Noch sind nicht alle Chefsessel besetzt

Zum Schuljahresende scheiden vier Brettener Schulleiter aus / ESG: Muss Ministerium entscheiden?
Metzger: Anhörung ist „reiner Etikettenschwindel“
Von unserem Redaktionsmitglied Thilo Kampf
Bretten. Wenn in knapp einem Monat die Sommerferien beginnen, ist für vier Schulleiter in Bretten Schicht: Maria Halbritter räumt ihren Chefsessel im Edith-Stein-Gymnasium (ESG), Peter Dick scheidet als Rektor der Johann-Peter-Hebelschule aus dem Amt, Hartmut Glaser verlässt die Pestalozzi-Förderschule Diedelsheim und Ulrich Stork räumt sein Rektorenzimmer in der Martin-Judt-Grundschule Büchig. Noch steht nicht in allen Fällen fest, wer die Scheidenden beerben wird. (Siehe auch Kommentar „Nur Mitsprache“.)
Klar scheint der Fall in der Hebelschule zu sein: Die Schulkonferenz (ein aus Lehrern, Eltern und Schülern bestehendes Gremium) und der Gemeinderat haben sich nach Angaben aus dem Brettener Rathaus einmütig für die derzeitige Konrektorin ausgesprochen. Diese war vom Regierungspräsidium Karlsruhe als einzige Bewerberin benannt worden.
Auch die Grundschule Büchig wird künftig von einer Frau geleitet werden, ist sich Rektor Ulrich Stork sicher. Indes steht noch nicht fest, welche der beiden Bewerberinnen letztlich das Rennen macht. Für eine haben sich Schulkonferenz und Gemeinderat jüngst ausgesprochen, das Votum der Schulbehörde steht noch aus. „Zu neunzig Prozent“ steht nach Aussage von Rektor Hartmut Glaser die Nachfolgerin in der Pestalozzischule fest: „Ich sage nur: Sie ist in unserer Schule keine Unbekannte.“

Anders stellt sich indes die Situation im ESG dar: Hier hatte das Regierungspräsidium zwei unterschiedlich qualifizierte Bewerberinnen vorgeschlagen. Für Oberbürgermeister Paul Metzger unverständlich: „Das war doch ein Vorentscheid.“ Da sich die Schulkonferenz nicht für die besser qualifizierte Bewerberin ausgesprochen habe, müsse jetzt möglicherweise das Kultusministerium eine Entscheidung fällen.
Der Gemeinderat hatte sich in dieser Sache der Stimme enthalten: „Wir haben doch beamtenrechtlich sowieso nichts zu sagen. Das ist reiner Etikettenschwindel,“ kritisierte der OB. Bereits vor Jahren habe es in Bretten einen ähnlichen Fall gegeben, in dem sich das Ministerium über das Votum des Gemeinderates hinweg gesetzt habe. Im Grundsatz, so Metzger weiter, stimme das Gremium stets dem Vorschlag der Schulkonferenz zu.
Dass mehrere unterschiedlich qualifizierte Bewerber benannt werden könnten, räumte Schulpräsident Werner Schnatterbeck ein. Doch könnten sich bei der Anhörung vor der Schulkonferenz und dem Gemeinderat „bestimmte neue Erkenntnisse“ ergeben, die dann in die Entscheidung seiner Behörde einflössen.

Auch die Leiterin des Gymnasialreferates, Hannelore Buchheister, weist Metzgers Kritik zurück: „Wir sind nach dem Beamtenrecht verpflichtet, jeden Bewerber, der die Qualifikation erfüllt, zu benennen. Von Vorauswahl kann da keine Rede sein.“ Zudem sei die Schulkonferenz „ein wichtiges, aber nicht professionelles Gremium,“ auf dessen Stellungnahme man zwar Wert lege, diese aber auch nicht überbewerten dürfe. Eltern, Schülern, aber auch Politikern dürfe nicht zu viel Einflussnahme auf diese wichtigen Personalentscheidungen eingeräumt werden, sagt Buchheister. „Die Wege der Bürokratie sind lang, es sind viele Stufen eingebaut, aber sie sorgen auch für ein relativ kontrolliertes System.“

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9 Antworten zu Noch sind nicht alle Chefsessel besetzt

  1. Lud sagt:

    Herrn Schnatterbeck scheint folgendes bekannt zu sein:

    In Baden-Württemberg kann der Schulträger zu den von der Schulbehörde vorgeschlagenen Bewerbern Stellung nehmen. Bei mangelnder Eignung entscheidet der Kultusminister (§ 53 i.V.m. § 40 SchG).

  2. Lud sagt:

    „Dass mehrere unterschiedlich qualifizierte Bewerber benannt werden könnten, räumte Schulpräsident Werner Schnatterbeck ein. Doch könnten sich bei der Anhörung vor der Schulkonferenz UND DEM GEMEINDERAT „bestimmte neue Erkenntnisse“ ergeben, die dann in die Entscheidung seiner Behörde einflössen.“

  3. Lud sagt:

    In Baden-Württemberg hat die Schulkonferenz ein Informations- und Widerspruchsrecht gegen die Bestellung eines Schulleiters.

    Im Widerspruchsfall entscheidet der Kultusminister (§ 40 SchG).

  4. Lud sagt:

    Die Schulkonferenz besteht aus Lehrern, Eltern und Schülern.

  5. Lud sagt:

    „Zudem sei die Schulkonferenz „ein wichtiges, aber nicht professionelles Gremium“, auf dessen Stellungnahme man zwar Wert lege, diese aber auch nicht überbewerten dürfe. Eltern, Schülern, aber auch Politikern dürfe nicht zu viel Einflussnahme auf diese wichtigen Personalentscheidungen eingeräumt werden, sagt Buchheister.“

    Mit Verlaub, die Leiterin des Gymnasialreferates im Regierungspräsidium Karlsruhe kennt sich leider nur unvollständig aus.

  6. F. M. sagt:

    Es bleibt abzuwarten. 🙂

  7. Tess. sagt:

    Das erforderliche Einvernehmen mit dem Schulträger ist vom Regierungspräsidenten in Karlsruhe herbeizuführen.

  8. O.Sch. sagt:

    Dazu:

    Urteil BVerwG v. 28.4.67 – VII P 8.66 –

  9. Tess. sagt:

    Metzger: Anhörung ist „reiner Etikettenschwindel“

    In diesem Fall ist seine Aussage nicht von der Hand zu weisen.

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