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Stadt Bretten muß Lärmaktionsplan erstellen
BAK 25.Januar, 2008 | 23 Kommentare Artikel 8847x gelesen
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ist die Stadt Bretten verpflichtet einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen. Nach Aussage des Umweltministeriums Baden-Württemberg gilt :
“Für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen in Baden-Württemberg außerhalb von Ballungsräumen ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) vorgesehen [...] Auch kleinere Kommunen trifft ggf. die Umgebungslärmrichtlinie, wenn sie etwa von Hauptverkehrsstraßen der Stufe 1 oder 2 berührt werden. Auf der Basis der von der LUBW erstellten Lärmkarten müssen sie, sofern keine andere Zuständigkeitsregelung getroffen wird, bei Überschreitung bestimmter, noch fest zu legender Lärmpegelwerte Lärmaktionsplänen erstellen.”
Stufe 1
Lärmkarten gem. § 47 d BImSchG
Für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sind Lärmkarten auszuarbeiten.
Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern
Hauptverkehrsstraßen ( > 6 Mio Kfz pro Jahr) (für die B35 zutreffend)
Haupteisenbahnstrecken ( > 60 000 Züge pro Jahr)
Termin: 18. Juli 2008
Stufe 2
Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern
Hauptverkehrsstraßen ( > 3 Mio Kfz pro Jahr)
Haupteisenbahnstrecken ( > 30 000 Züge pro Jahr)
Termin: 30. Juli 2013
Aktionspläne werden alle 5 Jahre überprüft und ggf. überarbeitet.
Die Zuständigkeiten sind nach § 47 e BImSchG klar geregelt :
Zuständige Behörden für die Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung einschl. Information der Öffentlichkeit sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Ausnahme: Eisenbahnbundesamt für die Lärmkartierung für
Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes
Ebenso die Information der Öffentlichkeit nach § 7 der VO :
Verbreitung geeigneter Ausfertigungen der Lärmkarten in der Öffentlichkeit
• durch Einsatz der verfügbaren Informationstechnologien
• verständliche Darstellung
• leicht zugängliche Formate
• Zusammenfassung
Den Antrag auf Erstellung eines Lärmaktionsplanes nach § 47d BImSchG für den Bereich um die B 35 in Bretten kann jeder Anwohner stellen. Er ist für den Antragsteller kostenfrei. Das Formular dazu kann beim BAK kostenlos angefordert werden, E-Mail genügt ! Zum Thema siehe auch die sehr ausführlichen Informationen der grünen Liga hierzu !
Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :
- Bretten nahm sein neues Gaswerk in Betrieb - 1956
- Der Schuldenberg bereitet den Stadträten große Sorgen - 2001
- Leserbrief: Kunden wurden selten beteiligt - 2002
Stichworte :BAK-Artikel, Kommunen, Lärm, Lärmaktionsplan, Lärmschutz, Verkehr
Kommentare
23 Kommentare

Der erste Termin, der 18. Juli 2008, rückt näher.
Mal sehen, was sich ereignen wird.
ich mache mit dem BAK eine Wette um einen Kasten Bier, dass kein Brettener einen solchen Antrag stellt. Alles andere würde meine Einschätzung der hiesigen Bevölkerung erschüttern!
Meine … ebenso!
Ganz vorne mit dabei als unnachgiebiger Kämpfer für ein Fahrverbot für LKW´s – also gegen LKW-Lärm und Gestank.
Um weiterhin in aller Munde zu sein!
Warten wir es ab, wann er fristgerecht den Lärmaktionsplan erstellen wird.
ich fürchte, Katze wird ihren Kasten Bier gewinnen !?
Gemach, gemach, liebe(r) mm, noch haben wir keinen 18. Juli 2008!
In diesen Aktionsplan könnten doch auch gleich die nächtlichen Lärmbelästigungen durch Randalierer und Säufer mit einbezogen werden.
Aber klar doch!
Der 18. Juli 2008 als Termin für die Stufe 1 ist nicht mehr weit entfernt.
Die Stadt will beim Lärmaktionsplan sicherlich die Lärmbelästigungen in der Innenstadt während des Peter-und-Paul-Festes berücksichtigen und entsprechend einarbeiten.
Wie nobel von ihr!
Noch genau eine Woche bis zum Abgabetermin, Herr Stadtverwaltungschef Metzger!
Nur noch zwei Tage Zeit für den Lärmaktionsplan!
In Bretten ist man für Aktion immer zu haben, wenn sie möglichst populistisch abläuft.
Gegen Lärm – (zu niedrige Lärmschutzwand) – an der B35 wurde massiv vorgegangen.
Ein Plan bedeutet Bürokratie.
Und gegen Bürokratie hat man was in Bretten.
Sie wird heftig bekämpft!
Der Abgabetermin ist vorbei.
Nun darf man sich vom Ergebnis (positiv) überraschen lassen.
Nun ist der 10 Juni 2009 und wohl nichts geschehen!
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Gesundheit geht vor Straßenverkehrslärm!
Das ist keine Maxime, sondern eigentlich banale Normalität!
Gilt eben nicht für die Stadt Bretten. Sie hält sich halt raus!