von a-z
Bei Wahlen kann es Unregelmäßigkeiten geben, die entweder auf Manipulation oder auf systematische Schlamperei hindeuten, wobei die Übergänge fließend sein können. Es kann nicht sein, dass sich die Wahlhelfer einfach und zufällig verzählen, denn auch das sind natürliche Prozesse. Die Verteilung der Ziffern muss dem Benfordschen Gesetz entsprechen.
Stammen in Baden-Württemberg zu viele Zähler von derselben Partei?
Kann es sein, dass sozial oder politisch homogen zusammengesetzte Wahlvorstände bei der Auszählung der oben stehenden Wahlen in BW begünstigt haben? Nicht einmal stichprobenartig wird die Arbeit der Wahlhelfer kontrolliert. Wie werden Wahlhelfer rekrutiert und wie nehmen sie ihre Aufgaben wahr?
Auf Basis der statistischen Berechnungen lässt sich eindeutig belegen, dass eine oder mehrere Parteien von einer Unregelmäßigkeit betroffen sind. Aber Berechnungen lassen weder eine Aussage darüber zu, in welchem Umfang das Wahlergebnis falsch ist, noch in welche Richtung möglicherweise manipuliert wurde.
Die Briefwahl ist nicht sicher. Hier besteht die Möglichkeit, dass ein(e) andere(r) als der Wähler(in) das Kreuz auf den Briefwahlunterlagen macht. Problematisch ist die Stimmabgabe in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Gefängnissen. Die Einflussnahme bei den über 200 000 Demenzkranken in BW ist gegeben, in der BRD bei 1,7 Millionen.
Und obendrein: „Peinliche Wahlpanne in Illingen“. Eine Auszählpanne = Schlamperei – s. oben im ersten Satz – im Illinger Rathaus. Zwei Wahlurnen wurden nicht geöffnet und die Stimmzettel nicht gewertet. Der bedauerliche Fehler wurde eingestanden. … usw. (BNN v. 31.05.2019) – noch Fragen?
Ergänzung zum Kommentar v. 22.06.2019
Auszüge aus der Brettener Woche v. 12.06.2019:
Jochen Stöhr geht gegen Wahl in Knittlingen vor
Auszüge aus der Brettener Woche v. 12.06.2019
Widerspruch gegen Rats-Wahl in Knittlingen
„Durch das Taktieren der Anderen würden daher er sowie alle, die ihn gewählt haben, diskriminiert.
Das Wahlrecht über die Liste ist mit der Begrenzung der persönlichen Stimmen auf drei, gegen Personen, die allein auf einer Liste stehen, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.“
Der Betroffene sagte u.a. „Die Liste bekam mit mir als Kandidat 1.381 Stimmen. Auf jeder anderen Liste wäre ich damit im Gemeinderat.“
Also wird ein Kandidat mit einer eigener Liste – mit sich selbst – dafür bestraft, dass er sich für die Allgemeinheit engagiert aber nicht in eine vorhandene Schublade passt !!!
Das kann man nur mit dem
Wolfs Buch: „Dumm, dümmer, deutsch“
erklären.
https://wolfsaktien.de/wolfs-buch-dumm-duemmer-deutsch/
Man kann die Direktwahl durch Anwesenheit in der Wahlkabine sicher machen.
Die Wahlurne wird mit einem Lesegerät ausgestattet. Sobald der ausgefüllte Wahlzettel – nicht gefaltet – in die Urne gelangt, wird das Ergebnis dieses Wählers festgehalten, z. B. wie bei einem Kopierer. Ist die Wahl zu Ende, wird das Ergebnis ausgedruckt. Genau diese Zahlen gehen in das Wahlergebnis ein und sind dann auch noch – mit Beleg – nachzukontrollieren. Es ist dann auch nicht nötig, die ermittelten Zahlen telefonisch – irgendwohin – zu melden. Denn mit dieser Praxis können wieder einige tausend Kreuzchen einer anderen Person zugeordnet werden. Sicherlich gibt es auch noch andere technische Wahlmöglichkeiten, aber diese dürfen keinesfalls von Menschen „kontrolliert und beeinflusst“ werden. Ich traue keinem von Menschen ermittelten Wahlergebnis!
So selten sind „Unregelmäßigkeiten“ wohl nicht. Am Stammtisch würde man wohl von Wahlbetrug reden, oder?
Nachfolgender Beitrag wird sicherlich vom Regierungspräsidium Karlsruhe beantwortet werden. In Bretten kennt man sich damit aus. Mal sehen wie die Antwort ausfällt wenn u.a. nachfolgender Satz so stimmt: „Dies sei auch in anderen Kommunen gängige Praxis. “
Aus der SWR Redaktion:
„Die Freien Wähler in Baden-Baden fechten das Ergebnis der Kommunalwahlen an. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte einen entsprechenden Artikel der „Badischen Neuesten Nachrichten“.
Die Freien Wähler in Baden-Baden fordern eine Neuauszählung der Stimmen durch den Wahlausschuss. So heißt es in einem Schreiben an das Regierungspräsidium Karlsruhe, das dem SWR vorliegt.
Ungültige Wahlzettel als gültig eingestuft?
Sie stören sich offenbar an dem Grundsatz „Im Zweifel für den Wähler“. Demnach werden auch Wahlzettel als gültig eingestuft, auf denen die maximale Stimmzahl pro Kandidat überschritten wurde. Dies sei auch in anderen Kommunen gängige Praxis.
Die Freien Wähler sind der Meinung, solche Stimmzettel seien als ungültig zu werten. Außerdem habe es bei den Briefwählern fast 360 ungültige Stimmzettel gegeben. Laut dem endgültigen Wahlergebnis haben die Freien Wähler nur 25 Stimmen weniger als die Freien Bürger und damit auch einen Sitz im Gemeinderat weniger.
Wann entschieden wird, ob neu ausgezählt wird und wie lange das dauern könnte, ist noch unklar. “
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/Neuauszaehlung-gefordert-Freie-Waehler-fechten-Baden-Badener-Kommunalwahl-an,freie-waehler-fechten-kommunalwahl-an-100.html