Anmerkung BAK: der hier veröffentlichte Leserbrief vom 27.6.2013 erschien mit gleichem Datum, aber gekürzt, unter dem Titel: „Bürgerwille wurde mit Füßen getreten“ in den BNN. Darauf bezieht sich folgender Text.
von h-z
Umwandlung von 7 Hektar Naturschutzgebiet Stromberg-Heuchelberg soll eines besonderen Genehmigungsverfahrens bedürfen. Zuständig wäre das Regierungspräsidium Stuttgart. Diese Behörde hat damals 22 Hektar Waldfläche Rüdtwald auf Antrag der Stadt Bretten für eine Industrie- und Gewerbefläche ganz einfach und ungeniert aus dem Naturpark Stromberg-Heuchelberg herausgenommen und eine neue Grenze festgesetzt.
Auf ein „spezielles Genehmigungsverfahren“ darf also keinesfalls vertraut werden. Dies wird vom Landratsamt Karlsruhe bestätigt in der Spalte „Korrektur“ in den Brettener Nachrichten am 28. Juni 2013: „Der zuständige Amtsleiter verweist darauf, dass es dort grundsätzlich möglich sei, ein Baugebiet auszuweisen, wenn man das Gelände aus dem Naturpark herausnehme“.
Metzger und seine Ja-Stimmen zum Verkauf der Rüdtwald-Fläche an die Firma Deuerer waren ein „Husarenstück“. Öffentliche Täuschungsmanöver u. a. „21 Investoren stehen Schlange oder dringend benötigte Erweiterungsflächen für dort ansässige Firmen“ gegenüber der Öffentlichkeit und besonders gegenüber den am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden waren vorausgegangen. Nachzulesen in örtlichen Zeitungsberichten von vergangenen Jahren!
Und jetzt diese Firma mit ins „Naturschutzboot“ nehmen zu wollen, grenzt meines Erachtens an ungelöster Vergangenheitsbewältigung gegenüber der Natur auf Brettener Gemarkung.