Stellungnahme des BUND zum Bebauungsplan „Wössinger Weg

Ein in der Bevölkerung weitgehend unbekannter Tätigkeitsbereich der Umwelt- und Naturschutzverbände ist die Erstellung von Stellungnahmen zu Bauvorhaben der Kommunen. Deshalb möchten wir Ihnen anhand des geplanten Baugebietes “ Wössinger Weg“ in Rinklingen, hier die Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg in Ausschnitten vorstellen. Die Ausarbeitung dieser Stellungnahmen erfolgt zum größten Teil durch ehrenamtliche Mitarbeiter vor Ort, sowie Mitarbeitern in den Regionalgeschäftsstellen. Trotz des hohen Zeitaufwandes sind diese Stellungnahmen für die Kommunen und damit den Steuerzahlen kostenfrei!

Bebauungsplan „Wössinger Weg, Abschnitt I“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gem. Rinklingen, Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Interessenverbände
gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO

Grundsätzliches zu Flächenverbrauch und Bedarf
Wie schon in unseren Stellungnahmen zu anderen Bebauungsplanverfahren weisen wir auch diesmal wieder darauf hin, dass der BUND der weiter fortschreitenden Bebauung und Versiegelung von Frei-
flächen sehr kritisch gegenüber steht. Mindestens sollten vor der Ausweisung weiterer Bauflächen die Baulücken in bestehenden Baugebieten gefüllt und alle Möglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes
Wohnraum zu schaffen, genutzt werden. Sie führen an, dass in Rinklingen 27 Baulücken mit einer Fläche von 1,78 ha Nettobauland erhoben wurden. Diese Fläche würde ausreichen, um auf diesen B-
Plan verzichten zu können. Wir sehen es vor diesem Hintergrund als geboten an, die Verfügbarkeit dieser Flächen nochmals eingehend zu überprüfen und eine Strategie zu entwickeln, wie diese aktiviert
werden können – und dies nicht in einem zukünftigen Szenario sondern jetzt konkret vor Aufstellung des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden die gesetzliche Vorschrift, des BauGB § 1a, Ziff.2 gilt: „zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinden insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere
Maßnahmen der Innenentwicklung zu nutzen. Grundsätzlich widerspricht das geplante Baugebiet dem Flächensparappell der Landesregierung und berücksichtigt nicht die Forderungen der Umweltminister des Bundes und der Länder wonach „die Versiegelung freier Flächen drastisch eingeschränkt werden muss“, um die „Netto-Null beim Flächenverbrauch“ zu erreichen.

Der demographische Wandel und der Rückgang der Bevölkerung – welcher nach aktuellen Schätzungen bereits 2012 einsetzen wird – werden auch an Bretten nicht vorbeigehen. Wie vor kurzem vom Statistischen Landesamt veröffentlicht wurde, konnte lediglich in 3 von 44 Stadt- und Landkreisen im 1. Halbjahr 2009 ein Geburtenplus verzeichnet werden. Eine nachhaltige Flächenhaushaltspolitik dient dem Naturhaushalt, der Biodiversität, der Kulturlandschaft, der Lebensqualität, aber auch der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes.

Stellungnahme zu den vorgelegten Unterlagen des Planungsentwurfs
Nach § 2a BauGB sind kommunale Planungsträger zur Umsetzung der Vorgaben aus § 1 a, Ziff. 2 BauGB verpflichtet, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen einen Bedarfsnachweis zu führen. Für den vorliegenden Plan fehlt ein konkreter, belastbarer Bedarfsnachweis. Es wird lediglich daraufhin gewiesen, dass im Ortsteil Rinklingen „[…] keine Reserve an Bauplätzen mehr vorhanden ist“ und dass „[…] mit dieser Wohngebietsentwicklung […] über den Eigenbedarf hinaus in Rinklingen der Siedlungsflächenzuwachs befriedigt werden kann“.

7. Regenwasserrückhaltung
Es fehlen Angaben über die geschätzte anfallende Regenwassermenge und das Fassungsvermögen der Kanalisation bei Starkregen. Es sollte dargelegt werden können, dass gewährleistet werden kann,
dass die bestehende Kanalisation die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen kann.

