Leserbrief : Dass ordentlich gearbeitet wird …

Zum Leserbrief „Bauerbach braucht dringend Zuwachs“ in der Donnerstagausgabe:
Herr Schuster hat eine Auflistung der geschützten Landschaftsbereiche in Bauerbach zusammengestellt. Er argumentiert, dies alles reiche doch jetzt mal aus und man könne das Baugebiet Weiherbrunnen getrost erschließen. Das geht aber an der Sache völlig vorbei.

Worum geht es im Weiherbrunnen wirklich: Seit 1993 müssen Eingriffe in die Natur, die durch Aufstellung eines Bebauungsplans geschehen, durch kompensierende Maßnahmen ausgeglichen werden. Dies ist für jeden Bebauungsplan geltendes Recht, verankert im Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland. Der Gesetzgeber hat 2006 diese Verpflichtung zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für einen genau definierten Tatbestand gelockert, nämlich für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Diese dürfen ohne Umweltbericht in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Paragraf 13a Baugesetzbuch nennt hierfür als zulässige Sachverhalte die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung.

Die Brettener Verwaltung hat versucht, in einer ziemlich verwegenen Argumentation das Gebiet Weiherbrunnen, das am Ortsrand liegt und noch nie bebaut war, zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung umzudefinieren und den Umweltbericht mit Eingriffsausgleich ausfallen zu lassen. Dagegen haben wir Grüne Einspruch erhoben, weil wir der Ansicht sind, dass auch in Bretten die geltenden Gesetze richtig anzuwenden sind. Wir wollen nicht das Baugebiet verhindern, wir wollen, dass ordentlich gearbeitet wird. Nach allem was man hört, geschieht dies jetzt ja auch.

Ein gutes Beispiel für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung wäre dagegen die dringend notwendige Überplanung des alten Kerns zwischen Bürger-, Brunnen-, und Kapellenstraße. Hier liegt das, was Bauerbach unverwechselbar macht. Neubaugebiete gibt es überall.

Otto Mansdörfer
Hohkreuzstraße 5
Bretten

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