WM-Reporter und Rundfunkbeitrag

bak_logovon o.n. (Name des Autors ist dem BAK bekannt)

Was haben die denn miteinander zu tun?

Ganz einfach: Mit den Rundfunkbeiträgen werden die bezahlt. Und dass auch noch für absolute Schlechtleistungen. Diese Meinung ist rein subjektiv: Warum? Ich schalte den Ton am Fernsehgerät ab!

Zu den Rundfunkbeiträgen.

Der Rundfunkbeitrag ist kein Beitrag, sondern eine Steuer. Einen Beitrag zahlt man u.a., wenn man einem Verein beitritt. Den sogenannten Rundfunkbeitrag muss aber jeder bezahlen, auch wenn er die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überhaupt nicht nutzt. Er muss auch dann bezahlen, wenn er gar keine Geräte besitzt, mit denen er Rundfunk empfangen kann. Das ist eindeutig verfassungswidrig. Es handelt sich bei dem sogenannten Rundfunkbeitrag nämlich um eine Steuer. Und für eine Rundfunksteuer haben die Länder keine Gesetzgebungskompetenz.

Für den kleinen Schein im öffentlichen Recht während des Studiums muß man den Unterschied zwischen Beitrag und Steuer kennen. Ein Beitrag setzt eine Beitrittserklärung voraus. Besonders enttäuscht sein kann man vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. Mit seinem Gefälligkeitsgutachten zum Rundfunkbeitrag hat er diesen für verfassungsgemäß erklärt.

Von einer Klage beim Bundesverfassungsgericht kann man nach den Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte kein anderes Urteil erwarten. Aber wenn der sogenannte Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist, dann könnten unsere Politiker noch einen Schritt zur Verdummung ihrer Landsleute weiter gehen: Wie wäre es mit einer Kfz-Steuer für alle?

Wenn man die Urteile zum Rundfunkbeitrag auf die Straßennutzung überträgt, dann könnte man argumentieren: Jeder Bürger muß Kfz-Steuer bezahlen, weil ihm ja die Möglichkeit gegeben wird, mit einem Auto die Straßen zu benutzen. Und wer kein Auto besitzt, ist selbst schuld!

Immerhin lässt man mir die Freiheit, den Ton am Fernsehgerät wegzudrücken!

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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7 Antworten zu WM-Reporter und Rundfunkbeitrag

  1. ghg sagt:

    Eine weitere Betrachtungsweise des sogenannten „Rundfunkbeitrages“ ist angezeigt.

    Es kann sich neben dem Begriff „Steuer“ auch um eine Zwangsumlage handeln. Auch darauf gibt es nach den Finanzverfassungen des Bundes und der Länder keinen Zugriff.

    Folgt man den Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichtshöfe, ist der Weg nicht weit für Zwangumlagen aller Art:

    – Hochschulabgabe
    für Einwohner von Universitätsstädten
    – Parkanlagenabgabe
    für Anlieger öffentlicher Parkanlagen
    – Ampelabgabe
    für Fußgänger
    – Eisenbahnabgabe für alle Bürger im Netzbereich der Bahn
    u.v.a.m.

    Es wäre kein Halten mehr. Der sogenannte „Rechtsstaat“ wäre am Ende.

    Der Landtagspräsident in Rheinland-Pfalz will Bürgern, die rechtswidrig Rundfunk empfangen, keine Kontrolle zumuten. Jedoch die Verletzung von Grundrechten wie die Meinungs- und Informationsfreiheit und die freie Wohnsitzwahl oder auch die unterschiedslose Belastung von Behinderten nimmt er mit der Rundfunkabgabe einfach in Kauf.

    Bei der Rundfunkabgabe fehlt es an den vom Grundgesetz und von der Landesverfassung vorgeschriebenen Formerfordernissen und Inhaltsvorgaben. Nur dann kann jeder politische Wille verbindliche Rechtswirkung erlangen.

  2. ghg sagt:

    Warum sollten Auto-Bestenlisten des ADAC was anderes darstellen als Deutschlands „Beste“ beim ZDF?

    Manipuliert wurde mit beiden!

    Beim ZDF wurden die Zuschauer verarscht – beim ADAC die potentiellen Autokäufer bzw. Autobesitzer. Es scheinen sich alle drei Gruppierungen für die Manipulation ganz besonders zu eignen! 🙂

  3. ghg sagt:

    @ o.n. in allen Kommentaren

    Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat sich bei dem sog. Ranking der angeblich besten Männer und Frauen Deutschlands so verhalten, wie es Politiker allgemein gegenüber ihren Wählern tun:

    Es verspielte voll und ganz seine Glaubwürdigkeit! – Wodurch? Durch einen Skandal und Manipulation!

  4. o.n. sagt:

    BNN 14. Juli 2014 BLICK IN DIE WELT

    „Deutschlands Beste!“

    „Kerner wusste nichts von Manipulationen“

    Das ZDF hat eingeräumt

    – die Redaktion habe die Listen gezielt manipuliert –

    weil in die Show eingeladene Gäste im Ranking nach oben gestuft worden seien.

    Das ist aus Deutschland BLICK IN DIE WELT! Und all das spielt sich dann noch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ab! 🙁

    Der ADAC lässt grüßen! 🙂

  5. o.n. sagt:

    In der Vergangenheit wurde von der Gebühreneinzugszentrale vor den Wohnungstüren der privaten Haushalte die Anzahl der im Betrieb befindlichen Geräte erfragt, um die Gebührenhöhe festzulegen. Heute tut man sich das nicht mehr an.

    Die Verfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz haben die Verfassungsmäßigkeit der Systemumstellung auf ein geräteunabhängiges Beitragssystem erklärt.

    Nach wie vor vermisse ich ein qualitativ hochwertiges Programm. Von mir kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht die Akzeptanz gewinnen und damit auch nicht die von den Gerichten herausgehobene Stellung für die Meinungsbildung einnehmen.

    Mit meiner Beurteilung stehe ich ganz bestimmt nicht allein da! 🙂

  6. o.n. sagt:

    @ Matz oberhalb

    Ich kann dem Inhalt des Kommentars voll zustimmen.

    Welche zahlreichen Gerichtsurteile beruhten auf einem Rechtsirrtum?

    Abzulesen an den Wiederaufnahmeverfahren – weniger im Zivilprozess, mehr im Strafprozess – zugunsten oder zuungunsten des – vormals bereits rechtskräftig – Verurteilten.

    Im Übrigen gilt das Verfahren ebenso für einen Verwaltungsprozess! 🙂

  7. Matz sagt:

    Es handelt sich also wohl um eine „Putative“ Steuer. Wobei „putativ“ synonym mit „auf einem Rechtsirrtum beruhend“ ist.
    Diese Vorgehensweise ist mehrfach unter diesem Begriff benutzt worden, um nicht rechtskonforme Handlungen als rechtmäßig darzustellen, bzw. deren Rechtsgültigkeit zu suggerieren.
    Beispiel: Putativ-Notwehr
    „Sie liegt vor wenn die Voraussetzungen für eine Notwehr nicht objektiv gegeben sind, der Verteidiger jedoch irrtümlich annahm, sie sei vorhanden gewesen.“
    siehe dazu auch „Putativ erschossen“ auf Kontext:Wochenzeitung

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