Neues Wohnviertel im Brettener Westen

„Brunnenstube“ bietet Platz für 300 Menschen / Diskussion übers Planungsverfahren
Von unserem Redaktionsmitglied Rudolf Baier
Bretten. Im äußersten Westen der Brettener Kernstadt soll ein neues Wohnviertel entstehen, das einmal rund 300 Menschen ein Zuhause bieten wird. Der Gemeinderat hat am Dienstag den vorläufigen Entwurf des Bebauungsplans „Brunnenstube“ gebilligt, der das Wohngebiet Hausertal um ein rund 4,8 Hektar großes Dreieck zwischen B 35, Melanchthonstraße und Friedrich-List-Straße bis zum Alexanderplatz verlängert.

Etwa 60 Bauplätze für Einzel-, Doppel und Reihenhäuser sollen dort ausgewiesen werden. In der Talmulde, die parallel zur Liststraße verläuft, soll ein Park mit Spielplatz und offenen Wasserflächen angelegt werden, die von den dort vorhandenen Quellen gespeist werden.
Stadtplaner Ulrich Braun erläuterte den Bebauungsplanentwurf, der eine Erschließung des Gebiets durch eine von der Liststraße abzweigende Stichstraße vorsieht. Vor Lärm von der oberhalb liegenden Bundesstraße werden die künftigen Bewohner teilweise durch den Wall geschützt, den OB Metzger vor zwei Jahren aufschütten ließ, als beim Umbau des Alexanderplatzes Erdmassen anfielen. Eine Lärmschutzwand soll sich daran in Richtung Osten anschließen. Grundsätzlich können die Gebäude maximal zwei Etagen haben, lediglich im vorderen Bereich nahe der Melanchthonstraße sind – angepasst an die bestehende Bebauung – bis zu vier Geschosse möglich. Die Bauplätze sollen zwischen 180 Quadratmeter (für Reihenhäuser) und 600 Quadratmeter groß sein, die meisten aber 450 bis 500 Quadratmeter umfassen.

Während die Gestaltung des neuen Wohnviertels beim Gemeinderat weitgehend auf Zustimmung stieß (CDU-Sprecher Nöltner: „Eine gelungene Arrondierung der bestehenden Bebauung“), kam es zu einer längeren Debatte über die Abwicklung des Bebauungsplanverfahrens. Denn die Verwaltung schlägt vor, von dem seit diesem Jahr möglichen „beschleunigten Verfahren“ Gebrauch zu machen. Dieses kann bei Flächen angewandt werden, die der so genannten Innenentwicklung dienen und dadurch den Landschaftsverbrauch reduzieren. Doch Grünen-Sprecher Otto Mansdörfer äußerte Bedenken, dass beim beschleunigten Verfahren die Belange der Umwelt und des Naturschutzes nicht ausreichend berücksichtigt würden und plädierte daher für die Abwicklung nach konventionellen Regeln einschließlich Überprüfung der Umweltverträglichkeit.

„Die Umweltbelange bleiben beim beschleunigten Verfahren nicht außen vor, die müssen wir trotzdem abwägen“, erwiderte Stadtplaner Ulrich Braun. Dem pflichtete auch Klaus Meisel vom Planungsamt zu: „Alle Schutzgüter werden beachtet.“ Doch Meisels Aussage „Was wir nicht wissen, müssen wir auch nicht berücksichtigen“, wurde von Otto Mansdörfer als Beleg dafür gewertet, dass beim beschleunigten Verfahren eben doch nicht alle Aspekte des Naturschutzes ausreichend gewürdigt würden.

Dennoch lehnte die Ratsmehrheit den Grünen-Antrag zur Abwicklung des Bebauungsplans nach der herkömmlichen Methode mit elf zu zu sechs Stimmen ab. Fünf Ratsmitglieder (von Grünen und FWV/LUB) stimmten wiederum gegen das beschleunigte Verfahren, während der Bebauungsplanentwurf selbst bei einer Enthaltung einstimmig gebilligt wurde.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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19 Antworten zu Neues Wohnviertel im Brettener Westen

  1. osk. sagt:

    Herr Meisel vom Planungsamt hat sich in der Gemeinderatssitzung dienstlich geäußert.
    Seine Äußerung liest sich sehr überheblich. Mit überheblichen Formulierungen vertuscht man im allgemeinen seine eigenen Schwächen. Vorgesetzte oder Arbeitskolleginnen und -kollegen werden das besser beurteilen können.

  2. n-z sagt:

    Wie die Stadtverwaltungsleitung, so auch die Leitung des Stadtplanungsamtes haben die Bemerkung hingenommen. Sogar die Mehrheit im Gemeinderat hat sie in Bezug auf das beschleunigte Verfahren angenommen.
    Genau dieses Verhalten erwartet die Bevölkerung von ihren Vertretern.

  3. jos.pr. sagt:

    Paul Metzger als Oberbürgermeister und Gemeinderatsvorsitzender ist zuständig für den Sachvortrag in der Gemeinderatssitzung.

