Nachtfahrverbot für Maut-Flüchtlinge ist Metzger zu wenig

Brettener Oberbürgermeister fordert die Verbannung des Durchgangs-Schwerverkehrs von allen Bundesstraßen um Bretten herum
Beim Lärmschutz dringender Handlungsbedarf
Bretten (ba). Nicht nur ein Nachtfahrverbot, sondern die ganztägige Sperrung sämtlicher Bundesstraßen im Raum Bretten für den Mautausweichverkehr fordert Brettens Oberbürgermeister Paul Metzger. In einem jetzt veröffentlichten Brief ans Karlsruher Regierungspräsidium bekräftigt Metzger seine bereits früher erhobene Forderung nach einem ganztägigen Fahrverbot für Transitverkehr im gesamten Raum zwischen den Autobahnen 5, 6, 8 und 81 und beruft sich dabei auf ein Gutachten, das die Stadt Heilbronn über den Mautausweichverkehr auf der B 293 zwischen Heilbronn und Bretten erstellen ließ.
Die Bundesstraßen 35, 293 und 294 seien schon ohne den Transitverkehr stark befahren, argumentiert der Brettener Oberbürgermeister. Die Belastungsgrenzen seien in vielen Bereichen überschritten. Auch ohne Mautausweichverkehr sei seit vielen Jahren der Anteil an Schwerverkehr überdurchschnittlich hoch. Der Regionalverkehr werde vor allem tagsüber massiv behindert. Die Fahrzeiten von Bretten nach Bruchsal, Karlsruhe, Heilbronn, Stuttgart oder Pforzheim hätten sich drastisch verlängert.

„Die betriebswirtschaftlichen Schäden für unsere Unternehmen und die Zeitverluste für Berufspendler sind enorm. Auch dem Tourismus im Kraichgau-Stromberg schadet der eigentlich unzulässige Transitverkehr“, begründet Paul Metzger seinen Vorstoß.
In Bretten werde durch den Mautausweichverkehr auch das städtische Straßennetz kaputt gefahren. Vor kurzem ausgebaute Streckenabschnitte seien bereits wieder beschädigt. Dazu komme die zusätzliche Belästigung der Anwohner durch Lärm, Abgase und Staub. Zwischen dem Diedelsheimer Dreieck und dem Gölshäuser Dreieck bestehe entlang der B 35 dringender Handlungsbedarf beim Lärmschutz. Die Herausnahme des zusätzlich belastenden Mautausweichverkehrs wäre eine erste entlastende Hilfe für die Anwohner, schreibt der Brettener Oberbürgermeister.

Deshalb gehe es nicht nur um eine nächtliche Sperrung zwischen 22 und 6 Uhr, um ein ganztägiges Fahrverbot für Mautausweichverkehr auf den Bundesstraßen 35, 293 und 294. Die Beschilderung sei denkbar einfach: An den Autobahnausfahrten in Karlsruhe, Pforzheim, Heilbronn und Bruchsal wären die Schilder so zu ergänzen, dass die Bundesstraßen 10/293 (Pfinztal/Bretten), die Bundesstraße 294/35 (Bretten/Bruchsal), die Bundesstraße 293 (Heilbronn/Eppingen/Bretten/Karlsruhe) und die Bundesstraßen 35/10 (Bretten/Vaihingen/Stuttgart) ganztägig vom mautpflichtigen Transitverkehr über zwölf Tonnen nicht benutzt werden dürfen.
„Die Untere Verkehrsbehörde der Stadt Bretten wird dann gerne wiederholend auf das Verbot für Transit-Schwerverkehr hinweisen und entsprechende Beschilderung anordnen“, bemerkt Metzger und räumt ein, „dass es im Hinblick auf punktuelle Störungen auf den Autobahnen, zum Beispiel durch Unfälle oder Baustellen, Ausnahmeregelungen geben muss“. Dies sei einfach zu regeln, etwa durch Ergänzung der bereits vorhandenen Hinweisbeschilderungen an den Autobahnabfahrten, heißt es in Metzgers Brief.

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