Deuerer-Kündigungen vor dem Landesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht Mannheim verhandelt heute 2 Klagen von gekündigten Mitarbeitern des Brettener Tiernahrungsherstellers Deuerer. In erster Instanz waren die beiden Beschäftigten bereits erfolgreich. Das Arbeitsgericht Karlsruhe hatte im letzten Jahr entschieden, Deuerer müsse 6 gekündigte Mitarbeiter wieder einstellen. Die Gewerkschaft NGG wirft Deuerer vor, die Mitarbeiter gekündigt zu haben, weil sie Gewerkschaftsmitglieder sind und sich für Betriebsratswahlen stark machten.

Firmenchef Helmut Deuerer hätte die Mitarbeiter nach dem Karlsruher Urteil wieder einstellen müssen, was er aber nicht tat. Stattdessen zieht er nun vors Landesarbeitsgericht. Nach Angaben der Gewerkschaft bekommen die Betroffenen auch keinen Lohn, obwohl er ihnen von Rechts wegen zustünde. Vor kurzem hat das Landesarbeitsgericht Mannheim in der zweiten Streitsache zuungunsten von Deuerer entschieden: es müsse ein Wahlvorstand eingesetzt werden, um Betriebsratswahlen durchführen zu können. Auch dagegen wehrt sich Deuerer seit geraumer Zeit mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln.

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2 Antworten zu Deuerer-Kündigungen vor dem Landesarbeitsgericht

  1. ghg sagt:

    Feudalstrukturen aus der arbeitsrechtlichen Steinzeit

    Die Aussage des Karlsruher Arbeitsrichters

  2. mm sagt:

    die „Aktion Mensch“ ist sicherlich stolz auf ihren Groß-Sponsor!

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