von council 13
Personelle Besetzung in der Inneren Revision
… „Mit Wirkung vom 01.06.2018 erfolgte aus dienstlichen Gründen die Abordnung der inzwischen erfahrenen stellvertretenden Amtsleiterin in ein anderes Aufgabengebiet.
Gleichzeitig wurde ein Mitarbeiter aus der Verwaltung zur Inneren Revision umgesetzt und zum 25.05.2018 die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach einem Beschluss des Gemeinderates vom 15.05.2018 übertragen. …
Ferner hat der Gemeinderat beschlossen, den mit diesen zusätzlichen Aufgaben verbundenen Aufwand zu evaluieren und einen auftretenden Personalmehrbedarf auszugleichen. Bisherige interne Diskussionen und erste Erfahrungen nach neunmonatiger Tätigkeit lassen den Schluss zu, dass eine 0,5 Stelle gehobener Dienst erforderlich erscheint.“ …
Eine sechmonatige Verzögerung soll durch das Ausscheiden eines Sachbearbeiters im Kämmereiamt entstanden sein?
Genaue Einzelheiten:
Am 05.09.2018 – anstatt wie in der Gemeindeordnung vorgeschrieben, spätestens bis zum 30.6.2018 – wurden die vorläufigen Abschlussunterlagen der Inneren Revision vorgelegt. Mit Wirkung vom 01.06.2018 – also einen Monat zuvor – wurde die erfahrene stellvertretende Amtsleiterin der Inneren Revision in ein anderes Aufgabengebiet abgeordnet. Eine vorzeitige Fehlentscheidung, weil ab dem 01.07.2018 mit der Vorlage der Abschlussunerlagen des Jahres 2017 gerechnet werden musste. Und dann wurde wiederum zum 01.06.2018 ein Mitarbeiter aus der Verwaltung zur Inneren Revision umgesetzt. Und obendrein hat der Gemeinderat beschlossen, den zusätzlichen Aufwand – Datenschutzbeauftragter – des aus der Verwaltung zur Inneren Revision umgesetzten Mitarbeiters zu evaluieren. Der Inneren Revision erscheint eine 0,5 Stelle gehobener Dienst erforderlich.
Diese vom Gemeinderat beschlossene prospektive = vorausschauende Evaluation ist im Normal- und Regelfall eine Aufgabe des Hauptamtes (Personalverwaltung) und nicht die eines Gemeinderates. Denn die systematische Nutzung der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch personelle Maßnahmen, die darauf abzielen, künftige Aktivitäten zu nutzen und die orientiert sind am Ziel, Verbesserungen zu unterstützen. Nach dem personellen Hin und Her zur falschen Zeit durch abstruse Beschlüsse des Gemeinderates kommt der externe Betrachter zu dem Schluss, dass niemand der am personellen Prozess Beteiligten irgendetwas richtig gemacht bzw. sich ausgekannt hat. Es wurde ein kommunalpolitischer Schlingerkurs durchgeführt. Die Kommunalpolitiker haben diesen Stand der Dinge sich selbst zuzuschreiben und auch die sechsmonatige Verzögerung durch das Ausscheiden eines Sachbearbeiters im Kämmereiamt toleriert.
Unabhängig vom einstimmigen Abstimmungsverhalten der Bürgervertretung wundert man sich, warum solche Banalitäten vom Vorsitzenden des Gemeinderates als abstimmungspflichtige Tagesordnungspunkte für eine Gemeinderatssitzung aufgestellt wurden.