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Badische Neueste Nachrichten am 15.07.2014
KARLSRUHE
„Dienstleistungskonzern hat sich behauptet
Stadtwerke-Überschuss half 2013 erneut bei Abdeckung des Verkehrs-Betriebe-Defizits“
Der Inhalt ist recht schön zu lesen – dennoch sehr dürftig!
Nur einiges ist jedoch weniger schön:
Umsatzerlöse 2012: 687.751.468,26 €
Umsatzerlöse 2013: 560.000.000,00 € knapp
Ein Minus von ca. 128 Mio. €
Aufwendungen für Gewinnabführung
2012: 22.836.354,81 €
2013: Keine BNN-Angabe
Konzernjahresüberschuss
2012: Bilanz-Position 21 893.825,60 €
2013: Rund 100.000.00 € Bilanzpressekonferenz
lt. BNN soll er im Vorjahr (2012) 1,6 Mio. € betragen haben: Erklärungsbedürftig.
Verbindlichkeiten (Konzern-Lagebericht)
2012: 213.859.024,32 €
2013: Noch nicht veröffentlicht
Zum Beispiel die Insolvenz der Stadtwerke Gera AG:
Hoffentlich funktioniert weiterhin die Quersubventionierung bei den Stadtwerken GmbH in Bretten?
Die Beteiligungen der Stadtwerke Bretten GmbH stellen meines Erachtens eine ganz besondere Größe dar!
Natürlich waren in Gera wieder alle Stadtpolitiker von der Insolvenz überrascht. Nach den Jahresabschlüssen der letzten Jahre mussten die Risiken mehr als nur bekannt geworden sein. Im Jahresbericht 2006 waren angeblich alle Risiken genannt, die aktuell eingetreten sind.
Was haben eigentlich der Aufsichtsrat und nicht nur der Vorstand getan? Von der Gesellschafterversammlung kann man wohl absehen, weil sie sehr wahrscheinlich aus dem Stadtrat Gera besteht.
Es können gesetzliche Verpflichtungen entstehen, wenn strafbare Handlungen oder Unterlassungen vorliegen. Das können dann Haftungsansprüche gegenüber Vorstand, Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung sein.
@ Franz Cizerle am 29. Juni, 2014
@ Matz am 29. Juni, 2014
Es fällt dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Bretten = Gemeinderat Bretten sicherlich leichter, mal eben eine saftige Gebührenerhöhung – aktuell fürs Trinkwasser zu beschließen als darüber nachzudenken, was ein Wenig betriebswirtschaftliches Wissen voraussetzt, wie man Kosten mindern kann.
Die Stadtwerke Bretten dürfen in einer nur einzelnen Sparte (Strom, Gas, Wasser, Bäder, Parkhäuser) Gewinne erzielen, die mit den sich aus anderen Aufgaben (Sparten) ergebenden Defiziten verrechnet werden können.
Es besteht allerdings das Erfordernis einer Gebührenkalkulation!
Kalkulations- und Erhebungszeitraum müssen sich decken: Die Gebührenpflichtigen für Trinkwasser = Kunden können nur mit Kosten belastet werden, die den Nutzungen der jeweiligen Rechnungsperiode entsprechen.
Frage an die beiden obigen Adressaten:
Existiert eine Gebührenkalkulation?
Bei der Informationsveranstaltung zur Erweiterung des Hallenbades erlaubte sich ein Besucher die Frage nach der Finanzierung zu stellen. Da der Bauherr die Stadtwerke Bretten seien, zahlten doch die Kunden der Stadtwerke über den Preis für Strom/Gas/Wasser die Erweiterung mit? Woher sonst sollten die Stadtwerke dieses Geld nehmen? Zahlen also Brettener Bürger, auch wenn sie das Hallenbad nicht benutzten, auch für auswärtige Besucher?
Die schockierende Antwort des Oberbürgermeisters von Bretten, Martin Wolff: “der Fragesteller könne ja den Stromanbieter wechseln, falls er das Projekt so nicht mit unterstützen wolle”.
Nur was machen die Brettener jetzt? Den Wasser-Anbieter kann man ja (noch) nicht wechseln. Fein ausgedacht, Herr Wolff!