[…]

II: Örtliche Bauvorschriften, Nr.1 Dachaufbauten und Dachdeckung
Ausdrücklich begrüßen wir die Festsetzung, dass die größte Dachfläche nach Süden auszurichten ist. Der Satz „Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie“ erscheint uns jedoch als zu unverbindlich. Als
Beitrag zur Umsetzung von Klimaschutzzielen sehen wir es als geboten an, die Nutzung von Solarenergie – sei es thermisch oder photovoltaisch – zwingend vorzuschreiben. Weiterhin sollte festgesetzt
werden, dass die Häuser nach dem neuesten Stand der Bautechnik (Energiesparhäuser, NullEnergiehaus) auszuführen sind.

[…]

Umweltbericht
Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens
Beim Schutzgut Arten und Biotope ist als Wirkfaktoren „der Verlust landwirtschaftlicher Biotopstrukturen“ genannt. Unklar bleibt, was damit gemeint ist. Dies sollte nach Möglichkeit ausgeführt werden.
Letztendlich entwickeln sich wertvolle Biotopstrukturen gerade auch dort, wo sich die Landwirtschaft zurückgezogen hat. Ein Wirkfaktor der in dem Zusammenhang auf jeden Fall noch genannt werden sollte, ist der Verlust des Biotopentwicklungspotentials.

Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen
Bezogen auf das Klima sind hier die Angaben widersprüchlich. In der vom Regionalverband erstellten Klimaanalyse ist das Plangebiet als lokal wertvoller Bereich eingestuft. Dem steht die Aussage der
agrarstrukturellen Vorplanung gegenüber, das Plangebiet habe keine besondere Bedeutung für das Klima.

Schutzgut Boden
Die überplanten Flächen weisen eine Bodenwertzahl von 83, also eine sehr hohe Ertragsfähigkeit auf. Es handelt sich hierbei um sehr gute Ackerböden, die als Vorbehaltflur für die Landwirtschaft ausge-
wiesen sind. Diese Böden sollten der landwirtschaftlichen Nutzung auf gar keinen Fall entzogen werden. Eine Überbauung bester Ackerböden entspricht auch nicht der zitierten „Leitlinie des schonenden
Umgangs mit Grund und Boden“.

Schutzgut Landschaft
Die auf Seite 13 beschriebenen Baum- und Strauchpflanzungen reichen nicht aus, um das geplante Baugebiet im Westen entsprechend in die Landschaft einzubinden. Mit einem 3 m breiten Pflanzstrei-
fen ist das nicht möglich.

Erholungsfunktion
„Weiterhin ist in der Raumnutzungskarte das Plangebiet als schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (stadtrandnaher Erholungsraum im Kraichgau) dargestellt“.
Wir weisen daraufhin, dass Bretten in den letzten Jahren gleich eine ganze Reihe von stadtrandnahen Erholungsräumen durch die Ausweisung von Neubaugebieten (z.B. Steiner Pfad) verloren hat.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Die 6 im Straßenraum vorgesehenen Bäume sind nicht ausreichend, um die Luftqualität und das Mikroklima wirksam zu verbessern. Es sind im Straßenraum mehr Bäume zu pflanzen. Für die genannten Puffer zu den angrenzenden Schutzgebieten und geschützten Biotopen fehlen im bisherigen Textverlauf die Größenangaben. Als positiv betrachten wir, dass Flachdächer begrünt und die Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigungen ausgeführt werden müssen.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Einer geplanten Streuobstwiese, die erst in ca. 20 Jahren ihr Entwicklungsziel erreicht hat, den Biotopwert von 16 Punkten zuzuweisen ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Dasselbe trifft in übertragenem Sinn auf die geplanten Feldhecken zu. Wir bitten die Biotopbewertung entsprechend nach unten zu korrigieren.

10.7 Übersicht Bewertung des Eingriffs und Ausgleichs hinsichtlich aller Schutzgüter
Wie im Vorfeld bereits erwähnt, fehlt im Westen die landschaftliche Einbindung des geplanten Baugebietes und ist mit einem 3 m breiten Pflanzstreifen nicht realisierbar. Tatsache ist, dass mit Überbauung des Gebietes das Biotopentwicklungspotenzial für eine Flächengröße von ca. 1,9 ha für immer zerstört wird. Die Bewertung des Schutzgutes Arten und Biotope ist zu korrigieren, da die geplanten Biotopstrukturen mit einem zu hohen Biotopwert eingestuft wurden.

