Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange zur Entscheidung des Regionalverbandes

  • Änderung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003 „Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen“, Gemarkung Bretten-Gölshausen
    hier: Anhörung der Träger öffentlicher Belange
    Gemeinsame Stellungnahme der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (a. F.) anerkannten Verbände, erarbeitet durch:
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • (BUND-Regionalverband Mittlerer Oberrhein)
  • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV)
  • (LNV-Arbeitskreis Karlsruhe)
  • Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
  • (NABU-Kreisverband Karlsruhe)

bearbeitet von: Dr. Tillmann Buttschardt

Auszüge :

Vorhabensbeschreibung

Die Stadt Bretten plant die Erweiterung eines bestehenden Industriegebietes um 23,5 ha. Hierzu sollen ca. 22 ha Wald im Naturpark Stromberg-Heuchelberg in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden. Der derzeit gültige Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13. März 2002 weist dieses Gebiet mit folgenden Funktionen aus:

  • Schutzbedürftiger Bereich für die Forstwirtschaft (Z)
  • Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung, Erholungsgebiet (Z)
  • Wald

Folglich ist zur Realisierung des Vorhabens eine Änderung des Regionalplanes notwendig. Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat am 09.03.2005 die Durchführung eines Anhörungsverfahrens zum Änderungsentwurf des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein 2003 nach § 12 II und III Landesplanungsgesetz (LPG) in seiner Fassung vom 10.07.2003 (Gel. S. 385) zur „Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen (im Rüdtwald), Gemarkung Bretten-Gölshausen“ beschlossen.

Mit der Änderung des Regionalplanes ist davon auszugehen, dass die neuen planerischen Aussagen und deren Umsetzung zu erheblichen Umweltauswirkungen führen werden, so dass die Änderung gemäß ROG einer Umweltprüfung zu unterziehen ist.

Der Umweltbericht behandelt drei Standortalternativen, die allesamt im Randbereich des derzeit bereits bestehenden Gewerbegebietes liegen. Die gewählte Gebietsoption wurde in einer vorgeschalteten UVS als die am wenigsten umweltverträgliche Variante bewertet. Dennoch haben sich die Stadt Bretten und der Regionalverband Mittlerer Oberrhein entschieden, dieses Verfahren weiter voran zu treiben.

2 Anmerkungen und Einwendungen zu einzelnen Aspekten des Vorhabens
2.1 Allgemeine Anmerkungen

Der Umweltbericht ist in seiner Fokussierung auf die Standortalternativen in unmittelbarer Nähe der am wenigsten umweltverträglichen Variante mangelhaft und stellt so keine ausreichende Grundlage für eine sachgerechte regionalplanerische Bewertung dar.

……………………………….
3. Abschließende Stellungnahme

Die Realisierung des Gewerbegebietes und die Änderungen des Regionalplanes werden von den Naturschutzverbänden abgelehnt, ebenso die Waldumwandlung. Auf den Nachbargemarkungen stehen erschlossene Gewerbeflächen zur Verfügung und die Umlandgemeinden sind seit Jahren zu interkommunaler Zusammenarbeit bereit. Insofern ist es nach unserer Einschätzung aus regionalplanerischer Sicht inakzeptabel, in erheblichem Umfang in zwei besonders bedeutsame Bereiche einzugreifen: den Rüdtwald mit seinem Baumbestand und seinen Artengemeinschaften einerseits und die wertvollen Agrarstandorte der „Aufforstungsflächen“ welche derzeit als „schutzbedürftige Bereiche für Landwirtschaft Stufe I (Z) eingestuft sind. Die Änderung widerspricht nach unserer Auffassung direkt den Vorgaben aus dem ROG, wonach die Grundsätze der Raumordnung gegeneinander und untereinander abzuwägen sind. Dies ist nach unserer Auffassung in diesem Falle nicht erfolgt. Naturschutz, Erholungsnutzung, Forst und Landwirtschaft sind – da ja im Nahbereich ausreichend Flächen zur Verfügung stehen –ungerechtfertigter Weise gegenüber einer fälschlich auf Bretten fokussierten Wirtschaftsförderung ignoriert worden.

Auch das von der Stadt Bretten in Auftrag gegebene hydrologische Gutachten belegt die Unvereinbarkeit der Planung mit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Eine Umwandlung in teilversiegelte Flächen würde das Hochwasserrisiko der unmittelbaren Unterlieger (aktueller Bestand des Gewerbegebietes, Dorfbereich Gölshausen) stark erhöhen.

Die Naturschutzverbände sehen daher keine hinreichend begründete Möglichkeit für den Regionalverband, angesichts zur Verfügung stehender Industrieflächen in unmittelbarer Nähe zu B 293 und Stadtbahntrasse eine derartige Änderung des Regionalplanes vorzunehmen.

Eine sachgerechte Abarbeitung der Vorgaben zur Umweltprüfung ist mit dem vorgelegten Umweltbericht nicht erfolgt. Er enthält zahlreiche Widersprüche, Mängel, ja sogar Falschaussagen. Er bietet daher keine Grundlage für eine Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein.

Die gesammte Stellungnahme zum Download finden Sie hier

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