Nur die Stadtkasse freut sich über Brettens Zocker

Metzger: Neue Spielstätten sind kaum zu verhindern
Von unserem Redaktionsmitglied Thilo Kampf
Bretten. Für die einen ist es nur ein Freizeitspaß, andere macht es dagegen süchtig – das Glücksspiel. Zwar gibt es in Bretten kein Spielcasino mit Roulette und Black Jack, doch können Zocker in zahlreichen Wettbüros ihr Glück herausfordern – oder in eine Spielhalle gehen, wo unter anderem Geldspielautomaten zu finden sind. Diese „Daddelautomaten“ gibt es übrigens nicht nur in den laut Oberbürgermeister Paul Metzger derzeit acht offiziellen Spielhallen in der Stadt, sondern auch in einigen Brettener Gaststätten.
Da Wettbüros und Spielhallen offensichtlich lohnende Geschäfte versprechen, wundert es kaum, dass immer häufiger bei der Stadtverwaltung entsprechende Anträge auf die Errichtung solcher Spielstätten eingehen. Das jüngste Beispiel ist das Anwesen Melanchthonstraße 114/2, das zuletzt als Baby- und Kinderausstattungs-Geschäft genutzt wurde: Hier seien zwei Spielstätten mit jeweils zwölf Geldspielautomaten beantragt worden, teilt Metzger auf Anfrage den BNN mit. Die Stadt habe weder planungs- noch baurechtlich die Möglichkeit, die Umnutzung der leer stehenden Halle zu verweigern.
Auch dem Gewerbeamt der Stadt, das für die Genehmigung von Spielstätten zuständig ist, bleibe letztlich nichts übrig als diese zu erteilen, räumt Metzger ein, da die Spielstätten räumlich getrennt seien und jeweils eigenständig überwacht würden. Fazit: „Es besteht hier ein rechtlicher Genehmigungs-Anspruch.“
Der Gesetzgeber habe seit Beginn dieses Jahres die Möglichkeit zur Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erweitert, teilt der Verwaltungschef weiter mit. In Spielhallen können nun statt zehn bis zu zwölf Automaten aufgestellt werden; in Gaststätten dürfen seither drei statt zwei Geldspielgeräte aufgestellt sein. Um Spielabhängige ein wenig zu schützen, wurde die Zeit, die ein einzelnes Spiel dauern darf, von zwölf auf fünf Sekunden und der Einsatz auf 20 Cent pro Spiel begrenzt. In der Vergangenheit habe es in Bretten „relativ wenig Probleme“ mit reinen Spielhallen gegeben, erklärt der OB. Diese müssen laut Gesetz spätestens um 24 Uhr geschlossen sein, Alkoholausschank ist verboten.
Anders sehe das mit privaten Wettanbietern aus: „Hier wären – auch im Interesse der Anwohner – klare gesetzliche Regelungen längst überfällig.“ In jüngster Zeit hätten sich die Klagen gehäuft, dass die – laut Metzger überwiegend von Personen ausländischer Nationalität betriebenen – Wettbüros bis spät in die Nacht lautstarken Kundenverkehr hätten und dort zudem Alkohol ausgeschenkt würde. Das bestätigt denn auch Günter Kolb, stellvertretender Leiter des Polizeireviers Bretten: „Wir haben in der letzten Zeit zahlreiche Beschwerden wegen Ruhestörungen erhalten.“
Aber auch mit den Folgen der Spielsucht haben Kolb und seine Beamten in jüngster Zeit vermehrt zu tun: „Es gab Manipulationen an Geldspielautomaten und es gab Raubüberfälle von uns bekannten Zockern. Da ging es jeweils nur darum, sich Bares für die nächsten Spiele zu beschaffen.“ Dass auch die Betreiber der Spielhallen nicht immer Engel sind, stellte die Polizei zuletzt Ende Juni bei einer Überprüfung von zwölf Spielstätten fest: „In drei Fällen gab es Beanstandungen“, erzählt Kolb, „und zwölf nicht mehr zulässige Automaten mussten abgebaut werden.“
Völlig unglücklich ist die Stadtverwaltung übrigens nicht über die Spielleidenschaft ihrer Bürger, denn sie verdient indirekt daran: „Die Stadt Bretten erhebt für Spielhallen und Geld- und Glücksspielautomaten aus ordnungspolitischen Erwägungen Vergnügungssteuer bis zum höchst zulässigen Maß“, erläutert Paul Metzger. Pro Jahr nehme die Stadt im Durchschnitt 110 000 Euro ein.
Dass für Spielhallen in der Großen Kreisstadt „der Sättigungsgrad eigentlich längst überschritten ist“, macht Metzger daran fest, dass sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer „faktisch nicht erhöht“ hätten. Und dies trotz der Eröffnung immer neuer Spielhallen, wie zum Beispiel in einem ehemaligen Bekleidungsgeschäft in der Pforzheimer Straße.
Da ihm „lebendiger Einzelhandel“ in der Innenstadt wichtiger sei als Spielhallen, appelliert der OB an die Hausbesitzer, genau zu prüfen, wem sie ihre leer stehenden Gebäude vermieteten. „Lieber langfristig geringere solide Einnahmen als kurzfristig zwar mehr Geld, aber unter Umständen auch mehr Ärger.“

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