Umgebungslärmrichtlinie: Land verhindert wirksamen Lärmschutz

BUND fordert gesundheitsorientierte Lärmgrenzwerte statt Dauerbeschallung der Bevölkerung

Stuttgart. Schlechte Aussichten für den Lärmschutz: Die Landesregierung setzt sich für die gesetzlich erlaubte Dauerbeschallung der Bürger ein, statt für einen wirksamen Schutz zu sorgen. Darauf weist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg hin. Baden-Württemberg hat im Bundesrat den „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung“ eingebracht, der einen gefährlichen Angriff auf den Lärmschutz der Bevölkerung bedeutet: „Das Land will viel zu hohe Schwellenwerte für Lärmschutzmaßnahmen festsetzen, kritisiert BUND-Landesgeschäftsführer Michael Spielmann: „Erst ab einer Lärmbelastung von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht sollen die Bürger ein Recht auf Schutzmaßnahmen haben. Diese Schwellenwerte liegen damit aber um mindestens 5 dB über den Werten, bei denen nach umweltmedizinischen Erkenntnissen das Herzinfarktrisiko erheblich ansteigt. Ein 5 dB lauterer Lärmpegel – das bedeutet nicht nur etwas mehr Lärm, sondern entspricht mehr als eine Verdopplung der Lärmquellen.“ Statt die Menschen zu schützen, werde der Bevölkerung auf Jahre hinaus eine weitere Dauerbeschallung zugemutet.

„Der Vorstoß der Landesregierung ist nicht nur ineffektiv, sondern widerspricht auch ihrem eigenen Umweltplan, wonach die Bevölkerung tagsüber keinem Schallpegel von im Mittel über 65 dB(A) ausgesetzt sein soll“, bewertet BUND-Verkehrsreferent Klaus-Peter Gussfeld die Pläne des Landes. Darüber hinaus ignoriere die Landesregierung sämtliche Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen und der Weltgesundheitsorganisation WHO, die sich für noch schärfere Lärmgrenzwerte einsetzten. „Nicht vorbeugender Gesundheitsschutz für die Bevölkerung bestimmt das Handeln der baden-württembergischen Regierung, sondern fiskalische Erwägungen“, kritisiert Gussfeld: „Besonders peinlich ist, dass die Landesregierung erst ab dem Jahr 2018 eine Absenkung der Schwellenwerte unter bestimmten Voraussetzungen für möglich hält. Das ist nichts anderes als eine umweltpolitische Bankrotterklärung und ein Blankoscheck für weitere zwölf Jahre Untätigkeit in Sachen Lärmschutz.“
Der BUND begrüßt die Initiative der Landtagsfraktion Bündnis 90/ Grüne, die Schwellenwerte zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen auf 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts zu senken oder den Verordnungsantrag des Landes zurückzuziehen. Das Parlament diskutiert am morgigen Donnerstag den Antrag der Grünen. Der BUND-Landesgeschäftsführer forderte die Landtagsabgeordneten auf, ihn zu unterstützen und Zeichen für einen wirksamen Lärmschutz zu setzen.

Hintergrundinformation:
Zur Reduzierung der Lärmbelästigungen werden im Zuge der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in den nächsten Jahren Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Ballungsräume und den Flughafen Stuttgart erstellt. Während die Kriterien für die Lärmkartierungen eindeutig vorgegeben sind, fehlt es bislang an eindeutigen Schwellenwerten, ab wann ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist.
Pressekontakt:
BUND Landesverband Baden-Württemberg
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart

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