Im Normalfall gibt es eine Betriebssatzung für das Krankenhaus Bretten. Darin kann folgendes vorgeschrieben sein, wenn Zuständigkeiten zwischen Krankenhausleitung und dem Landkreis Karlsruhe organisatorisch geregelt sind. Die Betriebsleitung der Rechbergklinik hat den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten. Dieser hat dann den Aufsichtsrat zu beteiligen, d. h. zu informieren.
Danach kann der Kreistag entsprechend seinen Aufgaben entscheiden, ob es sich hier um grundlegende Ziele und/oder wesentliche Änderungen in der Struktur des Krankenhauses handelt, insbesondere um die Schaffung und Schließung von medizinischen Fachabteilungen und um wesentliche Änderungen im Leistungsangebot.
Der Landrat war informiert:“ Stationäre Schmerztherapie gibt es aktuell nicht, ambulante aber sehr wohl.“
Er begründet dies mit fehlendem ärztlichen Personal. Die Regionaldirektorin: …Das Problem sei im Aufsichtsrat bekannt gewesen, doch fehlende Personal lasse sich nicht einfach herbeizaubern… .
Insofern entsteht der Eindruck, dass es bei den sach- und fachkundigen Wortmeldungen in der Kreistagsdebatte um parteipolitisches Schaulaufen geht, um sich für die kommende Kreistagswahl in Position zu bringen. Anerkennenswert ist einzig die Aussage von Herrn Nees (FDP), mit einer solchen Debatte den guten Ruf der Klinik zu demolieren.