Die Bürgermeisterwahl 2015

von H.B.
Die Bürgermeisterwahl ist nun vorbei. Es wurde der „Beste“ entsprechend dem Anforderungsprofil (siehe Presse) gewählt. Nun ist dem nicht so!
Die Verwaltungsfachleute studieren dieses Fach zum Teil 3 Jahre und länger an Fachhochschulen und Universitäten, andere lernen das „nebenbei“ in der Gewerbeschule.

Ich kenne unseren neuen Bürgermeister nicht, es ist aber schon traurig feststellen zu müssen, mit welcher Arroganz die Parteien über diese Wahl entschieden haben.
Alles in der Presse voraus gegangene waren Seifenblasen für die Bevölkerung.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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7 Antworten zu Die Bürgermeisterwahl 2015

  1. beobachter sagt:

    Ein Fall von Steuergeldverschwendung oder doch nur ein nutzloser Aha-Effekt bei den Autofahrern

    Sogar in der Stadt Bretten kommt so etwas vor. Es betrifft die Georg-Wörner-Straße, in der ein sandgelber Straßenbelag für 40 000 Euro verlegt wurde. Jetzt wird normaler Asphalt in Straßen-Schwarz verlegt. Zuvor wurden also 40 000 Euro in den buchstäblichen Sand gesetzt. Bretten hat als Straßenbaulastträger die Verkehrssicherungspflicht auch wegen der Unebenheiten. Mir fällt hierzu ein lustiger, dennoch ernst zu nehmender Spruch ein: Baue auf und reiße nieder, hast du Arbeit immer wieder – ein echter Leitsatz für die Brettener Stadtverwaltung und ihren Gemeinderat.

    Demnächst können sich ja die Büttenredner bei der kommenden Brettener Fasnet freuen: Soviel Stoff, wie die Stadtverwaltung aktuell und in der Vergangenheit liefert und geliefert hat, so etwas kann sich kein normal und logisch denkender Erdenbürger ausdenken, ohne Gefahr zu laufen, rechtlich entmündigt zu werden. Die Bewohner der Georg-Wörner-Straße haben das Recht zu erfahren, welcher Fehler zu dieser vermeidbaren Geldausgabe führte und wer dafür haftet!? 40 000 Euro Schaden – ist da nicht eine sofortige Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe fällig?

    Fremder Leute Geld gibt sich leichter aus als das eigene. Steuergeldverschwender müssen so gut wie keine Sanktionen befürchten. Steuergeldverschwendung ist wie Korruption eine Straftat ohne unmittelbare Opfer. „Der Leidtragende der öffentlichen Verschwendung ist der anonyme Steuerzahler.“ Im Gutachten von Prof. Dr. Gerhard Wolf, Frankfurt/Oder. Diese Brettener Lachnummer ist weder undifferenziert noch einseitig dargestellt. Ein zwischenzeitlicher Gutachter wurde wegen der erforderlichen baulichen Veränderung beauftragt, sodass sich die Baufirma über den neuerlichen Auftrag freuen darf. All das betrifft den Zuständigkeitsbereich des (Bau-) Bürgermeisters, der bereits seit mehr als drei Jahren hierzu seine Beiträge leistet. Ich kann mir allenfalls für ihn einen Aha-Effekt vorstellen, den man als selbstkritischen Aha-Effekt bezeichnet: Der setzt jedoch zwingend voraus, dass er seine eigenen Fehler erkennt. Und davon gibt es bisher genug. Eine plötzliche Erkenntnis wird sicherlich auf sich warten lassen.

    „Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.“John Maynard Keynes (1883-1946). Dem ist nichts hinzuzufügen.

  2. council 13 sagt:

    es betrifft das bauverwaltungsamt, das amt für stadtentwicklung, das amt für gebäudemanagement, das amt für tiefbau und grünflächen: die aufzählung ist rein beliebig, wäre jedoch für eine große kreisstadt wie bretten passend (geschäftsverteilungsplan).

