Leserbrief : Wie ernst nehmen Stadträte ihr Amt?

Zum Artikel „Nach acht Jahren: Rüdtwald-Plan beschlossen“ (BNN vom 2. August):
Insgesamt 19 Mitglieder des Gemeinderates haben dem Bebauungsplan für den Rüdtwald zugestimmt, obwohl ihnen die Waldumwandlungs-Erklärung der Körperschafts-Forstdirektion von Oberbürgermeister Paul Metzger vorenthalten wurde. Metzger ist seiner ausdrücklichen Pflicht, die Gemeinderäte umfassend zu informieren, meiner Ansicht nach nicht nachgekommen. Dabei heißt es in der Gemeindeordnung: „Der Bürgermeister . . . teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit. Dabei sind die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen . . .“
Es drängt sich die Frage auf, wie ernst die Stadträte ihr Amt nehmen, wenn sich keiner gegen dieses Verhalten wehrt. Es ist nämlich nicht sicher, dass der Beschluss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde….
Ist das Vorenthalten wichtiger Informationen für den OB ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau oder gar zur ersehnten Alleinherrschaft – ganz nach dem Motto: „Der Staat (die Stadt) bin ich?“

Markus Vincon
Ortelsburger Straße 9
Bretten

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19 Antworten zu Leserbrief : Wie ernst nehmen Stadträte ihr Amt?

  1. wf sagt:

    Gemäß dem Kommentar 17. bringt der Flötenspieler allen, die ihn in den BNN, im Amtsblatt, bei selbst genehmigten Dienstreisen sowie bei Auftritten in der Öffentlichkeit regelmäßig wiederfinden, die Flötentöne bei. Dabei spielt er immer gern die erste Geige und bläst dazu regelmäßig allen den Marsch. Es tanzen tatsächlich einige nach seiner Pfeife.

  2. ak sagt:

    Zum Kommentar unter Punkt 17.: Ein Unterschied besteht darin, dass der damalige Flötenspieler die Kinder aus der Stadt geführt hat, jedoch der heutige seine Zuhörerschaft innerhalb der Stad (Rathaus) begeistert. Er braucht sie deswegen nicht extra aus der Stadt zu führen.

  3. R.v.H. sagt:

    Mit süßen Flötengesängen (Negatives in der Öffentlichkeit immer wieder positiv darstellen, Versprechungen machen und nicht einhalten ) wurden und werden immer noch, die Menschen ( Gemeinderäte und Bürger) betört und trotten dann wie Schafe dem Flötenspieler gehorsam hinterher. So geschehen zu Hameln im Jahre 1284 – und in Bretten im 21. Jahrhundert.
    Damals hatte man 130 Kinder entführt. Heute bürdet man die Folgen einer großmannsüchtigen und schon lange nicht mehr zeitgemäßen Politik uns, unseren Kindern und Enkeln auf. Bürger- und kinderfreundliches Bretten – Fehlanzeige!

  4. B.L. sagt:

    Jeder Bürgermeister wird zum König – wenn sich seine Gemeinderäte wie Untertanen verhalten.
    Nur – wodurch lassen sich diese „Volksvertreter“ zu Untertanen machen? Und warum?

  5. jow sagt:

    Im Gemeinderat sitzen mehrheitlich Vertreter von Parteien, die für ihre Wahlkämpfe Geld benötigen. Hat man es mit einer vollen Parteikasse nicht mehr nötig, sich für Gemeinderatsentscheidungen umfassende Sachkenntnis zu beschaffen? Hier gilt das Sprichwort „Ein voller Magen studiert nicht gerne“. „Leider“ braucht man die Bürger aber alle paar Jahre doch noch – als „Stimmvieh“ für die Wahlen!

  6. kara sagt:

    Warum ist OB Metzger seiner ausdrücklichen Pflicht, die Gemeinderäte umfassend zu informieren, nicht nachgekommen? Diese Frage müssten die Vorsitzenden aller Gemeinderatsfraktionen öffentlich stellen!
    Und – jeder einzelne Gemeinderat sollte seinen Bürgern ehrlich sagen, warum er trotz Unkenntnis der Waldumwandlungserklärung dem Bebauungsplan Rüdtwald zugestimmt hat.

  7. dr sagt:

    Unter 12. muss es ergänzend heißen: Fußball – KAISER FRANZ (BECKENBAUER), Sachsen – KÖNIG KURT (BIEDENKOPF) und dann aber „KLEINER KÖNIG“ von Bretten PAUL (METZGER).

  8. wf sagt:

    Also doch! Unter Deutschlands Geadelten findet man den Fußball – KAISER (BECKENBAUER), dann den Sachsen – KÖNIG Kurt (BIEDENKOPF) und jetzt auch noch scherzhaft den „KLEINEN KÖNIG“ von Bretten (METZGER).

