Leserbrief: Fehlender Arzt ist Grund für Schließung der Schmerzstation

Im Normalfall gibt es eine Betriebssatzung für das Krankenhaus Bretten. Darin kann folgendes vorgeschrieben sein, wenn Zuständigkeiten zwischen Krankenhausleitung und dem Landkreis Karlsruhe organisatorisch geregelt sind. Die Betriebsleitung der Rechbergklinik hat den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten. Dieser hat dann den Aufsichtsrat zu beteiligen, d. h. zu informieren.

Danach kann der Kreistag entsprechend seinen Aufgaben entscheiden, ob es sich hier um grundlegende Ziele und/oder wesentliche Änderungen in der Struktur des Krankenhauses handelt, insbesondere um die Schaffung und Schließung von medizinischen Fachabteilungen und um wesentliche Änderungen im Leistungsangebot.

Der Landrat war informiert:“ Stationäre Schmerztherapie gibt es aktuell nicht, ambulante aber sehr wohl.
Er begründet dies mit fehlendem ärztlichen Personal. Die Regionaldirektorin: …Das Problem sei im Aufsichtsrat bekannt gewesen, doch fehlende Personal lasse sich nicht einfach herbeizaubern… .
Insofern entsteht der Eindruck, dass es bei den sach- und fachkundigen Wortmeldungen in der Kreistagsdebatte um parteipolitisches Schaulaufen geht, um sich für die kommende Kreistagswahl in Position zu bringen. Anerkennenswert ist einzig die Aussage von Herrn Nees (FDP), mit einer solchen Debatte den guten Ruf der Klinik zu demolieren.

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Genaue Einzelheiten zu „Entscheidungen im Gemeinderat“ in der Sitzung vom 26.3.19

von council 13
Personelle Besetzung in der Inneren Revision

… „Mit Wirkung vom 01.06.2018 erfolgte aus dienstlichen Gründen die Abordnung der inzwischen erfahrenen stellvertretenden Amtsleiterin in ein anderes Aufgabengebiet.
Gleichzeitig wurde ein Mitarbeiter aus der Verwaltung zur Inneren Revision umgesetzt und zum 25.05.2018 die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach einem Beschluss des Gemeinderates vom 15.05.2018 übertragen. …
Ferner hat der Gemeinderat beschlossen, den mit diesen zusätzlichen Aufgaben verbundenen Aufwand zu evaluieren und einen auftretenden Personalmehrbedarf auszugleichen. Bisherige interne Diskussionen und erste Erfahrungen nach neunmonatiger Tätigkeit lassen den Schluss zu, dass eine 0,5 Stelle gehobener Dienst erforderlich erscheint.
“ …

Eine sechmonatige Verzögerung soll durch das Ausscheiden eines Sachbearbeiters im Kämmereiamt entstanden sein?

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Wie und wen sollen wir in den Gemeinderat am 26.05.2019 NEU wählen?

von -a-z-
Auf jeden Fall gehen wir alle zur Wahl…!

Weil: „Die Probleme, die es in Bretten gibt, nicht mit der gleichen Denkweise zu lösen sind, die sie erzeugt hat“.
Wir geben ja nur unsere Stimme, aber nicht unseren Verstand ab!

Wenn man bedenkt, dass im GR bei jeder Abstimmung zuerst unser Geld betroffen ist, so muss man höllisch aufpassen, welche Personen von uns in den GR gewählt werden.
Denn – Der Zweck menschlichen Lebens ist, zu gedeihen und glücklich zu leben. Aufgabe der Gesellschaft ist, die Bedingungen zu garantieren, die es allen Menschen erlauben, dieses Wohlergehen und Glück zu erreichen.
Also: Wen sollen wir am 26.Mai 2019 wählen, um etwas zu ändern?