    (bau-) bürgermeister nöltner müsste sich dann – in ermangelung – entsprechend einer wohl eher nicht vorhandenen tätigkeitsbeschreibung – für seinen verantwortungsbereich in seinem dienstvertrag kümmern um:
    – flächennutzungsplan
    – entwicklung von gewerbeflächen
    vorzugsweise mit einer externen wirtschaftsförderungsgesellschaft
    – strategisches baulandmanagement
    – masterplan innenstadt
    – städtebauliche neuordnung u. a. platz- und grünflächengestaltung
    einschließlich einer altersgerechten entwicklung
    – durchführung von wettbewerbsverfahren
    – verkehrsentwicklung mit maßnahmen zur luftreinhaltung und lärmreduzierung

    nur für diese aufgaben müsste er mindestens die folgenden voraussetzungen haben:
    – hochschulstudium mit großer staatsprüfung der fachrichtungen städtebau, stadtbauwesen, hochbau oder vermessungswesen
    – praxis in den bereichen stadtplanung, stadtentwiclung und einschlägige berufserfahrungen bei der entwicklung und durchführung von komplexen planungs- und bauprojekten

    welche qualifikation hat er dafür? – fehlanzeige! übrigens: eher selten sind bürgermeister sowie beigeordnete, die aus einer selbständigkeit oder privatwirtschaft kommen und es gleichzeitig ohne parteibuch ins wahlamt geschafft haben.

  3. johbec sagt:

    Wenn „fc“ von einem Mehraufwand von mtl. 3.790.00 € ausgeht – und bei dem es um das Ergebnis von – kommunalpolitischer Absprache – geht, so sollte man ruhig
    etwas weiter rechnen und eine Gegenrechnung aufmachen.
    Negative Investition:
    Fehlinvestierter – Betrag moatlich 3.790,00 € x 12 Monate
    = 45.480,00 € (ohne Urlaub-/Weihnachtsgeld)
    Positive Investition: z.B. Hochwasserschutz – angenommen nur 2.000.000,00 € abzgl. max. Zuwendungen in Höhe von 70% durch Bund/Land (abgeschloßenes Konzept ist die Voraussetzung) =1.4000.000,00 € verbleibt als Rest. Somit verbleibt ein zu finanzierender Betrag in Höhe von 600.000,00 € für die Stadt Bretten oder gar für den Kreis im Bereich der Stadt Bretten. Und wenn man dann einen Betrag in Höhe von der genannten „Fehlinvestition“ in Höhe von 45.480,00 € davon in Abzug bringt, dann hat sich ganz schnell eine negative Investition in eine positive Investition gewandelt und es ist dann nur noch rein rechnerisch eine Aufwendung in Höhe von 554.520,00 € zu berappen. Wohlgemerkt, auch noch nicht eingerechnet sind hierbei Urlaub-/Weihnachtsgeld sowie nicht ausgeübte Finanzverwaltung des N e u e n, da dies ja vom OB selbst über(tragen)nommen wurde und wird. Euer Johbec

  4. fc sagt:

    @ -az-

    Nicht die B3 Gruppe plus 13,5 % stehen an, sondern nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 23.06.2015 wird Herr Nöltner in die Besoldungsgruppe B4 LKomBesG und zusätzlich einer Dienstaufwandsentschädigung von 9% des festgesetzten Grundgehalts eingewiesen.

    Herr OB Wolff betonte, dass es sich dabei um den Mindestlohn für Herrn Nöltner handelt und der Gemeinderat hätte ohne weiteres auch die Besoldungsgruppe B5 beschließen können.
    Ob dabei die Angst vor einer Prüfung des Zollamtes (zuständig für die Einhaltung der Mindestlöhne) eine Rolle spielte oder eine Portion Zynismus vorhanden war, weiß ich nicht.

    Auf jeden Fall können nachfolgende Zahlen die Realität belegen und eventuell zum Nachdenken anregen. Die Stadt Bretten hat ja nur rund 12 Millionen Euro an Personalkosten pro Jahr zu begleichen.
    Stadt Bretten? Das sind doch wir – die lieben Bürgerinnen und Bürger.

