Beitrag zu „Bretten bleibt weiterhin für junge Familien attraktiv“

bak_logovon Ax. (Name des Autors ist dem BAK bekannt)

Brettener Nachrichten am 6. Juni 2014: „Kindergartenbedarfsplan beschlossen / Nachfrage nach Ganztagesplätzen und Angeboten für Unter-Dreijährige“

Zunächst einmal: Kindergarten ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Stadt Bretten – weisungsfrei heißt, das Wie der Erfüllung der Pflichtaufgabe ist der Stadt überlassen.
Es gibt jedoch eine weitere Sichtweise.
Dieser Bericht enthält nicht eine einzige Zahl, die dort Beschäftigte betreffen. Die Betreuungsstandards sind bei uns größtenteils völlig unzureichend gemessen am idealen Personalschlüssel von 1:2 (Kinder im ersten Lebensjahr) bzw. 1:3 (ältere Krippenkinder).

Man findet diese Ideal sicherlich nicht in Brettener Kindergärten, sondern eigentlich nur in der real existierenden Familie. Die ganz normale Familie mit zwei Kindern macht die Erziehung in den ersten Lebensjahren nicht nur billiger, sondern meistens auch besser. Genau das wird inzwischen durch Studien belegt. Sie bestätigen die Leistungsfähigkeit heutiger Krippen für normale und Familien mit ausgeprägtem Bildungshintergrund gerade nicht.

Ebenso richtig und wichtig ist, bei allem Streben nach möglichst guten Betreuungsstandards von Einrichtungen und Kindertagespflege den großartigen Beitrag auch derjenigen Eltern anzuerkennen und zu ermutigen, welche die Erziehung und Bildung ihrer Kinder in den frühen Jahren in Eigenleistung auf den Weg bringen.

PS: Ich hätte mir von den Rednern Ulrike Jäger (Grüne), Brigitte Schick (SPD) Fragen nach der Stellenbesetzung erwartet und weniger Lobhudelei für eine städtische Pflichtaufgabe. Aus dem Mund von BM Willi Leonhardt der Vollständigkeit halber die Anzahl der jeweils besetzten Stellen: Und nicht die allumfassende nichtssagende Aussage: „Der Personalbedarf hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, kleinere Lücken im Personalschlüssel könnten aber mit Auszubildenden abgefangen werden.“ Diese Art von Aussage deckt sich genau mit der Weisungsfreiheit der städtischen Pflichtaufgabe „Kindergarten“!

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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5 Antworten zu Beitrag zu „Bretten bleibt weiterhin für junge Familien attraktiv“

  1. H.rax. sagt:

    Alle Kindergarten-Träger (erhielten) erhalten eine gesetzliche Mindestförderung.

    Das waren in dem Zeitungsbericht:

    „Gleiche Förderung für alle Kindergärten BNN 25. September, 2010“

    63 Prozent der Betriebsausgaben und bei Krippengruppen 68 Prozent. Die Stadt deckte damals 65 Prozent der Defizite der Brettener Einrichtungen und gewährte ihnen damit eine sogenannte Abmangelförderung.

    Der Vollständigkeit halber: Wie hoch ist der aktuelle Prozentsatz?

  2. rh sagt:

    Wenn die sprudelnden Rekord-Steuereinnahmen auch für Kitas und ähnliche Einrichtungen verwendet würden, das wäre dann ja richtig sozial.

    Aber wenn ja eben mal einige Milliarden völlig sinnlos für den Flughafen Berlin (und Wowereit (SPD) ist immer noch im Amt), die Elbphilharmonie Hamburg und ähnliche Milliardengräber (Stuttgart 21) von restlos unfähigen Mandatsträgern verpulvert werden, dann frage ich mich, wie verantwortungslos die Politiker weiterhin sein dürfen.

    Außer Sonntagsreden – besonders in Wahlzeiten – kommt da doch nichts mehr rauf. Die Bürger/-innen werden eindeutig zu dummen Statisten und gelangweilten Zuschauern degradiert und sind somit mutiert!

  3. rh sagt:

    Es war auch nichts zu lesen über die zu zahlenden Elternbeiträge für den Besuch von Kindergärten. Diese sollen ja 20 Prozent der Betriebsausgaben umfassen.

    Vereinfacht und allgemein dargestellt ergeben sich die folgenden durchschnittlichen Beitragssätze:

    Monatlich
    Regelkindergarten
    97 € 1 K
    74 € 2 K
    49 € 3 K
    16 € 4 K +

    Kinderkrippen (Betreuungszeit 6 Stunden)
    284 € 1 K
    211 € 2 k
    143 € 3 K
    57 € 4 K +

    K = Kinder

    Nur ein Kind im Regelkindergarten kostet die Eltern 1.164,00 Euro/Jahr.
    Nur ein Kind in der Kinderkrippe kostet die Eltern 3.408,00 Euro/Jahr.

    Nur wenig hilfreich für die Eltern ist da der Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit von Kindergartenbeiträgen!

  4. alx. sagt:

    Für Kindergärten in BW gilt die Kindertagesstättenverordnung (KiTaVo) des Kultusministeriums BW.

    Darin sind u.a. geregelt:

    1. Mindestpersonalschlüssel für die Betriebserlaubnis
    2. Mindestpersonalschlüssel
    3. dto. pro Stunde/Tag
    4. Gruppen (Alter der Kinder)
    5. Gruppenstärken
    6. Öffnungszeiten

    Darüber wurde nichts berichtet! Warum?

  5. H. sagt:

    Konnte ein Mitglied von den übrigen Mitgliedern des Gemeinderates nicht einmal die Frage nach dem bestehenden Personalschlüssel stellen, um eine normale Stellenbesetzung in den Brettener Kindergärten zu beurteilen?

    Wichtiger scheint, Angebot und Nachfrage sind gesichert, damit Bretten weiterhin für junge Familien attraktiv bleiben soll!
    Messbare Quantität beim Personal ist eine Voraussetzung für Qualität in der Kindergartenarbeit!

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