Offener Brief zur Sporgassenbebauung

Leserbriefvon Gunter Lange
Sehr geehrter Herr OB Wolff, sehr geehrter Herr Bürgermeister Nöltner, sehr geehrte Damen und Herrn des Gemeinderates, die Bürgerinformations-veranstaltung am 18.2. hat für mich folgende Erkenntnisse gebracht:

1. OB, BM. und die Mehrheit des Gemeinderates sind entschlossen, auf dem Sporgassenparkplatz ein Ärztezentrum errichten zu lassen. Dies ist ihr Recht, aber auch Ihre Pflicht, wenn dies nicht vorwiegend dem Interesse einzelner, sondern vor allem dem der Allgemeinheit dienen sollte.

2. Die eindeutige Mehrheit der ca. 500 anwesenden Bürger will aber den geplanten Koloss eines 75 m langen, 40 m breiten Parkhauses nicht. Die Bevölkerung spricht sich für ein Gesamtkonzept mit Parken unter der Erde und Einbeziehung von Wohnen aus, wie dies auch zutreffend Ortsvorsteher Aaron Treut formuliert hat.

3. Sie, Herr OB Wolff, sind trotz dieser Stimmungslage offenbar wild entschlossen, die Planung und das Einzelinteresse des Investors an der jetzigen Planung schnell umzusetzen.

4. Das Abschmettern der Frage von Alt-OB Metzger, auf welcher Baurechtsgrundlage das Vorhaben genehmigt werden soll, war nicht nachzuvollziehen.

Dadurch sehe ich mich als Beamter i. R. auch noch zu folgendem Hinweis verpflichtet: Auch OB, Verwaltung und Gemeinderat haben sich an Gesetze zu halten. Weder das Ärztezentrum noch das geplante Parkhaus sind in der vorgelegten Form genehmigungsfähig.

„Um die mittelalterliche Stadtstruktur, das historische Stadtbild und das ihm eigene Gepräge für die Zukunft zu bewahren, weil Heimat in einer Stadt nur dort entstehen kann, wo sich aus architektonischer Vielfalt und geschichtlichem Reichtum eine unverwechselbare Stadtgestalt ergibt, mit der sich die Bewohner identifizieren können, hat der Gemeinderat sich 1980 eine Altstadtsatzung als geltendes Ortsrecht gegeben.“ (verkürztes Zitat aus der Präambel zur Satzung)

Diese Altstadtsatzung wurde s. Zt. mit allen relevanten Trägern öffentlicher Belange innerhalb und außerhalb von Bretten erarbeitet und als eine der ersten Altstadtsatzungen 1981 vom Regierungspräsidium genehmigt. Innerhalb des Geltungsbereiches liegt auch das gesamte Gebiet des Sporgassenparkplatzes.

Das Bauvorhaben der Fa. Mayer in der jetzigen Form widerspricht § 3 und allen Punkten von § 4 dieser Altstadtstzung und ist schon daher nicht genehmigungsfähig.

Das geplante Bauvorhaben fällt auch unter den in § 15 Denkmalschutzgesetz formulierten Umgebungsschutz der eingetragenen Baudenkmale „Frauentürmchen“ und des „Anwesens Beyle“ (Marktplatz bis Sporgasse). Für Neubauten in deren Umgebung bedarf es auch einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, die ich mir so nicht vorstellen kann. Es wundert mich, dass dies in der heutigen Stadtverwaltung niemand mehr zu wissen scheint.

Noch vor der gestrigen Bürgerinformation hatte ich am Nachmittag mit einer Mail an den Ältestenrat und mit einem Schemakonzept versucht, eine Brücke aus diesem Dilemma zu bauen (siehe Anhang), die etwa dem entspricht, was auch Ortvorsteher Treut aus der späteren Bürgerinformation heraus zusammengefasst hat. Leider sind Sie, Herr Wolff, in keiner Form darauf eingegangen.

Ich bitte alle angesprochenen Damen und Herrn des Gemeinderates um Verständnis, dass ich mein berufliches Lebenswerk, welches zwischen 1974 und 1990 vordringlich in der Erhaltung und Sanierung der mittelalterlich strukturierten, vom Krieg verschonten Altstadt mit seinem Charme und seiner Individualität besteht, nicht ohne Widerstand zerstören lassen möchte. Dies war mir mit Gemeinderat und Denkmalamt 1975 schon einmal gelungen, als die damals von der Fa. Kaufhaus-Schneider beantragte Sichtbeton-Architektur (siehe Anhang) abgelehnt wurde, was zu dem realisierten, eingefügten Entwurf von Prof. Mohl führte. Ich möchte auch noch darauf verweisen, dass bei der Süderweiterung des KIT in Karlsruhe ein Architekten-Wettbewerb vorgesehen ist, weil dadurch Transparenz und Bauqualität den städtebaulichen Qualitätsanspruch und eine Planungskultur gewährleisten kann.

Ich hoffe, dass mir diese Qualitätssicherung auch heute im Interesse der Stadt und ihrer Bürger noch einmal gelingt.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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Eine Antwort zu Offener Brief zur Sporgassenbebauung

  1. -az- sagt:

    „Das Bauvorhaben der Fa. Mayer in der jetzigen Form widerspricht § 3 und allen Punkten von § 4 dieser Altstadtstzung und ist schon daher nicht genehmigungsfähig.“

    Das hätte der Baubürgermeister Nöltner ja wissen müssen um das weitere „Treiben“ zu vermeiden.
    Dafür wird er ja wohl (fürstlich!) bezahlt.
    http://www.bak-bretten.de/texte/wp/2015/05/05/die-buergermeisterwahl-2015/#comments

    Was noch verwerfliche wäre, wenn Herr Nöltner das unterlassen und seinen OB-Kollegen in die jetzige Situation getrieben hätte.

    In beiden Fällen ist ein Rücktritt die richtige Antwort.

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