von Gunter Lange
Auch auf die Gefahr hin, dass ich vielleicht keine „politisch korrekte Meinung“ äußere, möchte ich doch zum Leserbrief in der BNN am 30.6.2014 einige Anmerkungen machen:
Ich habe weder etwas gegen die Gemeinde der Grünen Moschee, noch etwas gegen die Leserbriefschreiber, auch nicht gegen ihren jahrzehntelangen Einsatz für diese Gemeinde in Bretten. Im Gegenteil ! Aber im Leserbrief werden m. E. Dinge impliziert, die richtig gestellt werden müssen. Es wird der Eindruck erweckt, als gäbe es die Einheitschristen, die sich für die muslimische Einheitsgemeinde einsetzen müssten.
Wie es aber viele christliche Kirchengemeinschaften unterschiedlicher Richtungen gibt, so gibt es bekanntlich auch die vielen muslimischen Glaubensrichtungen. Während aber seit der Neuzeit die Christen ihr religiöses Kriegsbeil begraben haben, holen es die Muslime vermehrt hervor. Sogar in der Türkei gibt es keine friedliche Religionsfreiheit. In den Schulen gibt es dort nur die muslimisch-sunnitische Glaubensrichtung als Religions-Pflichtunterricht. Selbst die Glaubensrichtung der muslimischen Alewiten wird von Ministerpräsident Erdogan als Religion nicht anerkannt. Wer dem sunnitischen Pflichtunterricht fern bleibt, wird drangsaliert und diskriminiert. So entstehen auch bei uns glaubensbedingt muslimische Asylbewerber, weil sich nicht alle sunnitisieren lassen wollen. Der Anteil der Alewiten in der Türkei ist von 30 % auf heute 15 % zurückgegangen.
Unser Grundgesetz gewährt volle Religionsfreiheit, d. h. auch, dass nach der Baunutzungsverordnung in Mischgebieten Anlagen für religiöse Zwecke jeder Glaubensrichtung zulässig sind, und zwar nicht nur in Hinterhöfen, wie die Leserbriefschreiber zu vermitteln versuchen.
Etwas anderes ist es bei „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienenden Gebäuden“. Für diese muss im Flächennutzungs- und im Bebauungsplan eine gesonderte Fläche für diesen sogenannten Gemeinschaftsbedarf festgesetzt werden. Dementsprechend muss sich die Stadt Bretten vergegenwärtigen, dass sie bei Festsetzung einer Fläche für eine muslimisch-sunnitische Moschee solche Flächen ggf. auch für alewitische und schiitische Gemeinden als auch für kleinere christliche und sonstige Glaubensrichtungen bebauungsplanmäßig zugestehen muss. Es gibt in Bretten ja auch noch eine weitere Moschee-Gemeinde.
Für mich stellt sich daher die Frage, ab welcher Gemeindegröße will man welche Kirchen- oder Moschee-Größen stadtplanerisch festsetzen, und wo sollen sie hin?
„Weitergedacht“, um dieses Wort ebenfalls zu gebrauchen, muss man sich fragen, ob nicht allerorten in der Welt diejenigen Regierungen zu wählen sind, die sich öffentlich und massiv mit ihrer Politik dafür einsetzen, dass auch in den Ländern, wo dies noch nicht der Fall ist, die volle Religionsfreiheit eingeführt wird. Ich hoffe, dass dies nicht nur in christlichen Kirchen, sondern auch in allen Moscheen auf der Welt gepredigt wird.
@ Herrn Lange,
nur ein Beispiel der 30jährige Krieg (1618 – 1648) liegt doch deutlich in der Neuzeit, die so um das Jahr 1500 beginnt.