Schaut die Kirche bei Mobbing weg?

Von Heike Kinkopf
Uwe Schlurick aus Sulzfeld wirft der Evangelischen Landeskirche Baden vor, bei Mobbing in den eigenen Reihen wegzuschauen. Der Vater kämpft gegen die „schreiende Ungerechtigkeit“, die seiner Tochter in einer kirchlichen Einrichtung widerfahren sei.

„Obwohl eine Öffentlichkeit da ist, die bewegen sich nicht“, konstatiert Schlurick. „Dass ich mich mal mit der Kirche so duelliere, das hätte ich nie gedacht.“ Er hat seinen Austritt aus der Kirche erklärt. Der Entschluss fiel ihm nicht leicht.
Schluricks Tochter (heute 25 Jahre alt) trat im April 2004 eine Stelle beim evangelischen Verwaltungs- und Serviceamt in Bretten an. Das Büro teilte sie sich mit mehreren Kollegen. Ihre Aufgabe beschränkte sich auf das Verbuchen der Kollekten von Kirchengemeinden.

Von Anfang an fühlte sie sich den Anfeindungen zweier Kolleginnen ausgesetzt, beschreibt ihr Vater. Sie wurde vom Informationfluss ausgeschlossen, schikaniert und isoliert. „Mein Tochter ist eher introvertiert und ein ängstlicher Typ“, beschreibt sie Schlurick. Die junge Frau verlor Gewicht, bekam Magenprobleme, sie weinte, schlief schlecht. In einer Bescheinigung ihres Eppinger Arztes heißt es: „Als Trauma ist die andauernde Mobbingattacke am Arbeitsplatz anzusehen.“

Die Frau suchte das Gespräch mit dem Geschäftsführer des kirchlichen Amtes. Ohne Erfolg. Gegen die Mitarbeiterin erhobene Vorwürfe wie eine „lasche Arbeitseinstellung“ oder die „starke Ich-Bezogen-heit“ – für den Vater sind dies „lächerliche Vorhaltungen und unwahre Behauptungen“.

Nachdem Schluricks Tochter einem Auflösungsvertrag nicht zustimmte, erhielt sie kurz darauf die Kündigung. Die junge Frau zog vors Arbeitsgericht in Karlsruhe. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Die rechtlich nicht haltbare Kündigung wurde in eine ordentliche ohne Verschulden zum Ende März 2006 umgewandelt. Schluricks Tochter wurde freigestellt und erhielt eine Abfindung von 5000 Euro. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hielt der Richter nicht für zumutbar, schildert Schlurick. Seine Tochter beginnt im Herbst ein Studium. Ihr Vater: „Sie redet nicht gern darüber, am liebsten möchte sie es abhaken.“ Enttäuscht ist Schlurick vom Landesbischof Ulrich Fischer, den er schriftlich mehrfach gebeten hat, sich in den Fall einzuschalten. Knappe Reaktionen mündeten in der Aufforderung, „zukünftig von derartigen Schreiben abzusehen“.

Jetzt ist die Akte Schlurick für die Evangelische Landeskirche geschlossen. Das Serviceamt in Bretten ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der zuständige Verwaltungsrat hat die Mobbingvorwürfe gründlich untersucht und Einzelgespräche mit allen Beteiligten geführt, erklärt Alexandra Schmidt, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit bei der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ergebnis: „In diesem Fall hat kein Mobbing vorgelegen. Daher ist dieser Fall für uns abgeschlossen.“

Keine Berücksichtigung finden schriftliche Stellungnahmen ehemaliger Mitarbeiter des Brettener Kirchenamts, die ähnliche Missstände anprangern. Genauso wenig 200 Unterschriften von Personen aus Sulzfeld und Umgebung, die das Verhalten der Kirche missbilligen, sollten die Vorwürfe stimmen.

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