Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Brettener Woche vom 26.11.2014
Leserbrief
„In den Ängsten nicht ernst genommen
Betrifft: Unterbringung von Asybewerbern in Diedelsheim“
Frau Andrea Hertle in Bretten schreibt u.a.:
…“dass sich insbesondere das Spitzenpersonal des Landratsamtes entsprechend vorbereitet.
…konnten die Vertreter des Landratsamtes zu einem Großteil der sachlichen Fragen…keine Antwort geben.
…dann zeugt dies entweder von mangelnder Vorbereitung oder von bewusster Täuschung. Als Bürger fühlt man sich vom Brettener Bürgermeister oder Diedelsheimer Ortsvorsteher in seinen Ängsten nicht ernst genommen und nicht unterstützt. Wenn die Ortspolitiker nach einer kurzen Einleitung schweigen, anstatt für ihre Bürger und Wähler das Wort zu ergreifen, zeugt dies von erschreckender Gleichgültigkeit.“ …
Die von Frau Hertle im letzten Absatz ihres Leserbriefes gewünschten Maßnahmen haben im Rathaus sicherlich ein müdes Lächeln bewirkt.
Kein bisschen anders ist es vor nicht allzu langer Zeit den Anwohnern der Reuchlinstraße gegangen. Von dem nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschluss für den Standort einer Moschee mal gänzlich abgesehen.
Die Rathausspitzen schaffen vorab regelmäßig Fakten – meist gegen die BürgerInnen. Gelingt dies, können sie sich gegenseitig auf die Schulter klopfen! Oder sich vor Freude auf die Schenkel klopfen! Gelingt etwas nicht, muss man kleinmütig im Sinne der BürgerInnen nachbessern.
Um es mit einer passenden Redewendung zu beschreiben: Wie der Herr, so´s Gescherr!
Oder doch etwa führungs- und /oder kopflose Kommunal- und/oder Kreispolitik?
Brettener Nachrichten am 24. November 2014
…“Umgestaltung der Reuchlinstraße ist fast abgeschlossen/Anwohner fühlt sich schlecht informiert“…
Meines Erachtens wurden die Anwohner getäuscht.
Die Beschwerde des Anwohners vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) wurde abgewiesen. Am Ende der haarsträubenden Angelegenheit durch die Stadt Bretten wird es in der Klage keinesfalls mehr um den Rückbau gehen können – die Stadt hat – gegen die Bitte des VGH (Baustopp) – vollendete Fakten geschaffen. Es wird wohl nur um finanzielle Entschädigung gehen können.
Meine Beurteilung über die Stadt Bretten:
Wie der Herr, so´s Gescherr!
In erster Linie haben „die da oben“ bei der Stadt Bretten durch ihr Verhalten auch ein gewissses Maß an Ehrlichkeit für die Bürger anzuwenden und somit eine hohe Verantwortung für von Bürgern empfundenes Fehlverhalten.
Selbstdarsteller sind in diesen Ämtern total fehl am platz!
Wolff scheint ein falsches Verständnis für die Arbeit als Vorsitzender des Gemeinderates zu haben.
Der Gemeinderat ist ein kommunales Selbstverwaltungsorgan mit klar definierten Aufgaben. In einer Großen Kreisstadt sollte es eigentlich weder eine Regierung noch eine Opposition geben, sondern nur gemeinsame Aufgaben. Insofern ist sein verbaler Vergleich mit der „Opposition“ völlig neben der Sache.
Denn in einem Gemeinderat – vielleicht sogar in Bretten – sollte die Sache im Vordergrund stehen. Persönliche Profilierungen und auch das Einnehmen von Kontrapositionen nur aus Gründen der Opposition oder gar einfach nur das Betreiben einer Verhinderungspolitik sind wenig hilfreich und daher abzulehnen.
Das Aufzeigen alternativer Standpunkte muss aus der Sicht eines Oberbürgermeisters erwünscht sein, sodass man als faire Partner zusammenarbeiten kann.
