Stadtwerke führen SCHUFA-Klausel ein

Die Kunden der Stadtwerke Bretten erhalten derzeit ein Schreiben, in dem "Neue Allgemeine Lieferbedingungen" (AGB’s) angekündigt werden. Begründet wird dies mit der seit dem 8.11.2006 in Kraft getretenen NAV (Niederspannungs-Anschluss- verordnung) und den Bedingungen der StromGVV (Stromgrundversorgungverordnung). Diese "hierdurch bewirkte Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen" werden als Grund für die Anpassung der Kundenverträge genannt. Zudem hätte der Gesetzgeber "die Rechte der Kunden an vielen Stellen wesentlich verbessert".

Schaut man sich die neuen AGB’s näher an, so entdeckt man einen völlig neuen Paragraphen, den §12, SCHUFA-Auskünfte.

(Zum Vergleich der alten und neuen AGB’s siehe hier)
Darin willigt der Kunde ein, dass die Stadtwerke Bretten Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung des Stromliefervertrages an die SCHUFA übermitteln, sowie Daten auf Grund nicht "vertragsgemäßer Abwicklung" (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid). Ferner können die Stadtwerke "Auskünfte über ihn von der Wirtschaftsauskunftei/SCHUFA" erhalten". Selbst der "Score-Wert" des Kunden kann "ergänzend" mitgeteilt werden.

Die SCHUFA bewertet die Kreditwürdigkeit der Bürger mit Hilfe eines Scores, damit wird, ausgehend vom Zahlungsverhalten einer Gruppe mit ähnlichen Schufa-Daten, der Einzelne benotet. Ein Rückschluss, der zu willkürlichen Ergebnissen führen kann, wie u.a. die Stiftung Warentest in der Zeitschrift FINANZtest berichtet hat.

In keiner der genannten neuen Verordnungen ist allerdings etwas über die Pflicht von SCHUFA Auskünften zu finden, im Gegenteil, bereits im April 2006 hatte die Verbraucherzentrale Bayern, erfolgreich eine Klausel bei der Regensburger E.ON Bayern AG abgemahnt. Bei den Tarifen "E.ON BasisPower" und "E.ON AquaPower" sollte sich der Kunde einverstanden erklären, dass seine Daten, insbesondere bei Zahlungsverzug, an die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", kurz Schufa, übermittelt werden. "Diese Klausel verstoße in diesem Fall klar gegen das Bundesdatenschutzgesetz, so die Verbraucherzentrale dazu."

E.ON Bayern gab eine Unterlassungserklärung ab und wird derartige Klauseln nicht mehr verwenden. Zu Jahresbeginn 2006 hatte die Verbraucherzentrale in einem ähnlichen Fall die Stadtwerke Rosenheim abgemahnt.

Unbeachtet dieser Tatsachen führen die Stadtwerke Bretten nun eine solche Klausel ein. Dem Kunden wird die Akzeptanz der Verschlechterung seiner Rechte mit einem simplen Trick einfach und leicht gemacht : reagiert er nicht binnen 6 Wochen, hat er die neuen AGB’s akzeptiert ! So wurde aus der Absicht des Gesetzgebers "die Rechte der Kunden an vielen Stellen wesentlich verbessert" zu haben, das Gegenteil.
Zudem sind die Stadtwerke zu 100% im Besitz der Stadt Bretten. Wer kann garantieren, dass Informationen der Schufa nicht in Hände gelangen, für die sie nicht vorgesehen waren ?

Einen Vorteil hat der Kunde der Stadtwerke Bretten vom Angriff auf seine Rechte als Verbraucher jedoch : er kann innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Schreibens seinen Liefervertrag kündigen !
Zum Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter, auch der AGB’s, siehe das Angebot der Verivox GmbH Heidelberg.

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9 Antworten zu Stadtwerke führen SCHUFA-Klausel ein

  1. Crixius sagt:

    MUSSOLINI:

    Faschismus sollte man besser Korporativismus nennen, weil es die Verschmelzung der Staatsmacht mit der Konzernmacht darstellt.

  2. fr.-zurh. sagt:

    Haha!

    (Preis-)Terrorabwehr bei dem Versuch von zukünftigen Preiserhöhungen.
    Die Brettener Bäder grüßen ihre Benutzer.
    Danke.

  3. Crixius sagt:

    Probleme bekommt nur der arme und wehrlose.
    Kommt jemand in die Schuldenfalle, dann gibt es schon Probleme mit Strom und Energie.
    Ein staatlicher Betrieb mit strengeren Vorschriften als die Privatwirtschaft.
    Schon wieder ein Schritt zum gläsernen Bürger.
    Bestimmt dient es zur Terrorabwehr 🙂

  4. Els. sagt:

    Die EnBW in Karlsruhe haben ihre AGB´s ebenso geändert, aber keine Schufa-Klausel eingebaut.

  5. M.-Zieb. sagt:

    Da steckt doch eine Absicht dahinter!

  6. zyw. sagt:

    Die Stadtwerke Bretten getrauen sich was.

  7. jos.pr. sagt:

    Wenn die Kunden sich derartiges antun lassen, kann man ihnen nicht mehr helfen.

  8. l-rd sagt:

    Ich stelle die Frage, wer im Musterländle eigentlich für den Datenschutz zuständig ist.

  9. H.U. sagt:

    Großes Lob an den BAK… für den Tipp mit der Schufa-Klausel!

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