Im Streit um Muttertagsblumen droht nun sogar ein Prozess

Bretten will für Ausnahme kämpfen – Rückendeckung vom Justizressort – Abgeblasene Kampagne kostet das Land 3000 Euro
STUTTGART. Die Posse um das Blumenverkaufsverbot am Muttertag nimmt kein Ende. Nach der Absage der geplanten Werbekampagne droht dem Land nun ein pikanter Rechtsstreit: Die Stadt Bretten erwägt, gegen das Verbot notfalls vor Gericht zu ziehen.
Von Andreas Müller
Mit einem Strauß Gänseblümchen war der Brettener Oberbürgermeister Paul Metzger zu Wochenbeginn beim Karlsruher Regierungspräsidenten Rudolf Kühner erschienen. Der Chef der Mittelbehörde hatte ihn vorgeladen, weil sich die Stadt im Kreis Karlsruhe nicht an das baden-württembergische Verkaufsverbot am Muttertag halten will, der dieses Jahr auf den Pfingstsonntag fällt. Auf Vorschlag Metzgers hatte der Gemeinderat, wie berichtet, einmütig beschlossen, dass Blumenläden und Bäckereien am 11. Mai vier Stunden öffnen dürften. Begründung: dafür gebe es ein öffentliches Interesse.

Trotz des Blumengrußes beharrte der Regierungspräsident auf seiner Rechtsansicht, die vom Innen- und Sozialministerium vorgegeben wird: Eine Ausnahme vom Verkaufsverbot am Pfingstsonntag sei wegen des Muttertags nicht möglich. Wer dennoch seinen Laden öffne, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne. Brettens OB bestand dagegen auf seiner Meinung, „dass das Gesetz unsere Auslegung zulässt“. Er versprach aber, den Gemeinderatsbeschluss vorerst nicht zu vollziehen – also betroffenen Geschäften noch keine Genehmigung zu erteilen. Man einigte sich, dass die Stadt der Aufsichtsbehörde den Beschluss schriftlich zur Prüfung vorlegt.

Noch hofft Metzger, wie er sagt, auf ein Einlenken des Landes. Dafür spricht allerdings wenig: Vor allem der CDU-Fraktionschef Stefan Mappus dringt im Hintergrund massiv darauf, dass am Verkaufsverbot nicht mehr gerüttelt wird. Gemäß dieser Linie könnte das Regierungspräsidium den Beschluss beanstanden und damit aufheben. Dann erwägt der OB, sich vom Gemeinderat Rückendeckung für eine Klage gegen die Beanstandung zu holen. Die schon jetzt bundesweit beachtete Posse um den Muttertag könnte somit vor Gericht landen – und dem Land neue, spöttische Schlagzeilen eintragen.

Der für die Kommunalaufsicht zuständige Innenminister Heribert Rech (CDU) bemühte sich gestern zwar, den Streit als „Sache der Stadt und des Regierungspräsidiums“ darzustellen. Die Frage, ob die Landesregierung eine harte Reaktion auf Verstöße gegen die Ladenöffnungsregeln vorgebe, ließ er unbeantwortet. Der Sprecher der Mittelbehörde bestätigte jedoch, dass man der Regierung über den Fall berichte und sich mit ihr abstimme; dies sei nichts Ungewöhnliches.

Doch das Kabinett ist sich nach wie vor nicht einig. Rückendeckung bekommt Metzger vom Stuttgarter Justizministerium. Auf den Brettener Beschluss angesprochen sagte der Sprecher von Minister Ulrich Goll (FDP), dieser habe das Ressort „nicht gewundert“. Man bleibe bei der Rechtsauffassung, dass die Kommunen im öffentlichen Interesse Ausnahmen von dem Verkaufsverbot am Pfingstsonntag zulassen könnten. Dies habe eine Prüfung durch die Experten des Ministeriums eindeutig ergeben.

Mit Sympathie wird der Brettener Vorstoß auch beim Städtetag verfolgt. Man habe dafür ein „gewisses Verständnis“, sagte ein Sprecher des Kommunalverbands. Das „rigide Verkaufsverbot“, das Baden-Württemberg als inzwischen wohl einziges Bundesland durchsetzen will, sei in der Tat schwer vermittelbar. „Uns wäre eine flexible Lösung lieber gewesen“, sagte der Sprecher.

