Ausweisung von 500 Hektar umstritten

Bretten fordert weitere Informationen zu Landschaftsschutzgebiet:
Bretten, (gm) Das vom Landkreis geplante, rund 500 Hektar große Landschaftsschutzgebiet „Brettener Kraichgau“ ist in den betroffenen Brettener Ortsteilen bislang sehr unterschiedlich beurteilt worden und zum Teil – wie zum Beispiel in Sprantal – auch auf erheblichen Widerstand gestoßen.
In den Ortschaftsräten (nicht in die Planung einbezogen sind nur Rinklingen und Diedelsheim) war es dabei zu divergierenden Stellungnahmen gekommen – nicht zuletzt deshalb hatte Oberbürgermeister Paul Metzger das Thema in der vergangenen Woche von der Tagesordnung des Gemeinderates genommen: „Ich wollte die einzelnen Positionen noch einmal hinterfragen“. In einem Gespräch mit den Ortsvorstehern am Dienstagnachmittag im Rathaus gab es zumindest ein einmütiges Ergebnis: Man war sich einig, dass erheblicher Informationsbedarf besteht.

Dem will Oberbürgermeister Metzger jetzt mit einer Einladung an das Landratsamt zu einem Info-Abend Anfang Juni in Bretten Rechnung tragen, ehe er mit dem Thema in den Gemeinderat geht: „Ich hoffe, in Karlsruhe macht man mit“.
„Es war nötig, dieses Gespräch zu führen“, stellt Metzger dazu fest und verweist auf die vielen Vorbehalte, die besonders von Grundstückseigentümern kommen. „Da ist man gründlich verunsichert, weil man das Landschaftsschutzgebiet auch mit dem Begriff der Enteignung zusammenführt“, so der OB und stellt klar: „Dabei soll nur der Bestand erhalten werden“.
Doch völlig kritiklos steht der Verwaltungschef der Gebiets -Ausweisung nicht gegenüber, auch wenn er betont: „Ich habe als Verwaltung keine Vorbehalte. Das Gebiet entspricht unseren eigenen Beschlüssen auch mit Blick auf die Siedlungs – Zielplanung der Stadt und des Regionalverbandes“.
Denn einige „Feinabgrenzungen“ gilt es auch aus seiner Sicht noch zu bereinigen – etwa da, wo das Schutzgebiet der Stadt Bretten für ihre Planungen eine enge „Halskrause“ anlegt. Und noch etwas treibt Metzger um: „Solche Landschaft ist auch auf den Nachbargemarkungen vorhanden – das Verfahren kann nicht allein im Bereich Bretten durchgeführt werden. Man sollte schützenswerte Landschaftsteile gemarkungsübergreifend zusammenführen“.

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