Auf keinen Fall die bisherigen Mitglieder, die alle Beschlüsse der Vergangenheit verursacht haben. Anstatt dass sie ihre Parteibücher vor jeder Sitzung abgeben, werden die Parteiunterschiede und die entsprechenden Vorschläge parteipolitisch und überschwänglich zelebriert, wobei die Entscheidungen für alle Einwohner der Stadt gefällt werden müssen. Merke: Bundesweit haben ALLE PARTEIEN zusammen kaum noch 1 Million Parteimitglieder und die bilden sich ein, dass sie weitere 81 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger regieren müssen. Somit sind die Parteilisten für die Gemeinderatswahl uninteressant. Und wenn es tatsächlich unbedingt sein muss, dann bitte nur die Bewerber aus dem unteren Drittel der Liste wählen. Am besten wären natürlich parteilose Atheisten, weil sie keiner Interessengemeinschaft angehören und sie auch für „Kungeleien“ mit Religionseinrichtungen ungeeignet sind.
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KiTa-Odyssee in Bretten

Eine junge Mutter berichtet bei Aufbruch Bretten über ihre Erfahrungen mit Kinderbetreuung, Kindergartenplätzen und der damit verbundenen Bürokratie:
„KiTaOdyssee oder Erfahrungen als junge Mutter mit den Angeboten der Stadt Bretten“

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Haushalt 2019 der Stadt Bretten

War der Gemeinderat bei seiner Sitzung am 26.2.2019 voll des Lobes und Selbstgefälligkeit, siehe hier bei Kraichgau-news, kam gerade einmal 6 Wochen später die Ernüchterung: alles war Makkulatur, es fehlen 6 Millionen € und das auch wieder „schätzungsweise“.
Die Wählergemeinschaft AUFBRUCH BRETTEN erklärt dazu treffend:
ZU FRÜH GEJUBELT: WIRD DER BRETTENER HAUSHALT MAKULATUR ?

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Entscheidungen im Gemeinderat

in der öffentlichen Sitzung am 26. März 2019
von council 13

3. Feststellung Jahresabschluss
Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 95b Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg festgestellt und einstimmig vom Gemeinderat gebilligt …

Damit haben die Stadtverwaltung Bretten und der Gemeinderat gegen den § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg verstoßen. Es wurde mit der Nichteinhaltung der Jahresfrist aus § 95b Abs. 1 Satz 2 GemO objektiv gegen diese Rechtsvorschrift verstoßen.
Auch die Brettener Stadtverwaltung ist an die obige Muss-Vorschrift rechtlich gebunden. Die Rechtslage ist zwingend, d. h. es besteht kein Ermessens- und/oder Entscheidungsspielraum:
„Der Jahresabschluss ist gem. § 95b GemO vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (d. h. bis zum 31. Dezember) festzustellen“.
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Ein wirklich großer Wurf?

Gemeinderat Bretten beschließt einstimmig die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
von council 13

1.
Gemeinden sind nicht verpflichtet, einen Mietspiegel aufzustellen.
Wenn er dann existiert, hat er zwei wichtige Funktionen:

1. Markttransparenz
für Mieter und Vermieter öffentlich zugängige ortsübliche Vergleichsmiete auf breiter Informationsgrundlage

2. Begründungs- und Beweisfunktion
bei gesetzlichen Mieterhöhungsverfahren nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gerichte gehen davon aus, dass ein qualifizierter Mietspiegel die ortsüblichen Mieten zutreffend abbildet. Die Entscheidung in Streitfällen wird erleichtert.
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„AUFBRUCH BRETTEN“ NOMINIERTE KANDIDATEN

Bei einer Versammlung in Diedelsheim hat die neue Wählergemeinschaft „Aufbruch Bretten“ unlängst ihre Kandidaten für die Wahl des Brettener Gemeinderates am 26. Mai nominiert. Angeführt wird die vierzehn Personen umfassende Liste von Hermann Fülberth (Kernstadt), der dem Gemeinderat bereits seit 2014 angehört. Ihm folgt auf Platz 2 der frühere Museumsleiter Dr. Peter Bahn (Kernstadt). Platz 3 der Liste nimmt Eva Vogt aus Sprantal ein, ihr folgt mit Eleonore Freiburger eine weitere Sprantalerin.

