Neue Machtfülle für den Oberbürgermeister

Gemeinderat erweiterte Zuständigkeiten:
Bretten. Das Regieren wird leichter für Brettens OB Paul Metzger. Der Brettener Gemeinderat hat am Dienstagabend ein eindeutiges und umfassendes Vertrauensvotum für Metzger abgegeben, indem er ohne jegliche Diskussion die Machtfülle des Verwaltungschefs im Rahmen einer Neufassung der städtischen Hauptsatzung ganz erheblich erweiterte und damit gleichzeitig eigene Zuständigkeiten reduzierte. Er folgte einstimmig und ohne Aussprache dem Antrag der Verwaltung, die die Notwendigkeit einer immer schnelleren Realisierung von Maßnahmen und die „Anpassung an aktuelle Regelungen vergleichbarer Städte“ geltend gemacht hatte.
Gravierend beispielsweise ist die Zuständigkeit des OB’s im Bereich „Bewirtschaftung von Mitteln des Haushaltsplanes einschließlich der Vergabe von Aufträgen für Leistungen und Lieferungen und Bewirtschaftungen von Verpflichtungsermächtigungen von bisher 90 000 auf 150 000 Mark erhöht worden.
Um die gleichen Summen geht es auch bei Erwerb, Veräußerung, Tausch und dinglicher Belastung von Grundeigentum, grundstücksgleichen Rechten einschließlich Vorkaufsrechten sowie bei der Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens.

Bei der Übernahme von gesetzlichen Ausfallbürgschaften für den Wohnungsbau kann der Brettener OB jetzt bis zu einem Betrag von 350 000 Mark selbst entscheiden- die Grenze lag hier früher bei 200 000 Mark. Auch die Bewilligungsmöglichkeit von über- und außerplanmässigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, sowie die Verwendung von Mitteln der Deckungsreserve hat sich um 100 Prozent auf 40 000 Mark erhöht. Die Summe, bei der es bei Verzicht auf Ansprüche der Stadt, Niederschlagungen und Erlaß von Forderungen geht, ist gar auf das Dreifache gestiegen.

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3 Antworten zu Neue Machtfülle für den Oberbürgermeister

  1. -A-H. sagt:

    Jetzt weiß ich es ganz genau, weshalb die Brettener Finanzen (Stadt) so aussehen, wie sie aussehen.

  2. -az- sagt:

    „…von bisher 90 000 auf 150 000 Mark erhöht worden.“
    „Um die gleichen Summen geht es auch…“
    „…jetzt bis zu einem Betrag von 350 000 Mark selbst entscheiden…“
    „…hat sich um 100 Prozent auf 40 000 Mark erhöht.“
    „…ist gar auf das Dreifache gestiegen.“

    Hat der Gemeinderat diesen Irrtum schon korrigiert, oder muss man sich fragen ob unser Gemeinderat überhaupt noch notwendig ist?

  3. mm sagt:

    Damit hat sich der GR in Bretten beinahe überflüssig gemacht. Er hat genau diese „Machtfülle“ verloren, die er dem OB mehr zugestanden hat. Faulheit, Resignation, Selbstverstümmelung ?

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