Leserbrief: Brettener Superlative als „freiwillige Aufgabe“

Einmal mehr eine Brettener Superlative, auf die andere Gemeinden neidisch schauen. Wobei sich die Brettener fragen, wie das möglich sein kann. Das Schwimmbad ist eine absolute „freiwillige Aufgabe“, welche die Nachbarkommune Knittlingen verantwortungsvoll und wohl überlegt in die Hände der Nutzer gelegt hat. Außerdem gibt es genügend professionelle private Betreiber, die ohne öffentliche Gelder auskommen. In Bretten hat man aber die jährlichen Defizite und die Investition von 4,8 Millionen Euro unter dem Mantel der Stadtwerke GmbH versteckt. Nachdem die „Koch's Gelddruckmaschine“ versagt hat, müssen halt die Gebührenzahler (Strom, Gas, Wasser) für die vergangenen Verluste und künftigen Investitionen finanziell bluten. Anfang des Jahres hat ja jeder Kunde der Stadtwerke GmbH die horrende Gebührenanpassungspauschale erfahren. Alles unter dem Deckmantel der allgemeinen Energie-Verteuerung.

Nun ist eine Situation geschaffen, dass ausgerechnet diejenigen, welche sich einen zwischenzeitlich erhöhten Eintritt nicht leisten können, aber über die Preise für lebensnotwendige Produkte wie Strom, Gas und Wasser den absoluten Luxus mit finanzieren müssen! Deshalb, wenn schon der Gemeinderat diese missliche Situation geschaffen hat, muss er jetzt auch noch so viel Mut beweisen und folgerichtig freien Schwimmbad-Eintritt für ALLE Stadtwerke-Kunden beschließen.

Franz Cizerle

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3 Antworten zu Leserbrief: Brettener Superlative als „freiwillige Aufgabe“

  1. h - z sagt:

    Der Spielraum für freiwillige Aufgaben – u. a. hier das Brettener Freibad – liegt in bundesdeutschen Kommunen bei durchschnittlich sieben Prozent ihres jährlichen Haushaltes

    – in Bretten bei Aufwendungen in Höhe von 50 Millionen Euro.

    Der Rest ist durch gesetzliche Vorgaben und durch die tariflich bestimmten Personalausgaben gebunden.

    Aus diesem finanziellen Spielraum finanzieren die Kommunen die meisten Projekte (Ausgaben)

    für Sport, Kultur, Jugendarbeit und/oder Wirtschaftsförderung.

    Diese trifft der Rückgang der Einnahmen auf jährlich 48 Millionen Euro zuerst.

    Sieben Prozent bei Aufwendungen von fünfzig Millionen Euro sind 3,5 Millionen Euro. Damit wäre der Freibadumbau finanziell nicht zu stemmen gewesen. Also verlagert man die Investitionskosten hin zu den Stadtwerken Bretten, die ebenso auf den nicht gedeckten Betriebskosten sitzen bleiben und die dann ihren Kunden die rote Karte leicht und locker per regelmäßige satte Preiserhöhungen vorhalten.

    Honni soit qui mal y pense! 🙂

  2. G. H. sagt:

    Nicht vernünftig ist:

    Folgekosten – die Personal-(Bademeister, Kassierer, Reinigungspersonal), Wasser-Heizungs und Gartenpflegekosten – diese Kosten verbleiben nach Abschluß des umgebauten Freibades bei der Stadt, ohne daß dafür bei halbwegs (vertretbaren) Eintrittspreisen eine Kostendeckung erreicht wird. Die gesamte Kundschaft der Stadtwerke Bretten zahlt (subventioniert) so fleißig mit.

    Folgekosten spielen also vordergründig keine Rolle. Und wenn überhaupt eine völlig untergeordnete, weil man sich ja die Unterdeckung von den Verbrauchern bezahlen lässt.

    Für die Investition von 4,8 Millionnen Euro = 4.800.000 € wurden sicherlich Kredite aufgenommen und Kreditlaufzeiten vereinbart, welche die übliche Abschreibungsdauer deutlich übersteigen. Konkret bedeutet das, es werden finanzielle Belastungen auf zukünftige Generationen verlagert, die dann das weiter zu finanzierende Freibad wegen seiner zwischenzeitlichen Abnutzung gar nicht mehr nutzen können.

    Oder wurden die 4,8 Millionen Euro ohne Kreditinanspruchnahme bezahlt. Schwer vorstellbar, weil die Stadt Bretten für ihre Stadtwerke in der Vergangenheit Bürgschaften übernommen hat. Wofür ist mir leider nicht bekannt geworden.

  3. G. H. sagt:

    Folgerichtiger freier Eintritt für alle Stadtwerke-Kunden wird leider eine Illusion bleiben.
    Es braucht familienfreundliche Eintrittspreise, damit Kinder und Jugendliche das Freibad auch nutzen können, ohne den Geldbeutel der Eltern übermäßig zu strapazieren. Aber auch Erwachsene sollen das Bad zu vernünftigen Eintrittspreisen nutzen können.
    Aber was versteht die Brettener Stadtverwaltung unter „vernünftig“?

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