Aus unserer Sicht ist das eingesetzte Bewertungssystem für die Vergabe eines positiven Biotopwertes für versiegelte Flächen zu kritisieren. Naturschutzfachlich wäre nach unserer Auffassung für Be-
stand und Planung der Faktor 0 angemessen; so ergäbe sich auch rechnerisch der angemessene, deutlich höhere Kompensationsbedarf.
Wir sehen keine weitere Möglichkeit innerhalb des Plangebietes das Kompensationsdefizit abzubauen und regen an, für die erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft auf der Gemarkung von Rinklin-
gen durch eine Biotopvernetzungsmaßnahme einen „wirklichen“ Ausgleich bzw. Ersatz zu realisieren.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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4 Antworten zu Stellungnahme des BUND zum Bebauungsplan „Wössinger Weg

  1. H.U. sagt:

    Es ist nun aber so, dass sich die Politik „dialektisch“ verhält: allen Erkenntnissen zum Trotz wird einfach weiter gemacht.

    Wieviele Jahre höre ich schon, dass der immense Flächenverbrauch gestoppt werden muss – es passiert das glatte Gegenteil. Man hört auch nicht auf Gutachten, Stellungnahmen von Wissenschaftler oder auf den Bürger. Man macht es einfach nicht. Sich deshalb nicht entmutigen zu lassen, grenzt an Selbstaufgabe.

    Inzwischen lese ich auch aus Berlin die zehnte Meldung, dass den Banken-Zockern Einhalt geboten werden soll – wie oft denn noch? Es passiert nichts, auch über ein Jahr nach dem Zusammenbruch nicht.

    Und ich kenne keinen einzigen Karlsruher Bürger (was natürlich nicht repräsentativ ist), der die U-Strab will – sie wird einfach gebaut.

    Aktuell wird das „Baugebiet“ Brunnenstube in Bretten an der B35 vorangetrieben -bis vor Kurzem war es eine der wenigen verbliebenen Wiesen. Weg damit, keine Natur für Niemand. Wozu Obstbäume und Freiland?

  2. Numerix sagt:

    Wie aus der Tabelle des BAK zu entnehmen ist, wurden in Bretten (ohne Baugebiet „Steiner Pfad“) mindestens 200 Hektar Boden der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen.
    Geht man von einem – eher mäßigen – Hektar-Ertrag von 7.000 kg Weizen aus, dann hätte man auf dieser Fläche 1.400 Tonnen Weizen produzieren können. Für jeden Brettener wären dies rund 47 kg im Jahr (1.400.000 kg : 30.000 Einwohner).
    Daraus könnte man für jeden Brettener wöchentlich einen großen Laib Brot oder täglich drei Brötchen backen.
    Müssten wir nicht – gerade in einer Zeit, in der Tafelläden für immer mehr Mitbürger überlebensnotwendig sind – alles daran setzen unsere Ackerböden zu erhalten?

  3. Gerhard Dittes sagt:

    Bereits zum Jahresende 2007 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg ein Strategieprogramm zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beschlossen. Dazu sagte der damalige Ministerpräsident Oettinger: „In der Erwartung, neue Gewerbebetriebe ansiedeln zu können oder junge Familien zu gewinnen, werden immer noch vielerorts Siedlungsflächen auf Vorrat ausgewiesen. Dabei werden die dadurch entstehenden Kosten zu wenig berücksichtigt. Die so gebundenen Finanzmittel fehlen an anderer Stelle, wenn es beispielsweise um den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten geht.“ „Notwendig sei deshalb ein Umsteuern hin zu einem sorgsamen und vorausschauenden Umgang mit der endlichen Ressource Fläche.“
    Bei dem bisherigen immensen Verbrauch bester Brettener Ackerböden muss dieser Appell endlich ernst genommen werden!

    Flächenverbrauch der Stadt Bretten, tabellarische Aufstellung
    Presseerklärung der Landesregierung

    Gerhard Dittes BUND Ortsgruppe Bretten

  4. spezi sagt:

    Hat sich der BUND schon die grundsätzliche Frage gestellt, warum die Bebauungen auch in den Ortschaften/Stadtteilen so vehement voran getrieben werden?
    Nun, so wie in der Stadt Bretten die „magische“ Einwohnerzahl von 30.000 für eine bessere Besoldung der gewählten Vertreter sorgt, so wird auch in den Stadtteilen der/die jeweilige gewählte Vorsteher/in nach den dort wohnenden Köpfen entlohnt.
    Fragen sie doch mal nach, ob die Zahl von 1 (einem) Euro pro Einwohner und Monat so stimmen kann? Natürlich nur als Entschädigung für die EHRENAMTLICHE Tätigkeit.

    Vielleicht kann aber auch ein Ortsvorsteher von sich aus alle Fragen beantworten oder Sachverhalte richtig stellen.

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