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@G.H.
sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen, mehr muss dazu nicht gesagt werden! Der schweigende Gesamthafter ist der Brettener Bürger und Steuerzahler, der für bürgermeisterliche Visionen gerade stehen muss. Derweil loben sich Gemeinderat, OB und Amtsleiter gegenseitig für ihre Genialität: was für ein erbärmliches Schauspiel.
Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Projekts „Kaufhaus Schneider“ wurde von Wolff beantwortet: „Wir legen nicht drauf.“
Eine hölzerne Antwort, weil der Öffentlichkeit der von der Stadt gezahlte Kaufpreis – wie der Verkaufspreis Rüdtwald an Deuerer – verheimlicht wird und die Besitzerin der Immobilie eine städtische Gesellschaft, die Kommunalbau GmbH, ist, welche bei Bilanzverlusten in der Vergangenheit regelmäßig von der Stadt Bretten alimentiert wurde.
Die Antwort auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist zu geben. Welche Bedeutung hat eine seit geraumer Zeit leer stehende Immobilie für die Leistungserbringung der Kommunalbau GmbH bzw. der Stadt, wenn sie irgendwann später Mieterträge einbringen soll?
Nöltner (CDU) mahnte: „Es müsse aber eine „enge Kostenkontrolle“ geben. Warum haben er und seine Fraktion in der Vergangenheit nicht nach dieser Maxime gehandelt?
„Mit ausschlaggebend für die (fast) einhellige Entscheidung war auch die Tatsache, dass mit mehreren Mietern das Risiko für die Stadt deutlich geringer ist!“
Welches Risiko, wenn Wolff zur Wirtschaftlichkeit sagt,“wir legen nicht drauf“?
Übrigens: Wenn diese Spielart von Wirtschaftsförderung danebengeht, dann springt doch der allseits beliebte Brettener Steuerzahler zum finanziellen Ausgleich ein! 🙂
@ Matz
„Völlig unverständlich ist für mich allerdings, dass die Aufsichtsbehörden diesem (nicht-öffentlichen) Treiben tatenlos zuschauen.“
Aufsichtsbehörde für die Stadt Bretten ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 1, Referat 14.
Die dortige Kommunal- und Rechtsaufsicht kann einschreiten, sie muss es aber nicht:
„Ein förmliches Einschreiten muss im öffentlichen Interesse erforderlich sein. Ein Anspruch auf Einschreiten besteht nicht“. 🙂
„Vielmehr prüft sie die Gesetzmäßigkeit, nicht die Zweckmäßigkeit kommunalen Handelns. Sie soll in erster Linie unterstützend und beratend wirken“:
Wenn ich mir die finanziellen Reinfälle der Stadt Bretten in den vergangenen Jahrzehnten und die daraus entstandenen Schulden vor Augen führe, dann muss ich daran sehr zweifeln, ob das RP Karlsruhe überhaupt jemals als Unterstützer und Berater für die Stadt Bretten tätig war. Besonders deshalb, weil sicherlich niemals eine derartige Anfrage von der Stadt Bretten an das RP Karlsruhe erfolgt war.
@h-z:
die Stadt Bretten als Unternehmer, das hat noch nie funktioniert, Beispiele gibt es zuhauf! Beim Kaufhaus Schneider hat allerdings OB Wolff, der große „Nicht-Öffentliche“, das Ruder in der Hand. Der Kaufpreis des Gebäudes ist bis heute nicht bekannt, es sind bisher angeblich noch nicht einmal Planungs-Kosten angefallen (oder aber wahrscheinlicher der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht), die Mietverträge, die Unterhaltungskosten, die Gesamtbilanz des Schneider-Abenteuers wird ebenso unter den nicht-öffentlichen Teppich gekehrt werden!
Was der Bürger nicht weiss, kann er nicht kritisieren und für OB Wolff wird das Projekt auf jeden Fall ein Erfolg. So einfach ist es Unternehmer mit der Unterstützung aus öffentlichen Kassen zu sein. Völlig unverständlich ist für mich allerdings, dass die Aufsichtsbehörden diesem (nicht-öffentlichen) Treiben tatenlos zuschauen…
Wenn sich eine Stadt ohne Not (in freiwilliger Aufgabe) als Vermieter bzw. als Unternehmer betätigt, garantiert das – wie so oft – Misserfolg!
Warten wir also ab bis zum Herbst 2014!