Regierungspräsident Rudolf Kühner erläutert die Vorgaben für den Fall, dass Paul Metzger weiterhin OB bleiben möchte
Von unserem Redaktionsmitglied Thilo Kampf
Karlsruhe/Bretten. Was viele BNN-Leser zunächst für einen Aprilscherz hielten, ist Realität: Paul Metzger sucht nach Möglichkeiten, trotz des Erreichens der Altersgrenze weiterhin das Amt des Oberbürgermeisters zu bekleiden. Regierungspräsident Rudolf Kühner hält dies nicht für ausgeschlossen: „Eine erneute Kandidatur ist theoretisch denkbar“, sagte Kühner den BNN gestern auf Anfrage.
Metzger könne „jederzeit beim Regierungspräsidium seine Entlassung aus dem Amt beantragen“, es gebe dabei keine Kündigungsfristen zu beachten. Dann müsse der Gemeinderat ein Wahldatum festlegen – und wenn dies vor Metzgers 65. Geburtstag (24. Oktober, d. Red.) läge, könnte dieser wieder antreten.
Laut Kühner gibt es „keine Regelung, die ein solches Vorgehen direkt verbietet“, doch könnte seiner Behörde die Frage gestellt werden, ob möglicherweise eine Umgehung gesetzlicher Vorschriften vorliege. Der Brettener OB habe ihn um einen persönlichen Rat gebeten, den er ihm auch gegeben habe, sagte der Regierungspräsident weiter.
Oberbürgermeister Paul Metzger wollte sich gestern gegenüber den BNN nicht zu diesem Thema äußern. Er werde zum gegebenen Zeitpunkt seine Sicht der Dinge dem Gemeinderat vortragen, erklärte der Verwaltungschef.
Unvermeidlich aber vorgeschrieben
Wie schön! 🙂
war wohl doch ein Aprilscherz,Gott sei Dank!
Das Parteibuch scheint nicht alles möglich zu machen, oder hat da ein eitler Selbstdarsteller wiederholt die Klappe zu weit aufgerisssen und sich unbeliebt gemacht? Egal, die „Ära“ Metzger ist definitiv zu Ende!!
Der Albtraum schlechthin! 🙁
Auch nur rein theoretisch eine echte Zumutung! 🙂
Wie eh und je
eine völlig zeitlose Sprücheklopferei!
Beide Aussagen haben sich im Zeitablauf gegeneinander aufgehoben.
Brettener Woche am 14. November 1985
…“Dabei ist die Beteiligung der Bürger an allen wichtigen Entscheidungen für mich kein Wahlversprechen, sondern schon seit Jahren unabdingbare Voraussetzung im Blick auf die Wahrnehmung öffentlicher Ämter und das ohne Wenn und Aber.
…Es muß vor allem wieder eine bessere Vertrauensbasis geschaffen werden.“
Wer reißt sich eigentlich im Vorfeld
– auf eine derartige Weise –
heutzutage um ein öffentliches Amt, das
– nach Aussage der meisten Inhaber chronisch unterbezahlt ist
– mindestens eine 80 Dienst-Stunden-Woche hat
– kein geregeltes Familienleben zulässt
– und nur ein geringes Ansehen in der Bevölkerung hat?
Bei einer möglicherweise Umgehung gesetzlicher Vorschriften wird nicht nur das Regierungspräsidium gefragt.
Auch ein Verwaltungsgericht ist jederzeit anrufbar.
…und für unersättlich! 🙂
Herr Mehdorn hielt sich auch für unersetzlich. 🙂