Hauptamt und Bauhof bald unter neuer Leitung

Bretten. (gm) Nach nur vier Monaten verabschiedete sich Jörg Rieger wieder als Leiter des Bauhofs und nahm ein Angebot aus der Privatwirtschaft an, ist seit 2. Mai Bauleiter bei einer größeren Baufirma. Bereits ab 1. Mai war damit die Leitung des städtischen Bauhofs wieder zu besetzen. Oberbürgermeister Paul Metzger hat die Stelle zunächst kommissarisch besetzt, will sie auch nicht öffentlich ausschreiben, sondern intern vergeben. Was keinesfalls als Abwertung dieser Position gesehen werden sollte: „Diese Stelle hat für mich gerade angesichts der vielen Aufgaben eine hohe Bedeutung. Wir werden hier verstärkt tätig werden“.

Ebenfalls einen Wechsel wird es im Hauptamt geben, wo Hauptamtsleiter Peter Vogel zum 1. Juli nach fast 50 Jahren Verwaltungstätigkeit – zunächst in Diedelsheim und nach der Eingemeindung im Brettener Rathaus – in den Ruhestand geht. Seine Nachfolgerin wird Susanne Hess aus dem Rechnungsprüfungs-amt.

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8 Antworten zu Hauptamt und Bauhof bald unter neuer Leitung

  1. fr. ga. sagt:

    Schließlich spart Herr OB Metzger die Kosten für Stellenanzeigen und die Vorstellungskosten von Bewerber(n)-innen ein.
    Das entlastet den Haushalt ungemein.

  2. Siegb. Querf. sagt:

    Die interne Besetzung beider Stellen macht dankbar, ist von Nutzen und begünstigt einseitig. So scheiden potentielle Bewerber von vornherein aus.
    Der Brettener Gemeinderat wird gewiß über eine derarige Besetzung von Stellen eine Meinung vertreten.

  3. ludw. sagt:

    Im ersten Satz meines 3. Kommentars muß es ergänzend (die) heißen:

    Die Stadt Bretten ist nicht verpflichtet, eine(n) interne(n) Bewerber(in), der (die) sich um den Dienstposten – Hauptamtsleiter – bemüht, zu bevorzugen.

  4. -nz- sagt:

    „Oberbürgermeister Paul Metzger hat die Stelle zunächst kommissarisch besetzt,“
    Er, für sich selbst?
    Scheinbar, denn alle anderen sind ja auch namentlich erwähnt.

  5. ber.-sch. sagt:

    Die Stadtverwaltung Bretten und die Personalvertretung der Stadt Bretten müssen wissen, was sie tun.

  6. ludw. sagt:

    Die Stadt Bretten ist nicht verpflichtet, eine(n) interne(n) Bewerber(in), der sich um den Dienstposten – Hauptamtsleiter – bemüht, zu bevorzugen. Es sei denn, eine Dienstvereinbarung zwischen Dienstherrn und Personalvertretung enthält Auswahlrichtlinien, an die die Dienststelle gebunden ist.

  7. si/z sagt:

    Es liest sich wie Kungelei, wenn beide Stellen nicht ausgeschrieben werden, um interessierte und geeignete Bewerber anzusprechen.

  8. mm sagt:

    Zum Betriebsklima in der Verwaltung der Stadt Bretten noch Fragen ??

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