Überraschender Schlussstrich

Bürgermeister Klausmann verzichtet auf sein Amt / Landrat lässt Vorwürfe fallen
Weg für Neuwahl ist frei
Von unserem Mitarbeiter Jürgen Ruf
Kappel-Grafenhausen. Die Affäre um den Bürgermeister von Kappel-Grafenhausen im Ortenaukreis, Armin Klausmann, ist mit dessen freiwilligem Amtsverzicht vorerst beendet. Der parteilose Rathauschef musste bereits vor vier Monaten seinen Stuhl räumen, als er als erster amtierender Bürgermeister in Baden- Württemberg suspendiert wurde. Seither kämpfte Klausmann gegen Landrat Klaus Brodbeck (Freie Wähler), der ihn aus dem Amt gedrängt hat. Gestern zogen Klausmann und Brodbeck überraschend einen Schlussstrich. Brodbeck lässt seine Vorwürfe fallen. Im Gegenzug gibt Klausmann sein Amt auf.
Das vorläufige Ende des Streits in der 5 000-Einwohner-Gemeinde wurde mit einer dürren Pressemitteilung verkündet: „Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bürgermeister Armin Klausmann und dem Landratsamt Ortenaukreis sind beendet“, ließen der gefeuerte Rathauschef und der Landrat gemeinsam mitteilen. Der Landrat machte den größten Rückzieher. „Nach gewissenhafter Prüfung hält das Landratsamt eine Ahndung im förmlichen Disziplinarverfahren nicht mehr für angebracht. Herr Bürgermeister Klausmann gilt damit als rehabilitiert.“

Im Gegenzug verzichtet Klausmann freiwillig auf eine Rückkehr ins Rathaus. Durch diesen Schritt ist jetzt der Weg für Neuwahlen endlich frei. Diese werden nach Angaben des Landratsamtes frühestens Ende Februar nächsten Jahres stattfinden. Bis dahin bleibt Amtsverweser Markus Vollmer auf dem Chefsessel des Rathauses. Landrat Brodbeck geht davon aus, dass Klausmann bei der Neuwahl nicht mehr antreten wird. Zu den Verhandlungen mit dem Landratsamt und zum gefundenen Kompromiss sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte Klausmanns Anwalt.

Als Bürgermeister soll der Familienvater Mitarbeiter diskriminiert und illegal in den Wahlkampf eingegriffen haben. So soll er kurz vor der Bürgermeisterwahl Mitte 2006 in seinem Vorzimmer Leserbriefe für die örtliche Zeitung diktiert haben. Er hatte die Abstimmung mit einem hauchdünnen Vorsprung gewonnen.

Doch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim entschied am 19. Mai dieses Jahres, dass die Bürgermeisterwahl wiederholt werden muss. Klausmann zog gegen dieses Urteil vor das Bundesverwaltungsgericht. Eine rasche Neuwahl war somit nicht möglich. Der 41-jährige Kommunalpolitiker hat die Vorwürfe stets bestritten.
Am 19. Mai, wenige Stunden nach der Neuwahl-Entscheidung des VGH, hatte der Landrat den umstrittenen Bürgermeister suspendiert. Das Verwaltungsgericht Freiburg stufte die Suspendierung Mitte Juli als rechtswidrig ein. Weil das Landratsamt Widerspruch eingelegte, blieb Klausmann suspendiert. „Mir ist es immer darum gegangen, Schaden von der Gemeinde abzuwenden“, sagt Landrat Brodbeck.

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