gut drei Wochen nach dem Gerichtsurteil zur Offenlegung der Lobbykontakte haben wir nun die ausführliche Urteilsbegründung erhalten. Auf 13 Seiten führen die Richter aus, warum uns der Deutsche Bundestag in unseren Rechten verletzt hat.
Jetzt hat es der Deutsche Bundestag schwarz auf weiß und „im Namen des Volkes“: Dass er uns gegenüber die Namen der Lobbyisten mit Hausausweisen verheimlichte, war „rechtswidrig“. So steht es in der schriftlichen Urteilsbegründung, die das Berliner Verwaltungsgericht nun vorgelegt hat. Die Parlamentsverwaltung habe uns in unseren Rechten verletzt.
Mehr: Bundestag handelte „rechtswidrig“: Die Urteilsbegründung zu unserer Hausausweis-Klage ist da
Mit dem Urteil haben die Verwaltungsrichter auch die Rechtseinschätzung der Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit korrigiert. Deren Beamte hatten uns vergangenes Jahr mitgeteilt, dass gegen die Informationsblockade durch den Deutschen Bundestag rechtlich nichts einzuwenden sei.
Regierungsfraktionen wollen keine Transparenz gegen verdeckten Lobbyismus
Noch immer haben wir von der SPD keine Antwort erhalten, ob sie nach dem eindeutigen Gerichtsurteil ihre Lobbykontakte freiwillig offenlegen will. Die CDU hatte dies vergangene Woche abgelehnt. An diesem Verhalten zeigt sich: Die Regierungsfraktionen wollen keine Transparenz, wenn es um verdeckten Lobbyismus geht!
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