Beitrag zu „Bett ist nicht Bett: Erfolg für klagende Mutter“

bak_logoerschienen in Badische Neueste Nachrichten (BNN) SÜDWESTECHO 24. Mai 2013
von h-z
Das Sozialamt Freiburg, das Sozialgericht Freiburg, das Landessozialgericht Stuttgart verweigerten grundsätzlich der allein erziehenden Mutter die Kostenübernahme. Das Sozialamt der Stadt Freiburg, dessen Verwaltungschef Dr. Dieter Salomon (GRÜNE) ist, sprach von einer Ersatzbeschaffung und bot der Mutter ein Darlehen an.

Laut Bundessozialgericht gilt die Anschaffung des Jugendbettes jedoch als Erstausstattung und muss übernommen werden. Wegen der Höhe des Preises – 272,00 Euro – wurde die Sache an das Landessozialgericht Stuttgart verwiesen, um den angemessenen Preis zu klären. Im Übrigen gehören zu einem Bett Bettwäsche (Decken, Bezüge), Kopfkissen, Matratze, Laken und Lattenrost. Überschreiten die Kosten des Rechtsstreits (Anwalts- und Gerichtskosten) in den drei Instanzen den Kaufpreis und von wem werden sie ausgeglichen? Auf Antrag wird Prozesskostenhilfe gewährt. Und von wem wird diese bezahlt?

Was wurde in letzter Zeit nicht alles an öffentlichen Geldern verschwendet?

Alternativlose Boni-Banker wurden durch die Steuerzahler gerettet. Europaweit wurden ca. 700 Milliarden Euro für notleidende Banken gespendet. Weitere unsinnige Ausgabeposten waren HRE-Rettung, Rettung von deutschen Landesbanken, Flughafen Berlin Brandenburg, Stuttgart 21, Nürburgring, Elbphilharmonie, Ruhestandsbezüge für Herrn Wulff, Drohnen-Flop für mehr als 500 Millionen Euro, usw. usw.

Das Jugendbett – Paradebeispiel einer ineffizienten und miserablen Sozialpolitik in Deutschland!

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Eine Antwort zu Beitrag zu „Bett ist nicht Bett: Erfolg für klagende Mutter“

  1. h - z sagt:

    Zunächst handelt es sich bei dem (Aus-)Weg durch die Instanzen der deutschen Sozialgerichtsbarkeit um eine gruppenspezifische Diskriminierung einer alleinerziehenden Mutter und Bezieherin von Arbeitlsosengeld II sowie um eine strukturelle Diskriminierung einer gesellschaftlichen Teilgruppe.

    Und beides ebenso auf dem Weg zurück, um die Angemessenheit des Kaufpreises gerichtlich feststellen zu lassen!

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