Kommunale Stellschraube Grundsteuer

bak_logovon ghg
Wegziehen aus eigenem Haus, um eines an einem grundsteuerfreundlicheren Ort wieder aufzubauen, ist keine Lösung, um erhöhten Grundsteuern zu entkommen. Das wissen auch die vielen überschuldeten Städte und Gemeinden, die gern die Grundsteuern wesentlich erhöhen, um sich mehr Geld von den Hausbesitzern abzuholen.

Die Abgabenlast trifft auch jeden Mieter, wenn der Vermieter seine Ausgaben auf die Nebenkostenabrechnung umlegt. So tragen die Städte selbst zu höheren Wohnungspreisen bei, die sie oft genug beklagen. Mit den höheren Steuern schöpfen die Kommunen das Geld ihrer Einwohner ab. Funktioniert tadellos!

Demnächst wird es richtig mehr Grundsteuer für die Gemeinde Gondelsheim nach Fertigstellung des Baugebietes Schlossbuckel geben! Der Gondelsheimer Landschaftsschutz ist dabei erheblich unter die Räder gekommen!

Viele Städte steigern auch die Gewerbesteuer und damit die Last der Unternehmen vor Ort. Doch Betriebe sind mobiler als die Immobilie des Hausbesitzers. Mit niedrigen Steuern kann man Unternehmen anlocken. So können Arbeitsplätze entstehen. Wer Steuern erhöht, muss sich fragen lassen, welche Fehler die Stadt in die Schulden getrieben haben. Das gilt auch für die Stadt Bretten. Sie ist davon wahrlich nicht ausgenommen! Dafür zahlt dann der Brettener Bürger. Bis zur nächsten Kommunalwahl darf er darüber nachdenken und eine Antwort dann in der Wahlkabine geben.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Sonstiges abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Kommunale Stellschraube Grundsteuer

  1. ghg sagt:

    @ Matz am 27. November, 2014

    Ich befürchte, die Gemeinde Gondelsheim wird nach Bezug des Schlossbuckels – natürlich rechtzeitig vorher – an der Stellschraube Grundsteuer kräftig drehen.

    Ihr steht nämlich bei der Betimmung der Hebesatz-Höhe ein weites Ermessen zu!

    Und im Übrigen arbeitet sie mit dem zuständigen Finanzamt – vorher wird vom Finanzamt durch Anwendung der Grundsteuermesszahl aus dem Einheitswert der Grundsteuermessbetrag errechnet, der mit dem („ermessensfreien“) kommunalen Hebesatz multipliziert wird.

    Der ermessensfreie kommunale Hebensatz wird danach selbstverständlich auf alle Grundstücke der Gemeinde Gondelsheim angewendet!

  2. Matz sagt:

    siehe dazu auch: Gericht kippt Grundsteuer-Erhöhung.
    Zitiert wird dort Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Hessen:
    Wir beobachten in den letzten Jahren einen bedenklichen Trend hin zu regelmäßigen Erhöhungen der Kommunalsteuern. Wie wir mit einer Umfrage herausgefunden haben, hat nun schon im dritten Jahr in Folge mehr als die Hälfte der größeren Städte in Hessen die Steuern angehoben. Dieser vielerorts eingeschlagene Weg ist falsch, denn er steigert die Abgabenbelastung von Bürgern und Betrieben teilweise dramatisch. Die örtlichen Verantwortlichen sollten die Haushaltskonsolidierung stattdessen über Einsparungen vorantreiben, damit die Steuererhöhungsspirale gestoppt wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert