Flächensparen ist Aufgabe für alle Kommunen

Die Senkung des Flächenverbrauchs in Baden-Württemberg gehört zu den wichtigen politischen Ziele der Landesregierung. „Dieser Aufgabe sollten sich alle Kommunen gleichermaßen stellen“, betonte die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett, in Stuttgart.
Sie wies zugleich die Kritik zurück, in Südbaden habe das Land der Stadt Freiburg eine Ausnahmeregelung zugebilligt. „Es gibt keine Lex Freiburg“, betonte Staatssekretärin Splett.


Sie fügte hinzu: „Alle Kommunen als Planungsträger und die Genehmigungsbehörden des Landes für die kommunalen Flächennutzungspläne müssen hier verantwortungsvoll zusammenwirken. Stringente Bedarfsnachweise bei Flächenneuinanspruchnahmen sind ein besonderes Anliegen des Landes.“.Daher habe das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Mai dieses Jahres die „Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ vom Januar 2009 fortgeschrieben.

Nach wie vor seien danach jedoch örtliche und regionale Besonderheiten bei der Bedarfsprüfung zu berücksichtigen. Und auch die Genehmigungsbehörden würden wie bislang in besonderen und gut begründeten Fällen neben den Daten des Statistischen Landesamtes auch weitere Daten und Erhebungen zur Bevölkerungsentwicklung in die Beurteilung einstellen. Das gilt für alle Städte und Gemeinden“, sagte Staatssekretärin Splett.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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6 Antworten zu Flächensparen ist Aufgabe für alle Kommunen

  1. B. Rain sagt:

    „Stringente Bedarfsnachweise bei Flächen-Neuinanspruchnahmen sind ein besonderes Anliegen des Landes.“
    Wie die Bedarfsnachweise der Stadt Bretten bisher ausgesehen haben, zeigt sich beispielhaft beim geplanten Baugebiet „Auf dem Bergel“ Gemarkung Gölshausen.

    Stellungnahme zum geplanten Baugebiet Bergel Gemarkung Gölshausen, BAK 5.März, 2013

  2. Dr. Theo sagt:

    „Unser täglich Brot gib uns heute“.
    Sonntags in die Kirche gehen und fromm beten. Dienstags in der Gemeinderatssitzung der Vernichtung von Ackerland durch ein Neubaugebiet oder Gewerbegebiet zustimmen. Wie passt das zusammen?
    Ist das christlich-demokratisch (CDU : Schöpfung bewahren!) oder sozial–demokratisch
    (SPD : die Einkommensschwachen mit dem täglichen Brot versorgen) oder gar grün (Grüne: den nachfolgenden Generationen durch Nachhaltigkeit genügend Ackerflächen übrig lassen) ?

    Der Brettener Gemeinderat sägt aus Profitgier und im Unverstand den bereits wackeligen Ast ab, auf dem die Brettener Bürger sitzen : Die Finanzzuweisung für jeden neu Zugezogenen ist wichtiger als das tägliche Brot, das noch auf unseren Äckern wachsen kann!

  3. R. Member sagt:

    Leider hat der Brettener Gemeinderat bisher alle Appelle zum Flächensparen ignoriert!
    Selbst die Warnungen des Umweltbundesamtes nimmt man nicht zur Kenntnis:

    Ackerland vor Zersiedelung schützen: Fruchtbare Böden als Ressource
    Rund die Hälfte der Fläche in Deutschland wird landwirtschaftlich genutzt. Dies reicht schon heute nicht aus, um unseren Verbrauch an landwirtschaftlichen Produkten (Nahrungsmittel und Biomasse) zu decken. Etwa ein Fünftel zusätzliche Anbaufläche benötigen wir im Ausland. Eine Ausweitung der Biomassenutzung in Deutschland würde unseren Flächenbedarf im Ausland weiter erhöhen. Ackerland muss deshalb geschützt werden und darf nicht weiter durch Zersiedelung verloren gehen.

    Auch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg weist darauf hin, dass „die Folgen der Flächeninanspruchnahme sind sehr vielfältig sind. Es kommt zur Zerschneidung von Landschaften und der Zerstörung von natürlichen Lebensräumen, zur Versiegelung und Zerstörung wertvoller Böden und damit auch zum Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche. Auch auf Kommunen wirkt sich der anhaltende Flächenverbrauch, z. B. in Form von steigenden Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur in der Gemeinde, aus.“

    Links:
    http://www.umweltbundesamt.de/rup/flaechen/
    http://www2.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/103764/

  4. G. H. sagt:

    @ BUND am 14. September 2013

    Die geplante Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen durch die Stadt Bretten lässt erhebliche negative Auswirkungen der beabsichtigten Festlegung erwarten.

