erschienen in den BNN vom 17.02.14
von Franz Cizerle
Die „Freien Wähler“ sind nicht besser als andere Parteien, wenn es um das Ausgeben von unserem Steuergeld geht. Der Ankauf des Hauses „Landmesser“ durch die Stadt (oder stadteigene „GmbH- Satelliten“ ) ist nicht nur unsinnig, sondern möglicherweise gesetzeswidrig.
Siehe Gemeindeordnung:
„Die Subsidiaritätsklausel in der Gemeindeordnung schränkt die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen ein. Danach darf eine Kommune außerhalb der Daseinsvorsorge wirtschaftlich nur dann tätig werden, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt; und dies auch nur, wenn die Aufgabe nicht mindestens ebenso gut und wirtschaftlich durch private Anbieter erbracht werden kann.“
Demnach muss man die Kompetenz des Gemeinderates bei solchen Entscheidungen wohl anzweifeln.
Ob eine Kommune ein Gebäude kauft, hängt im Wesentlichen von der zeitlichen Prognose der mit dem Raumbedarf verbundenen kommunalen Aufgabe ab. Kann es die Privatwirtschaft besser als die Kommune selbst, wenn es 1. um einen Kauf oder 2. um eine Anmietung durch die Kommune geht, was sich für die Kommune als finanziell günstiger herausstellen kann.
Daraus geht hervor, dass sich eine Kommune auf ihr Kerngeschäft, die Erbringung bestimmter kommunaler Dienstleistungen (besonders von Pflichtaufgaben) konzentrieren muss.
Badische Neueste Nachrichten vom 15. Mai 2014
SÜDWESTECHO
„Offenburg befreit sich von seinem Schuldenberg
Sparkurs seit dem Jahr 2000 hat den ersehnten Erfolg“
Wie schön!
Bloß – Die Neuverschuldung bezieht sich allerdings nur auf den Kernhaushalt und nicht auf die städtischen Eigenbetriebe.
Die Verluste der städtischen Töchter:
2013 66,4 Millionen Euro = 66.400.000 €
2012 74,0 Millionen Euro = 74.000.000 €
Das beweist eindeutig, dass die Stadt Offenburg ein schlechter „Unternehmer“ ist. Bei Anwendung von mehr Subsidiarität = Erledigung von Aufgaben durch private Unternehmen kann man wesentlich erfolgreicher dastehen, sodass die hohen Defizite abgebaut werden können. Und man nimmt zusätzlich noch ein Plus an Gewerbesteuer ein.
Weiterhin sind freiwillige kommunale Aufgaben rigoros zu streichen, man muss sich nur auf Pflichtaufgaben beschränken. In Zeiten von stark sprudelnden Steuereinnahmen kann ich die Begründung für kommunale Schuldenanhäufungen nicht nachvollziehen.
Wenn man nicht nur die Axt an die Ausgaben anlegt, sondern parallel dazu die Einnahmen nicht aus den Augen verliert, dann ist das Hauptziel erreichbar, die notwendigen Ausgaben für Pflichtaufgaben mit den tatsächlichen Einnahmen in Einklang zu bringen.
Aktuellen Wahlgeschenken, Versprechungen und weiteren Überredungsversuchen von Kommunalpolitikern darf ohnehin nicht getraut werden:
Besonders nicht dem Spruch auf einem Wahlplakat im nördlichen Landkreis Karlsruhe:
Name des Bewerbers
Darunter stehend:
FÜR FRISCHEN WIND IM GEMEINDERAT!
Wind wird nirgendwo ausreichen! Sturm oder Orkan sind vonnöten! 🙂
PS: Bei Anwesenheit in Gemeinderatssitzungen habe ich dort bisher nur Windstille oder Flaute verspürt! 🙂
Die heutige Politik leidet nicht nur an Missachtung des Subsidiaritätsprinzips, somdern auch an der klaren Zuordnung von Zuständigkeit und Verantwortung. Woher soll sie denn diese Zuordnung im Bund, in den Ländern und Gemeinden auch im Griff haben?
Verantwortung bedeutet besonders die Frage nach der Haftung. Verantwortung ist nun nicht einmal delegierbar und nicht teilbar – jedenfalls nicht rechtlich, allenfalls moralisch. Aber was soll man denn schon mit der Moral in der Politik anfangen?
Die Folgen bei unzulänglicher Zuordnung von Verantwortung werden stets auf den Schultern der Allgemeinheit (Steuerzahler) verteilt. Also derartige Schulden dürfen nicht „unverantwortlich“ sozialisiert werden oder zu Lasten künftiger Generationen erfolgen.
Wie im obigen Leserbrief so schön formuliert:
„stadteigene GmbH-Satelliten“
ist ein solcher Satellit die Kommunalbau GmbH Bretten.
Für diese steht unter Punkt 15.: Bürgschaftsübernahme für ein Darlehen der Kommunalbau GmbH Bretten
auf der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 25. März 2014.
Ich glaube, es sind dieses Mal 1,8 Millionen Euro.
Weiter läuft die höchst umstrittene Einmischung der Kommunen – hier Bretten – in das Wirtschaftsleben. Und die Aufsichtsbehörde verhält sich völlig teilnahmslos und passiv, als ob es sie nach wie vor nichts angehe! 🙁
Auf welcher Rechtsgrundlage – etwa auf der Subsidiaritätsklausel – soll ein Kauf des Landmesser-Hauses beruhen?
Und/Oder
Auf einem (eventuell rechtswidrigen) Beschluss des Gemeinderates nach (eventuell rechtswidriger) Vorlage der Stadtverwaltung?