Die Industrie- und Handelskammern im Land appellierten derweil an die Regierung, „in letzter Sekunde noch eine Ausnahmeregelung“ für den Muttertag zu beschließen. Damit werde eine „Wettbewerbsverzerrung“ zwischen den Geschäften in Tourismus- und anderen Orten vermieden. Ausflugs- und Urlaubsorte – laut IHK-Tag 30 Prozent aller Kommunen – können trotz des Pfingstsonntags Öffnungszeiten von bis zu acht Stunden genehmigen. Diese Möglichkeit war erst vor kurzem bekanntgeworden.

Für die nach bundesweitem Spott abgesagte Werbekampagne des Landes, mit der die Baden-Württemberger zum Blumenverkauf vor dem Muttertag ermuntert werden sollten, fallen entgegen der Darstellung von Staatsminister Willi Stächele (CDU) doch gewisse Kosten an. Die Vorarbeiten für die geplanten Plakate, mit denen eine Agentur beauftragt war, kosteten das Land etwa 3000 Euro, sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage. Die Aufträge für Rundfunkspots und Anzeigen hätten dagegen so „rechtzeitig gestoppt“ werde können, dass dafür keine Ausgaben anfielen. Stächele hatte die Absage mit den Worten begründet: „Der Vorwurf, wir geben unnötig Geld aus, ist damit entkräftet und sollte nicht mehr erhoben werden.“

23.04.2008 – aktualisiert: 23.04.2008 05:45 Uhr

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8 Antworten zu Im Streit um Muttertagsblumen droht nun sogar ein Prozess

  1. i-L sagt:

    „Im Streit um Muttertagsblumen droht nun sogar ein Prozess.“

    Ein Prozess wegen Lächerlichkeit und Spektakel!

  2. -az- sagt:

    Hier offenbart sich einmal mehr, dass die Freiheit nicht mit Beschränkungen zu vereinbaren ist. Ohne Ladenschlussgesetz wäre dieser Blödsinn gar nicht möglich. Was machen dann die Gasthäuser, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel, Feuerwehren usw.usw.? Warum dürfen (oder müssen) die an diesem Tag arbeiten?

  3. -az- sagt:

    „Die schon jetzt bundesweit beachtete Posse um den Muttertag könnte somit vor Gericht landen – und dem Land neue, spöttische Schlagzeilen eintragen.“

    Und für die Steuerzahler erhebliche Kosten.

  4. -rl- sagt:

    „…hatte der Gemeinderat, wie berichtet, einmütig beschlossen,…“

    Stimmt doch gar nicht! Eine Enthaltung gab es doch!
    Nchzulesen im Amtsblatt vom 17.04.08.

  5. P.R. sagt:

    Mit dieser Posse will Metzger doch nur von seinen gravierenden kommunalen Problemen ablenken. Bundesweit ist er ja schon als Waldfrevler gebrandmarkt. Jetzt hat er sich das Prädikat „Possenreißer von Baden-Württemberg“ selbst verliehen.

  6. F. Lora sagt:

    „Er versprach aber, den Gemeinderatsbeschluss vorerst nicht zu vollziehen.“ Metzger hat seinen Bürgern und Behörden schon oft und viel versprochen – aber meist nicht gehalten. Warum sollte er bei den „Muttertagsblumen“ eine Ausnahme machen?

  7. Chr.Z. sagt:

    Man fragt sich inzwischen bundes- und landesweit, ob das alles nun ein Brettener Vorstoß und/oder ein Brettener Verstoß sein soll.

  8. mm sagt:

    OB Metzger als Hauptdarsteller, endlich in aller Munde! Dass das Ganze eine „Posse“ ist, stört den Hauptdarsteller sicher nicht. Er selbst würde sicher über solche „Possenreißer“ in seiner Stadt in etwa so äußern : „da hat einer tagelang die Verwaltung beschäftigt und das hat den Steuerzahler xxxxx Euro gekostet!“

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