VBU Stellungnahme zum geplanten Fachmarktcenter

„Mit Nachdruck widersprochen“

Bretten. Die Vereinigung Brettener Unternehmen (VBU) hat jetzt ihre Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplans „Sankt Johann“, „Gänsbrücke“, „Im Brühl“ mit örtlichen Bauvorschriften der Stadt Bretten, Gemarkung Bretten, vorgelegt:

1. „Das GMA-Gutachten ist als Grundlage für die Bebauungsplanänderung nicht geeignet. Im Gutachten sind nicht alle Verkaufsflächen berücksichtigt worden, die zur Beurteilung sowohl des Kongruenzgebotes als auch an der Umsatzverteilung herangezogen werden müssen. So fehlen im Bereich Textilien Brigitte’s Kinderladen, Mode Steinke, Bet-ty Barcley, S.D. Fashion, Mode Michel, Wäsche Thabe und Sa-rah Moden. Für den Bereich Schuhe wurde nicht berücksichtigt, dass es zwei Geschäfte von Schuh Noll gibt. Darüber hinaus wurden 700 Quadratmeter Verkaufsfläche des Knittlinger Modehauses Scholl und das Sulzfelder Modegeschäft Fashion 4 You mit 200 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht berücksichtigt und auch nicht bewertet, was aber für die Beurteilung der Brettener Situation erforderlich gewesen wäre. Dementsprechend erfolgte die Beurteilung möglicher raumordnerischer und städtebaulicher Auswirkungen auf einer unvollständigen Grundlagenermittlung.

2. Das GMA-Gutachten geht selbst davon aus, dass nur in den Bereichen Lebensmittel und Heinitextilien die raumord-nerischen Kriterien erfüllt sind. Für die Sortimente Bekleidung und Wäsche hält die GMA das Erreichen der Soll-Umsatzleistung nur für die Variante A (kleinere Textilverkaufsfläche) überhaupt für darstellbar. Wären alle relevanten Verkaufsflächen in diesen Sortimenten berücksichtigt worden, hätte nicht vom Erreichen der Soll-Umsatzleistung am geplanten Standort ausgegangen werden können.

3. Schließlich geht die GMA davon aus, dass es für Bretten eine ladeneinzelhandels relevante Kaufkraft nach Sortimenten im Einzugsgebiet des Planobjekts von 92,3 Millionen Euro gibt. Im Jahre 2003 wurde von der GMA im gleichen Gutachten von einer bestehenden Brutto-Umsatz-leistung von 129,6 Millionen Euro ausgegangen. Dies entspricht in diesen Bereichen einer Deckung von 140,4 Prozent. Damit steht fest, dass selbst bei Nichtberücksichtigung der oben im Einzelnen genannten Verkaufsflächen von einer vorhandenen Bedarfsdeckung ausgegangen werden rnuss. Dies gilt umso mehr, wenn die im Einzelnen oben genannten, von der GMA unberücksichtigt gebliebenen Verkaufsflächen mit in die Bewertung einbezogen worden wären. Dementsprechend gibt es keine „offene“ Kaufkraft, die dem neuen Einkaufszentrum zur Verfügung stünde mit der weiteren Konsequenz, dass das geplante Einkaufszentrum zu Umverteilungen des Umsatzes in der Stadt führt. Folgen sind die weitere Verödung der Fußgängerzone und eine Zerstörung der gewachsenen Strukturen.

4. Im Übrigen wurde in der GMA-Studie auch der Umstand nicht bewertet, dass die Auftraggeberin für diese Studie, die Kommunalbau Bretten, ein Grundstück in unmittelbarer Nähe an den Modepark Röther verkauft hat, damit dieser dort circa 5.000 Quadratmeter Verkaufsfläche für die Sortimente Mode und Schuhe errichten kann. Nach Werten der GMA Studie entspricht dies einem Umsatz von 15 Millionen Euro, der ebenfalls nicht berücksichtigt wurde.

Aus diesen Gründen muss der geplanten Bebauungsplanänderung mit Nachdruck widersprochen werden. Wir bitten um eine weitere Beteiligung an diesem Verfahren.“

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