Scoping Termin zur beantragten Waldumwandlung Rüdtwald Bretten

Zum Termin am 14.12.2004 waren Vertreter der :

  • Körperschaftsdirektion Freiburg ( Leitung der Veranstaltung )
  • Regierungspräsidium Karlsruhe
  • Regierungspräsidium Stuttgart
  • Regionalverband Mittlerer Oberrhein
  • Landratsamt Karlsruhe
  • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg
  • Amt für Landwirtschaft, Bruchsal
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
  • Naturpark Stromberg / Heuchelberg
  • BUND Ortsgruppe Bretten

erschienen.

Ziel des Scoping Termins :
Absteckung des Untersuchungsumfanges, Art, Zeitpunkt und Inhalte des Umweltberichtes / Grünordnungsplanes nach den Kriterien der SUP-Richtlinie.
( SUP : strategische Umweltprüfung )

Folgende Punkte sollten im Einzelnen geklärt werden :

* zu untersuchende Inhalte
* Untersuchungszeitpunkt bzw. -raum
* sind weitere Untersuchungen nötig ?
* Eingriffs-Ausgleichmodell
* welche weiteren Genehmigungen (z.B. Naturpark) müssen erteilt werden
* sonstige Anforderungen seitens der Behörden an den Umweltbericht

Der Termin wurde zu Beginn der Sitzung als öffentlicht erklärt, dies wurde jedoch nicht in der Presse bekannt gegeben und war deshalb der Bevölkerung nicht bekannt.

Zu Beginn machte der Vertreter der Körperschaftsdirektion Freiburg, die die Leitung der Veranstaltung hatte, klar, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung fallen werde. Es erfolge eine Prüfung, ob der von der Stadt Bretten favorisierte Standort mit dem Wald-gesetz vereinbar sei.
Hierzu wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sofern sie anwesend waren, mit deren Vertretern erörtert.

Seitens des BUND und des Landratsamtes Karlsruhe wurden Nacharbeiten gefordert :

  • die Belange des Artenschutzes seien unzureichend behandelt, hingewiesen wurde auf den Anhang 4 der FFH Richtlinie, diese ist auch außerhalb der FFH Gebiete anzuwenden. ( In diesem Anhang befindet sich eine Auflistung von streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten )
  • Die Untersuchungen zu den Auswirkungen des Eingriffes seien zu eng gefasst, es müsse großräumiger untersucht werden.
  • Bei den Untersuchungen ( UVS ) wurde das zugrunde gelegte Artenspektrum zu stark beschränkt.
  • Die hydrologische Situation ist nicht durch ein entsprechendes Gutachten geklärt. siehe ( „Hydrologische Beurteilung )

Der BUND kritisierte,

  • dass die erforderlichen Ausgleichsflächen auf besten Ackerböden liegen, der Landwirtschaft gehen so zusätzlich weitere Flächen verloren.

Für den Regionalverband nahm Dr. Hager Stellung :

  • die Größe der Fläche mache eine Änderung des Regionalplans erforderlich,
  • Der Regionalverband habe sich bereits für den Standort Rüdtwald entschieden,
  • der Rüdtwald sei die beste Alternative,
  • der Naturschutz sei nur ein Teilaspekt,
  • für diesen Eingriff ist seit diesem Jahr eine SUP (strategische Umweltprüfung) erforderlich

Für die Stadt Bretten forderte OB Metzger erneut die Fläche im Rüdtwald ein, das Mittelzentrum Bretten benötige diese Fläche zur Eigenentwicklung.
Er wandte sich im Verlauf der Sitzung mehrfach gegen die, seiner Meinung nach, zu große erforderliche Ausgleichsfläche (Wiederaufforstung). Der geforderte Faktor von 1 : 1,7 sei zu hoch, außerdem sei der Rüdtwald krank, dies müsse berücksichtigt werden.
Mehrfach kritisierte er die (gesetzlich) erforderlichen Verfahren.

Die Veranstaltung wurde von der Körperschaftsdirektion Freiburg souverän geleitet und verlief in Anbetracht des in Bretten sehr kontrovers diskutierten Themas, in überwiegend sachlicher Atmosphäre.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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