Auf den anschließenden Plätzen kandidieren für den Brettener Gemeinderat: Ali Cankaya (Diedelsheim), Christoph Mack (Diedelsheim), Martin Müller (Diedeslsheim), Gabriele Knirsch-Neubauer (Kernstadt), Eva-Maria Gissinger (Kernstadt). Hermann Gerweck (Kernstadt), Cagdas Altuntas (Kernstadt), Michael Vogt (Sprantal), Michael Gissinger (Kernstadt) und Wolfgang Petroll (Kernstadt).
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Leserbrief zu „Stadtspitze stellt Ergebnis der Haushaltsklausur vor“

von council 13
Im Leserbrief des Bürgerarbeitskreises Bretten am 14.07.2018 „Spannungsfeld zwischen Amt Technik und Umwelt, Bürgerschaft und Bürgerschaftsvertretung“ heißt es:

…“Dabei ist wesentlich mehr auf Eigenplanung Wert zu legen als ständig externe kostenträchtige Planungsbüros zu beauftragen. Mit einer derartigen internen Vorgehensweise können negative Entwicklungen in der Projektplanung und -abwicklung erkannt und mit den zuständigen Fachabteilungen korrigiert werden. … Letztlich muss die Frage erlaubt sein, welche Rolle in diesen Zusammenhängen ein Baubürgermeister spielt.

In den Brettener Nachrichten am 26.01.2019 heißt es:
Die mit acht Stadträten derzeit stärkste Ratsfraktion forciert die Suche nach Industriestandorten (*), möchte damit aber ein externes Büro beauftragen. „Die Kapazität in der Stadtplanung ist sehr begrenzt, deshalb wollen wir Standortsuche und Entwicklung in andere Hände geben„, erläutert Günter Gauß im BNN-Gespräch. Stadtrat Martin Knecht: In der Klausurtagung werde die CDU daher vorschlagen, eine Planungsrate („So zwischen 20 000 und 50 000 Euro „) in den Haushalt 2019 einzustellen.

In dem Bericht der Brettener Nachrichten vom 30.01.2019: „Stadtspitze stellt Ergebnis der Haushaltsklausur vor“
heißt es:
Als „überflüssig“ bezeichnet Wolff den Antrag, für die Suche nach Gewerbeflächen eine Planungsrate für ein externes Büro bereitzustellen: „Da sind wir weiter. Unsere Stadtplanung hat bereits Expertisen für bestimmte Gebiete erstellt.
Sehr erfreuliche Aussage – nur scheint es ein Informationsdefizit zwischen Herrn Wolff und den CDU-Antragstellern zu geben!
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Stellungnahme der Stadtverwalung Bretten zum Landschaftsrahmen-plan beschlossen

von council 13
Bauplätze werden dringend benötigt, dringend benötigter Wohnraum als Antwort auf die Ziele des Landschaftsrahmenplanes – ein Unding.

Bauerbach, Dürrenbüchig, Gölshausen und Neibsheim und weitere wollen Bau- und Gewerbegebiete erschließen. Nachdenklich stimmt der Satz unter dem Foto: „AUCH DAS KÜNFTIGE NEUBAUGEBIET „KATZHÄLDE“ am östlichen Rand von Diedelsheim soll nach dem Willen des Großteils des Gemeinderates und der Stadt „nicht mit langfristigen Zielsetzungen für Natur und Landschaft überlagert werden„. – Eine völlig unbegründete Nichteinhaltung!

Wenn man sich die zwei Fotos auf der Seite 17 der Brettener Nachrichten am 23. Januar 2019 anschaut, dann muss man sich fragen, warum und wofür Natur zum Opfer fallen soll. Idyllische Landschaftsbilder werden durch eine übermäßige Ausweisung von geplanten Baugebieten zerstört. Der Flächenverbrauch ist unnötig, weil die Brettener Einwohnerzahl in den vergangenen Jahren nicht entsprechend gestiegen ist.
Auf eine exakte Einwohnerentwicklung wird verzichtet, weil keine nachprüfbaren Angaben verfügbar sind. Ganz allgemein haben wir es in den vergangenen Jahren mit einer eher stagnierenden Bevölkerungsentwicklung zu tun.
Und dann ist mit einer weiteren Verkehrsbelastung zu rechnen. Denn aus den neuen Baugebieten muss der Verkehr abgeführt werden.
Unabhängig von den vorgeschriebenen Aufstellungsverfahren (Beteiligungsverfahren mit der Brettener Bevölkerung = Öffentlichkeitsbeteiligung z. B. in Bürgerversammlungen) wird die Stadtverwaltung damit ein leichtes Spiel haben, weil sich wahrscheinlich fast niemand beteiligen wird.
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