Knittlinger Bürgermeister kündigt neuen Widerspruch gegen Biomasselager an
Knittlingen/Bretten. Der Knittlinger Bürgermeister Heinz-Peter Hopp hat seine Kritik am Bau des Außenlagers für Mais-Silage auf dem Brettener Teil des Steinbruchs Sämann bekräftigt. Wie berichtet, hat er beim Baurechtsamt Bretten Widerspruch gegen das Projekt eingelegt. Nicht weit entfernt vom Knittlinger Wohngebiet Bergfeld soll Rohmaterial für die Biogasanlage in Mühlacker gelagert werden, an der die Stadtwerke Bretten beteiligt sind.
Von Carolin Becker
Mittlerweile habe er zwar eine so genannte bauordnungsrechtliche Angrenzerbenachrichtigung zugeschickt bekommen, doch enthalte das nur eine Seite umfassende Schreiben nicht die gewünschten Unterlagen, sagt Hopp. Er vermisse Skizzen, die das Aussehen des Lagers vor Augen führten, ebenso wie weitere Informationen; die Verantwortlichen geizten mit Grundlagendaten. „Wir wollen klare Aussagen“, fordert Heinz-Peter Hopp, der ankündigt, auch gegen den jüngst erhaltenen Bauantrag Widerspruch einlegen zu wollen. Schließlich sei Knittlingen nicht wie erforderlich gehört worden, eine gültige Baugenehmigung liege nicht vor, das Bauwerk sei widerrechtlich erstellt worden.
Der Geschäftsführer der Brettener Stadtwerke, Stefan Kleck, hatte als Reaktion auf die erste öffentliche Kritik des Bürgermeisters zwar eine Panne bei der Informationsübermittlung eingeräumt, jedoch betont, rechtlich durch eine Teilgenehmigung auf der sicheren Seite zu sein.
„Es handelt sich nicht nur um einen Kommunikationsfehler“, übt Heinz-Peter Hopp dagegen grundsätzliche Kritik am Umgang mit dem Nachbarn. „Irgendeiner“ der Verantwortlichen müsse nun auf ihn zukommen. Er sei fest entschlossen, Knittlingen vor zusätzlichem Lkw-Verkehr und den aus seiner Sicht zu befürchtenden Geruchsbelästigungen zu schützen. „Wenn es uns zu bunt wird, lassen wir uns vertreten“, scheut Hopp den Konflikt nicht.
Hat sich GF Kleck im Außenverhältnis etwa einschränken lassen?
@walt. am 7. Oktober 2009
Nach GmbH-Gesetz ist es genau umgekehrt.
Im Innenverhältnis kann man einen Geschäftsführer in seinen Kompetenzen beschränken, im Außenverhältnis geht das nicht. Dort ist er für seine Gesellschaft uneingeschränkt vertretungsberechtigt.
Völlig zu Recht!
…Dass Hopp klare Aussagen will!
Völlig zu Recht!
Herr Kleck darf m.E. nach außen nur das tun, was ihm der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Bretten, Metzger, genehmigt.
Hopp will also klare Aussagen! Da kann er in Bretten lange warten! Hier haben wir Erfahrung im Taktieren und Vernebeln, wir sind ja gewissermaßen „Grenzgebiet“ zum schwäbischen!