    Und hier die Zahlen für die Lehrer:

    4962 € Entgeltgruppe II als angestellter Lehrer
    5106 € Besoldungsgruppe A 13 als Studienrat (beamteter Lehrer) + Familienzuschlag 133 €/247 €
    =5353 € maximal

    Und hier die Zahlen für den Bürgermeister:

    8163 €  B 4 + 9 %  =
      735 € =
    8898 €
    + Familienzuschlag = 133 € Stufe 1/ 247 € Stufe 2 =
    9031 € mit Stufe 1
    oder
    9145 € mit Stufe 2 maximal

    Und das ergibt:

    + 3790 € = Unterschiedsbetrag im maximalen Beamten – Bereich
    = + 70,8 %
    Ein schönes Zubrot durch eine kommunalpolitische Absprache! Genauso funktioniert Politik. Alles völlig legal!

  5. -an-i- sagt:

    Sind vielleicht die Schüler zu beglückwünschen?

  6. -az- sagt:

    Ein Kämmerer geht, ein Lehrer kommt…

    Meines Erachtens dreht es sich hauptsächlich um die Besoldung der Besoldungsgruppe B3 inklusive einer Aufwandsentschädigung von 13,5 Prozent der Bruttobesoldung. die er für seine Arbeit als Gewerbelehrer niemals erreichen kann.

    Sollte das Kämmereiamt ausgelagert werden, so bleibt der Rest (oder noch weniger?) an Aufgaben noch am „Grußaugust“ hängen?

    Ferner ist sehr zu bezweifeln, ob ein CDU-Vorsitzender und Parteibuch-Besitzer die notwendige Neutralität bei Entscheidungen für alle Bürger gewährleisten kann. In der Stadt wohnen Mitglieder verschiedener Parteien, Angehörige unterschiedlichster Religionen, parteilose Atheisten, unterschiedliche Nationalitäten u.s.w. Der ehrenwerte Beruf Lehrer sollte außerdem dort ausgeübt werden, wo die Schüler sind und nicht in der Position, wo die ihm unterstellten Mitarbeiter „beruflich“ keine Schüler sind.

    Schade, dass der wesentlich besser Qualifizierte unterlegen ist, zumal seine Augen bisher nicht unter der Betriebs- und Auswahl-Blindheit Brettens gelitten haben dürften.

  7. spezi sagt:

    Wenn man den berühmten „Spatzen von den Dächern“ Glauben schenken soll, so stand das Wahlergebnis sicherlich bereits vor der Schaltung der Stellenanzeige fest.

    So verwundert es auch nicht, dass in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Anzeigentext entsprechend gefeilscht und korrigiert wurde. Weil sich angeblich kein Bewerber finden würde, wenn die Anzeige zu „qualitätsbezogen“ formuliert gewesen wäre. So konnten sich – wie man jetzt klar feststellen kann – auch „fachfremde„ Bewerber melden.

    So gesehen könnte man im Nachhinein von Irreführung und Machenschaft an den außenstehenden Bewerbern reden, weil es an wirklich qualifizierten Fachleuten nicht gemangelt hat. Aber diese sind für die knappe Mehrheit des Gemeinderats (inklusive des Vorsitzenden?) nicht wählbar gewesen. Aus Angst vor ihrer nachgewiesenen Kompetenz?

    So hat jetzt alles seine Ordnung, weil man den sehr gut dotierten Job an den Gewählten anpassen wird und der OB die Finanzen wohl allein verwalten wird. Andernfalls braucht es sicherlich einen weiteren zu gut bezahlten Verwaltungs-Fachmann. Bei über 12 Millionen Euro an Personalkosten im Rathaus würde das ja gar kein Problem sein. …

    Wenn das Wahlergebnis der Fachkompetenz des Gemeinderats entspricht, dann wird das Geldausgeben gar keine kommunalfinanzpolitische Erschwernis mehr darstellen… Oder?

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