  9. hjb. sagt:

    Wenn man die Kommentare unter den Punkten 8. und 10. richtig = scherzhaft deutet, dann strebt der dort Genannte doch dem Hochadel zu. Warum auch nicht?

  10. mm sagt:

    zum Kommentar unter 9. : Diese Insignien trägt er nur bei offiziellen Anlässen, zu Peter- und Paul und manchmal im Gemeinderat, zu dessen Sitzungen er seine Amtskette aus einer Plastiktüte entnimmt und sich damit schmückt : Noblesse oblige!

  11. hjb sagt:

    Wenn man den Kommentar bei Punkt 8. als Scherz verstehen will, dann fehlen auf dem Foto natürlich Krone, Zepter und Gewand. Also kann der Betrachter davon ausgehen, dass die Beschreibung des Fotos doch nicht der Wirklichkeit entspricht.

  12. wf sagt:

    Zu dem obigen Foto hinter dem Kommentar unter 4.: Es gibt ihn also doch, wie bereits an anderer Stelle kommentiert wurde, den „kleinen König“ von Bretten. – Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

  13. dr sagt:

    Gemäss dem Spruch – sagt ein Bild (Foto) – auf dieser Seite unter dem Kommentar 4. – mehr als tausend Worte.

    Dem netten Herrn mit starker Ausstrahlungskraft kann man doch niemals bei Tagesordnungspunkten in den Gemeinderatssitzungen für die von ihm vorgeschlagenen Beschlussvorlagen eine mehrheitliche Zustimmung verweigern. Das käme doch einer Palastrevolution gleich.

  14. derHeinz sagt:

    Wäre unser OB Muslim, wäre dieser Gemeinderat das Paradies mit den versprochenen Jungfrauen! Denn dort sagt man schon ja, bevor man die Frage überhaupt gehört hat.

  15. ak sagt:

    Herr Vincon hat einen Beitrag mit richtigem Inhalt geschrieben.

    Man kann das Vorkommnis auch anders betrachten. Jeder Gemeinderat verdient den Bürgermeister, den er machen lässt – jeder Bürgermeister verdient den Gemeinderat, der ihn machen lässt.

    Hierzu heisst es aber in dem Leitsatz eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH): „Die Mitglieder von Ratsgremien müssen sich auf ihre Entscheidungen sorfältig vorbereiten und, soweit ihnen die eigene Sachkunde fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder die Empfehlung von sonstigen Fachbehörden einholen bzw. notfalls sogar außerhalb der Verwaltung stehende Sachverständige zuziehen.“

    Es ist sehr zu bezweifeln, ob die Mitglieder des Brettener Gemeinderates sich der Tragweite dieses Urteils bewusst sind, vor allen Dingen dann, wenn sie es nicht einmal kennen. Im Klartext heisst das, jedes einzelne MItglied hat das eben ziierte Recht und die Pflicht – sämtliche dafür entstehende Kosten gehen zu Lasten der Verwaltung. Es muss nur von dem Recht nötigenfalls Gebrauch gemacht werden, im Streitfall auch gerichtlich. Alle Kosten trägt die jeweilige Kommune.

    Ob so ein mehrheitlicher Beschluss des Gremiums gegen die Herausgabe von zusätzlichen Unterlagen auf Nachfrage eines einzelnen Mitglieds einer gerichtlichen Überprüfung standhält, muß daher nicht mehr in Frage gestellt werden.

  16. mm sagt:

    Den Nagel auf den Kopf getroffen !! Vielleicht dazu noch ein Bild ?!

     

  17. L.C: sagt:

    Dass ein Teil der Gemeinderäte ihr Amt nicht ernst nimmt, ist eine Binsenweisheit.
    Aber: Wer kann untüchtige Gemeinderäte ihres „Ehrenamtes“ entheben, wenn diese ihren – durch die Gemeindeordnung – auferlegten Pflichten nicht nachkommen?
    Abgeordnete und Minister sollten das nicht länger dulden, damit die von ihnen so oft beklagte Politikverdrossenheit der Bürger nicht noch mehr zunimmt!

  18. M.L. sagt:

    Der bekannte Ausspruch des Ablaßbriefe verkaufende Dominikanermönchs Johann Tetzel : „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“, riefen bei Luther Proteste hervor. Heute würde der Weggefährte Philipp Melanchthons diesen Satz – in abgewandelter Form – als These an die Brettener Rathaustüre nageln : „Wenn das Geld in der Parteikasse klingt, der Finger von Gemeinderäten bei der Abstimmung in die Höhe schnellt“.

  19. Dr. H. Urban sagt:

    diesem Artikel ist nichts hinzuzufügen. Bravo!

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