Leserbrief : Eine schallende Ohrfeige

Zum Artikel „Verwaltungsgericht ändert Fragestellung“ vom 11. Juli erreichte uns diese Zuschrift:
Der Bürgermeister hätte es wissen können, das Landratsamt hätte es wissen müssen: Es ist unzulässig, in Winkeladvokaten-Manier das Anliegen eines Bürgerbegehrens ins Gegenteil zu verkehren. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für Bürgermeister und Aufsichtsbehörde.

Ob man für oder gegen eine Sache ist, ist ein gewaltiger Unterschied. Die Frage, die der Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgermeisters beschlossen hat, war schon im Ansatz unsinnig: Die Bürger brauchen doch nicht noch einmal etwas zu entscheiden, was der Gemeinderat schon am 7. März 2006 mehrheitlich entschieden hat, nämlich den Teilverkauf des Turnplatzes. Ich habe unverzüglich im Mitteilungsblatt auf die Unzulässigkeit der Fragestellung hingewiesen. Die Aufsichtsbeschwerde des Turnvereins wurde vom Landratsamt lapidar als unbegründet zurückgewiesen, was Bürgermeister Rupp gebührend feierte.
Dass wir vom Turnverein uns das nicht gefallen lassen würden, lag auf der Hand. Aus juristischen Gründen kann der Turnverein nicht als Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht auftreten, deshalb habe ich das getan.
Was an der Fragestellung „Sind Sie gegen den Teilverkauf des Turnplatzes“ nicht transparent und wenig bürgerfreundlich sein soll, bleibt wohl ein Geheimnis unseres Bürgermeisters. Und dass diese „paradoxe Situation“ eingetreten ist, liegt ausschließlich in der Verantwortung unseres Gemeindeoberhauptes.

Wolfgang Jörg
Parkweg 1 g
Gondelsheim

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