BAK-info spezial

Wie wird die neue „gesplittete Abwassergebühr“ in Bretten abgerechnet?

Weder die Stadt Bretten noch die Presse waren fähig oder willens die genaue Berechnungsgrundlage öffentlich zu präsentieren. Warum wohl?
Fakten:

1. Rückwirkend !!! zum 1. Januar 2011 wird die Schmutzwasserbeseitigung je Kubikmeter Frischwasser mit 1,47 Euro berechnet
2. Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung je Quadratmeter abflussrelevante Fläche und Jahr beträgt 0,45 Euro

Nun wird aber die „abflussrelevante Fläche“ in drei Kategorien eingestuft. Mit Faktor 0,9, 0,6 und 0,3 – je nach Durchlässigkeit der Bodenfläche. Darüber wurde bereits ausführlich berichtet. Da die Gebühr von 45 Cent je Quadratmeter aber als eine feste Größe steht, ist die Frage nach der „Faktor-Abrechnung“ mehr als berechtigt.

Nach hartnäckiger Nachfrage in der Gemeinderatssitzung vom 15.11.11 wurde von Herrn Pux nachfolgende Abrechnungsweise erklärt: Die von der Stadtverwaltung auf Ihrem Grundstück als versiegelt erhobene Fläche mal Faktor (0,9 oder 0,6 oder 0,3) mal 0,45 Euro ergibt den zu zahlenden Betrag zusätzlich zu den – unter Punkt 1 beschriebenen – Gebühren.

Alles Klar? Wenn nicht – das Rathaus steht zu den üblichen Öffnungszeiten für jedermann erreichbar. Dienstleistung auf Kosten der Steuerzahler…

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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Eine Antwort zu BAK-info spezial

  1. G. H. sagt:

    Der Niederschlagswasseranteil errechnet sich nach den verschiedenen Größen der versiegelten und überbauten Flächen.
    Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung je Quadratmeter abflussrelevante Fläche und Jahr beträgt 0,45 Euro.
    Dann werden erdachte Faktoren je nach Durchlässigkeit der Bodenfläche gebildet, die mit der versiegelten Fläche und deren Quadratmeterpreis multipliziert werden.

    Meines Erachtens kommt es doch nur auf die der Kanalisation zugeführte Regenwassermenge an. Daher halte ich die Kalkulation und die daraus entstandenen Daten für falsch errechnet, sodass das Ergebnis der Berechnung der Niederschlagswassergebühr im Artikel 7 § 40a der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Bretten am 15. November 2011 falsch zustande gekommen ist.

    Für mich völlig unverständlich ist die Tatsache, dass – § 42 Höhe der Abwassergebühr – nur die Schmutzwassergebühr von 1,47 Euro je Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr je qm abflussrelevante Fläche und Jahr von 0,45 Euro enthält.

    Die willkürlich festgesetzten Faktoren der abflussrelevanten Fläche sind im § 42 bei der Höhe der Abwassergebühr kein Bestandteil geworden.

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