EU-Kommission plant Maulkorb für Lebensmittelkontrollbehörden

http://www.foodwatch.de/Debatte am Montag im Europaparlament
Berlin, 13. April 2014
Unter dem Deckmantel einer Verbesserung der Lebensmittelsicherheit bereitet die Europäische Kommission einen „Maulkorb“ für Kontrollbehörden vor: Relevante Informationen könnten demnach nicht mehr an die Verbraucher weitergereicht werden, da laut Gesetzentwurf eine umfassende „Geheimhaltungspflicht“ eingeführt werden soll. Davor hat die Verbraucherorganisation foodwatch gewarnt und die Europaabgeordneten aufgefordert, die geplante Neufassung der EU-Kontrollverordnung in ihrer Substanz zu verändern. Das Europäische Parlament wird an diesem Montag (14. April) in erster Lesung über den Kommissionsentwurf beraten und am Dienstag über seine Position abstimmen.

„Ein solches Gesetz würde mit Sicherheit dazu führen, dass es künftig weniger Lebensmittelskandale gibt – weil die Öffentlichkeit von den Skandalen gar nicht erst erfahren würde“, kritisierte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

Konkret heißt es im Gesetzentwurf der Europäischen Kommission, dass Behörden die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen nicht publik machen dürfen, wenn dies „den Schutz der geschäftlichen Interessen“ von Unternehmen „beeinträchtigen“ würde. Zwar soll eine Abwägung stattfinden, ob das öffentliche Interesse den kommerziellen Interessen überwiegt – im Zweifel könnten sich die Beamten aus Sorge vor Klagen jedoch immer für die Geheimhaltung entscheiden.

Der Kommissionsentwurf würde nicht zu mehr, sondern zu weniger Lebensmittelsicherheit führen, kritisiert foodwatch: „Statt durch umfassende Transparenzvorschriften für Behörden den öffentlichen Druck auf die Lebensmittelwirtschaft zur Einhaltung der Gesetze zu erhöhen, soll Schweigen zur ersten Kontrolleurspflicht gemacht werden“, so Matthias Wolfschmidt. „Gammelfleischhändlern und Pferdefleischschiebern wird das Leben damit einfach gemacht.“

foodwatch forderte EU-Kommission, Europaparlament und den Europäischen Rat auf, bei den anstehenden Trilogverhandlungen umfassende Transparenzpflichten durchzusetzen. Wolfschmidt: „Alle Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen müssen grundsätzlich und unverzüglich publik gemacht werden – am besten mit dem seit mehr als zehn Jahren in Dänemark bewährten Smiley-System. Dieses Konzept muss zum Standard in Europa werden.“

Redaktioneller Hinweis:

Gesetzentwurf der Europäischen Kommission: – zu den Geheimhaltungspflichten siehe Titel II, Kapitel I, Artikel 7 auf S. 48

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