    Der betreffende Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Tier- und Pflanzenwelt (der biologischen Vielfalt) zu sichern. Derartigen Gefährdungen ist entgegenzuwirken (§ 1 II BNatSchG).

    Dieser Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Bodens – landwirtschaftliche Vorrangflur Stufe I – zu sichern (§ 2 Nr. 6 ROG). Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können (§ 1 III BNatSchG).

    Grundwasser ist flächendeckend vor nachteiliger Beeinträchtigung zu schützen (LEP 4.3.2).

    Auf die Sicherung von Freiräumen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild ist hinzuweisen (LEP 1.9).

    Der Landschaftsraum hat eine höhere Bedeutung für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Planungen und danach Maßnahmen beeinträchtigen diesen Landschaftsraum erheblich und haben zu unterbleiben, oder, –

    – soweit unvermeidbar??? –

    sollen sie ausgeglichen werden (LEP Kap. 5.1.2 und 5.1.2.1)?

    Nutzungsumwandlungen:
    Flächeninanspruchnahmen
    – von hochwertigen landwirtschaftlichen Böden
    – von Schutzgebieten
    – von Erholungsbereichen durch entstehende Lärmemissionen
    haben zu unterbleiben.

    Die visuelle Wirkung:

    Betroffenheit von Bereichen mit hoher Bewertung des Landschaftsbildes ist negativ.

    Die Überwachung der Arbeit des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein in Karlsruhe erfolgt im Rahmen der Raumbeobachtung

    – der höheren Raumordnungsbehörde (Abteilung 2 Regierungspräsidium Karlsruhe) – nach § 28 IV LplG.

    Diese Abteilung 2 nutzt auch die Mitteilungen des Regionalverbandes über die Ergebnisse der Maßnahmen zur Umweltüberwachung (§ 28 IV LplG). Sie teilt ihre Beobachtung dem Regionalverband und den Stellen mit, deren Aufgabenbereich davon berührt ist (§ 28 IV LplG).

    Für den BUND bedeutet der Antrag der Stadt Bretten: Besonderes Aufpassen!

  5. BUND sagt:

    Die Stadt Bretten hat einen Antrag auf Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein für die Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen um sieben Hektar, gestellt.
    Im derzeit gültigen Regionalplan ist dieses Plangebiet aber als schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft Stufe I und für die Erholung festgelegt. Da diese Festlegung mit einer Nutzung als Industrie- und Gewerbegebiet nicht zu vereinbaren ist, soll es deshalb, auf Wunsch der Stadt Bretten, zurückgenommen werden. Dies wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die biologische Vielfalt, den Boden, Wasserhaushalt, Klima u.a. haben.

    Dazu meint der BUND-Regionalverband Mittlerer Oberrhein (Auszug):
    Wir stehen einer weiteren Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Gölshausen sehr kritisch gegenüber. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wuchs in Deutschland zwischen 2008 und 2011 um 2,5 Prozent oder 1182 Quadratkilometer. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes entspricht das rechnerisch einem täglichen Anstieg von 81 Hektar. Das von der Bundesregierung 2002 angestrebte Ziel, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis 2020 auf durchschnittlich 30 Hektar pro Tag zu reduzieren wird damit weit verfehlt. Das Plangebiet ist als schutzwürdiger Bereich für die Erholung und als „Landwirtschaftliche Vorrangflur Stufe I“ festgelegt.

    Welche Aussagekraft und Verlässlichkeit hat ein Regionalplan, wenn er immer wieder nach den Wünschen der Gemeinde(n) geändert werden kann (achte Änderung!)? Der Regionalplan wie er wahrgenommen wird, scheint sich zu einem Werk für den Papierkorb zu entwickeln.
    Laut Regionalplan ist Gölshausen hochwassergefährdet. Eine zusätzliche Flächen-versiegelung würde die Hochwassergefahr erhöhen. Vor kurzem hat auch Bretten erfahren was es heißt, wenn ganze Straßenzüge und Stadtteile unter Wasser stehen.“

  6. Matz sagt:

    auch schon die Vorgängerin von Frau Splett, Frau Gönner, konnte dieses Lied rückwärts und vorwärts virtuos vortragen. Effekt bis dato: keiner!
    Also wohl wieder nur Wahlkampf-Arie…

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