In der Brettener Woche am 22. Oktober 2014:
„Wolff kritisierte, der Ton der Stellungnahme verlasse den bisherigen Umgangston im Gemeinderat: Der Gemeinderat ist keine Opposition zur Verwaltung.“
Aaron Treut (CDU): „Der Gemeinderat muss keine Opposition sein, aber er hat die Pflicht, die Finger zu heben.“
Treut bemängelte ein fehlendes Stadtentwicklungskonzept auch inbezug auf die Detailplanungen der betreffenden Straßen.
Was kann man daraus ableiten?
Hier stellte Herr Treut Fragen, die längst überfällig waren. Nicht einfach jede Handlung oder jedes Unterlassen eines OB ist zu kritisieren. Es geht hier doch um ein Nichtstun oder Abwarten eines OB, die meines Erachtens doch über ein vertretbares Maß an Unterlassung (Nicht- oder Schlechterfüllung) hinausgehen.
Bereits in der Vergangenheit reagierte die Stadtspitze mit Basta-Politik – mal mehr, mal weniger stark!
Ich sehe die verbale Verteidigung als Antwort im Filmbericht als eine ganz schlechte Grundlage und Voraussetzung für Vertrauen in der Öffentlichkeit an. Sie wirft kein besonderes Licht auf den Absender, allenfalls Schatten!
Es erweckt ganz allgemein den Eindruck, der Vorgang reiht sich problemlos in die Kunst der öffentlichen Irreführung ein! Nur eine solche muss allerdings auch beherrscht werden!
@ Matz am 17. Oktober, 2014
– u.a. die Bewohner konnten sich ja in der Gemeinderatssitzung informieren = Tiefbauarbeiten?
– der Gemeinderat habe die beidseitigen Interessenlagen bei seiner Entscheidung berücksichtigt
– es wird weiter gebaut
Dazu Zitate aus der Antrittsrede von Wolff im Februar 2010:
…“Richtschnur bei meinen Entscheidungen müssen die Antworten auf folgende Fragen sein:
Nutzt es den Bürgerinnen und Bürgern …
Ich möchte ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, heute versichern, dass es meine wichtigsten Anliegen sind, den Grundsätzen
– Gleichbehandlung
– Verlässlichkeit
– Ehrlichkeit und
– Bürgerfreundlichkeit
oberste Priorität einzuräumen und jegliches Handeln am Wohle der Menschen und unserer Stadt auszurichten.“ …
Ein Vakuum zwischen vorgegebenen (ehernen) charakterfesten Ansprüchen und ermüdender Wirklichkeit: Stimmt doch alles – was soll ich damals versprochen haben, da muss ich mich wohl versprochen haben? 🙂
PS: Übrigens, das hört und sieht man im Filmbericht überdeutlich! Dem ist wirklich nichts mehr hinzuzufügen! 🙁
In einer der letzten Ausgaben der Brettener Woche oder der Brettener Nachrichten stand zu lesen, dass sich die Anwohner von der Rechtsanwältin Kirchgeßner vertreten (beraten) lassen!
Diese kam in dem obigen Landesschaú-Beitrag ja auch zu Wort!
Die Beteiligten = besser die Akteure wollen alle recht haben.
Die Darlegung der Anwohner ist stimmig und nachvollziehbar. Die der Stadtverwaltung und die des Gemeinderates lässt einige Fragen offen. Die Rolle des Regierungspräsidiums Karlsruhe in Bezug auf die Auslegung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe sowie auf die Stadt Bretten bleibt unklar. Und die Tageszeitung sowie das Wochenblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bretten übertreffen die vorgenannten Akteure um einiges an Unklarheiten.
Verständlich waren bisher nur der Leserbrief eines Anwohners sowie der Film- und Tonbeitrag des 3. Programms im SWR, siehe und höre oberhalb! 🙂
schauen Sie dem Herrn Oberbürgermeister in dem Filmbericht doch einmal tief in die Augen. Das schlechte Gewissen beim Lügen ist kaum zu übersehen!
Wegen Eilbedürftigkeit ist meines Erachtens eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Karlsruhe zu beantragen!