    Was dort durch einen Beschäftigten der Verwaltung in einer Formulierung zum Ausdruck gebracht wurde, hatte mit fach- und sachgerechtem Vortrag keine Ähnlichkeit mehr.

  4. B-L sagt:

    Es geht bei dem Satz des Mitarbeiters im Stadtplanungsamt eventuell um einen vorgezogenen Aprilscherz – verknüpft mit dem „beschleunigten Verfahren“. Dann ist er wohlartikuliert.

  5. rob.-Sch. sagt:

    Ich hoffe eben nicht, dass heute mit dem Ende des Winterschlafes – wie im 12. Kommentar oberhalb beschrieben – dann ab morgen dem 1. April die Frühjahrsmüdigkeit für Rathausbedienstete beginnen wird.

  6. P.-G. sagt:

    Eine Antwort muß her, welche seltsamen Sprüche der Brettener Bevölkerung bis auf weiteres zugemutet werden. Sollte es weitere geben, wären diese ebenfalls nichts anderes als eine starke Zumutung.

  7. n-Or sagt:

    Die Amts- sowie die Verwaltungsspitze haben die Bemerkung nicht widerrufen und somit klar gebilligt. Darin liegt das eigentliche Rätsel. Die Begriffe Effizienz und Effektivität in der Verwaltung können in diesem konkreten Einzelfall bestimmt nicht mehr aufrechterhalten werden.

  8. J-N sagt:

    Kann sein, dass der Spruch deshalb kurz vor den beiden aktuellen Tagen zu lesen war:

    31. März = Ende des Winterschlafes – 1. April = Beginn der Frühjahrsmüdigkeit.

  9. Arth. Br. sagt:

    Was die Brettener Bürgerschaft nicht weiß, muß sie auch nicht berücksichtigen. Die Umkehrung muß ebenso für die Gesamtbevölkerung Brettens Gültigkeit haben.

  10. wil.hen. sagt:

    Menschen, die im Brettener Rathaus Auskunft und Rat suchen, wären echt zu bedauern, wenn sie dort Beschäftigte antreffen würden, die eine ähnliche Einstellung zu Sachfragen hätten. Und ganz besonders dann, wenn die Menschen zusätzlich noch auf sie angewiesen wären. „Was wir nicht wissen, müssen wir auch nicht berücksichtigen.“ Ausspruch eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung Bretten.

  11. L.K. sagt:

    Man muß Herrn Rudolf Baier dankbar dafür sein, daß er ein wörtliches Zitat eines Mitarbeiters im Stadtplanungsamt veröffentlicht, auf das Stadtrat Otto Mansdörfer richtig reagiert hat. Leider ohne bedeutsame Auswirkung bei den Ratskolleginnen und -kollegen.

  12. A/P sagt:

    Für eine derartige Äußerung habe ich nur ein Kopfschütteln aus Verwunderung und Ablehnung übrig.

  13. -p.v.- sagt:

    1. Wer viel arbeitet, macht viele Fehler.
    2. Wer wenig arbeitet, macht wenig Fehler.
    3. Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
    4. Wer nichts weiß, macht keine Fehler.
    5. Wer keine Fehler macht, arbeitet nicht (s. unter Punkt 3.)

  14. u/-d sagt:

    Zur Ergänzung 1. Kommentar Verfasser i-L: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. (Alte Volksweisheit)

  15. wf sagt:

    Der Mitarbeiter des Planungsamts macht einen gewaltigen Denkfehler.

    Er stellt eine Behauptung auf. Er muß sie beweisen können. Er bringt das Argument der Unwissenheit.

    Eine negative Behauptung ist grundsätzlich unbeweisbar. Eine Schlußfolgerung ist sinnlos.

  16. T/U sagt:

    Jean Jacques Rousseau: Das einzige Mittel, den Irrtum zu vermeiden, ist die Unwissenheit.

    Das kann ein allseits gültiger Denkspruch nicht allein fürs Planungsamt, auch für die Stadtverwaltung insgesamt werden. Er ist eine Überlegung wert.

  17. ch.u. sagt:

    Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit. Johann Wolfgang von Goethe
    Vorschlag als Werbetext für das Stadtplanungsamt Bretten!

  18. mm sagt:

    „Was wir nicht wissen, müssen wir auch nicht berücksichtigen“, damit hat sich Herr Meisel entlarvt. Genau so wurde offensichtlich auch beim Rüdtwald vorgegangen, wie sich jetzt herausstellt, siehe dazu die Ergebnisse der Amphibienzählung.
    Dass sich jetzt schon die zweite oder dritte Reihe im Rathaus Bretten traut, die Vorgehensweise der Verwaltung hinauszuposaunen, zeigt wie weit man sich dort mental schon von der Rechtsstaatlichkeit entfernt hat. Gibt es eigentlich noch eine Dienstaufsicht und wenn ja, wo ???

  19. i-L sagt:

    Planungsamt Bretten:“ Was wir nicht wissen, müssen wir auch nicht berücksichtigen.“

    Mit dieser Aussage hat sich das zitierte Amt in voller Größe (dis-)qualifiziert.

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