Kein Tatverdacht: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Hans-Jürgen Deuerer ein

Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Arbeits-zeitgesetz bei der Tiernahrung Deuerer GmbH ohne Auflagen beendet

Bretten, November 2016: Nach zweieinhalb Jahren intensiver Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Ermittlungsver-fahren gegen die Tiernahrung Deuerer GmbH und ihren Geschäftsführer Hans-Jürgen Deuerer eingestellt. Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass kein Tatverdacht wegen des Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz besteht.
Damit wird ein Verfahren beendet, in dem die Staatsanwaltschaft unter anderem Mitte April 2014 das Gondelsheimer Werk der Tiernahrung Deuerer GmbH durchsucht hatte. Die Behörde ging dabei seinerzeit nach eigenen Angaben davon aus, dass Mitarbeiter des dort für die Tiernahrung Deuerer GmbH tätigen ungarischen Werkvertragsunternehmens unzulässig lange gearbeitet und ohne die hierzu erforderliche Genehmigung gegen das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit verstoßen hätten.

Die Ermittlungen wurden auch gegen Herrn Hans-Jürgen Deuerer persönlich als Inhaber und Geschäftsführer der Tiernahrung Deuerer GmbH geführt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft beschlossen, diese Ermittlungen gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozess-Ordnung aufgrund eines mangelnden Tatverdachts ohne Auflagen einzustellen. „Sowohl mein Unternehmen als auch ich persönlich haben uneingeschränkt mit den Behörden kooperiert. Wir werden dies auch in Zukunft so halten, um Missverständnissen vorzubeugen. Natürlich freuen wir uns sehr, dass die Ermittlungen jetzt eingestellt wurden und die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen ist, dass wir in Einklang mit Recht und Gesetz gehandelt haben – denn das ist die Aussage einer Einstellung ohne Auflagen mangels Tatverdacht“, kommentiert Hans-Jürgen Deuerer den Ausgang des Ermittlungsverfahrens.

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