Leserbrief : Müllrechnung stimmt so nicht

Zu „Landratsamt: Gebühren für Abfall steigen ab 2009 nicht“ vom 22. August:
Wer auch immer dafür verantwortlich zeichnet: Das stimmt einfach so nicht. Für eine 80-Liter-Tonne waren bei einer Leerung seither 79,20 + 4,60 = 83,80 Euro fällig. Ab nächstem Jahr sind es dann nach §27 (2), (3) der Abfallgebührensatzung 107,52 + (4 x 2,73) = 118,44 Euro. Das sind 34,64 Euro oder 41,34 Prozent mehr. Dazu kommt nach §32 (3) noch eine Erhebung von zwölf Leerungen bei der Vorauszahlung. Das heißt doch, dass ich acht Leerungen (12 – 4 Pflichtleerungen) à 2,73 = 21,84 Euro vorfinanzieren muss, von denen ich weiß, dass ich sie nicht benötige.
Das relativiert die Aufregung über die Energiepreiserhöhungen. Anscheinend war die Aufregung wegen der anscheinend schon lange geplanten Schließung der Geburtshilfe eine Ablenkung für das Volk, damit die veröffentliche Müllsatzung nicht gelesen wird.
Ach ja, war da nicht gerade mal die Rede von Politikverdrossenheit?

Otto Arnold Sprantaler Straße 13 Bretten

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8 Antworten zu Leserbrief : Müllrechnung stimmt so nicht

  1. ell.ga. sagt:

    Vertreten durch den Landrat Dr. Schnaudigel (CDU).

  2. Quer. sagt:

    Herausgeber: Der Landkreis Karlsruhe.

  3. iris dt. sagt:

    mm am 8. September 2008 ist zuzustimmen.

    Eine von gewählten Mandatsträgern beschlossene volksverdummende Abfallwirtschaftssatzung.

  4. er. mei. sagt:

    Welche Abfallgebühren in welchen Städten und Gemeinden???

  5. rs-teu sagt:

    Spätestens jetzt müssen es doch die Zahlungspflichtigen gemerkt haben, dass denen im Kreistag wahrscheinlich eine gewisse Menge an (geistigem) Rüstzeug zur Kontrolle der festgesetzten Preise in der Gebührenordnung gefehlt hat.

    Andernfalls mussten diese dort unverzüglich der Parole des Landratsamtes widersprechen, dass die Abfallgebühren sogar künftig etwas günstiger ausfallen werden als bisher.

  6. Zand.-/May. sagt:

    Die Kreisräte als Volksvertreter haben diese Abfallwirtschaftssatzung mit ihren Kalkulationsgrundlagen beschlossen.

    Das allein schon besagt alles! 🙁

  7. Hoffmann sagt:

    Muss Herrn Arnold ebenfalls recht!
    Das hört sich ganz nach einer Volksverarschung an, nur um den kleinen Bürger noch zusätzlich abzumelken. Man könnte ja ebenfalls die Leerungen der Grünen Tonne ausweiten, nicht alle 14 Tage sondern vielleicht alle 4 Wochen.
    Wenn man die Abfallwirtschaftssatzung einmal in Ruhe zu Gemüte zieht (dafür muß man fast studiert haben), wird man ja im Grunde dafür noch zur Kasse gebeten, wenn man Müll spart.
    Hoffe ja, daß sich hier einige zu Wort melden und vielleicht auch durch die Tagespresse oder Brettener Woche!

    Hoffmann, Bretten

  8. mm sagt:

    Herr Arnold hat vollkommen recht : es gibt zwar die Möglichkeit statt des 80l Behälters einen kleineren von 60l (Umtausch gebührenpflichtig, 11€!) zu erhalten, die Grundgebühr liegt aber gleich hoch bei 107,52€, die „Pflichtleerungsgebühr“ liegt beim kleineren Behälter bei 4x 2,27€, beim 80l Gefäß bei 4x 2,73€.
    Wahrscheinlich ging der Landkreis bei der Bestimmung der Höhe der Gebühren nach §25 seiner Abfallwirtschaftssatzung vor : „Soweit der Landkreis die Bemessungsgrundlagen für die Gebühren nicht ermitteln oder berechnen kann, schätzt er sie. Dabei werden alle Umstände berücksichtigt, die für die Schätzung von Bedeutung sind.“
    Die ganze Volksverdummung ist nachzulesen beim Landkreis Karlsruhe : Abfallwirtschaftssatzung

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