Leserbrief : Naturvernichtung statt Schutz

Zum Naturschutzpreis für Arbeit am Bruchsal-Untergrombacher Michaelsberg
Ihr Bericht beweist wieder einmal, dass private Initiativen bessere und wirkungsvollere
Natur- und Landschaftsschützer sind als die staatlichen, denn im Gegensatz zum Michaelsberg
wird zum Beispiel im Naturschutzgebiet „Kohlbachtal und anschließende Gebiete“ in Zaisenhausen die Pflege des Magerrasens exotischen Ziegen in Elektrogatterhaltung überlassen.
Sie sollen nach dem Wunsch des Referats 56 des Regierungspräsidiums Karlsruhe den Magerrasen pflegen und die Hecken abfressen, was sie aber nachweislich nicht tun.

Das Ergebnis ist, dass der Magerrasen zertrampelt und überdüngt ist, nicht zuletzt wegen der notwendigen Zufütterung, und die Hecken vom Ziegenhalter im Winter mechanisch entfernt werden müssen. In der damaligen Ausweisung des Naturschutzgebietes, wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich um eines der wertvollsten Gebiete mit einer Pflanzenvielfalt handelt, die ihresgleichen sucht.
Bei sechs Monaten Ziegenhaltung, nun schon im vierten Jahr, kann sich jeder vorstellen, was davon übrig bleibt – „Naturvernichtung“.

Herbert App
Hauptstraße 14
Zaisenhausen

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3 Antworten zu Leserbrief : Naturvernichtung statt Schutz

  1. b.z. sagt:

    In bwHeute werden die Regierungspräsidien im Land von Herrn Innenminister Heribert Rech als unverzichtbar und als Serviceeinrichtungen bezeichnet.

    Er kann dann sofort die Frage beantworten, ob er dazu auch das Referat 56 – Referat für Naturschutz und Landschaftspflege – im Regierungspräsidium Karlsruhe zählt.

  2. b.z. sagt:

    Es ist sicherlich die Frage erlaubt: Wer schützt die Natur in diesem konkreten Einzelfall vor den staatlichen Naturschützern im Referat 56 des Regierungspräsidiums Karlsruhe?

  3. zyw. sagt:

    Das Referat 56 des Regierungspräsidiums Karlsruhe heißt: Referat für Naturschutz und Landschaftspflege.
    Es bleibt dem Verfasser des Leserbriefes und allen interessierten Lesern die Antwort schuldig, inwieweit es mit dem obigen Sachverhalt dem Flächen- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege entspricht.

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