Verbot gesundheitsbezogener Werbeaussagen ab dem 14. Dezember 2012

http://www.foodwatch.de/Zum Verbot tausender gesundheitsbezogener Werbeaussagen für Lebensmittel ab dem 14. Dezember 2012 im Zuge der Health-Claims-Verordnung der EU erklärt Anne Markwardt von der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Jetzt ist es amtlich: Lebensmittelhersteller haben die Verbraucher in tausenden Fällen mit Werbebotschaften getäuscht, die wissenschaftlich nicht haltbar waren. Entschuldigt hat sich dafür übrigens keines der Unternehmen. Doch auch die jetzt genehmigten gesundheitsbezogenen Aussagen sind geeignet, in die Irre zu führen. Helfen würde den Verbrauchern nur ein grundsätzliches Verbot gesundheitsbezogener Werbung – schließlich haben wir es mit Lebens- und nicht mit Arzneimitteln zu tun. Dabei sind täuschende gesundheitsbezogene Angaben nur ein Teil des Problems: Ohne jede Regulierung geht der systematische Schwindel mit Angaben über Nährwerte, die angeblich regionale Herkunft, artgerechte Tierhaltung oder handwerklich-traditionelle Herstellung einfach weiter. Bundesregierung und EU müssen endlich handeln und klare gesetzliche Vorgaben für die Industrie zum Schutz vor Täuschung durchsetzen.“

Hintergrund:
Die neue „Health Claims“-Verordnung der EU schreibt vor, dass die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA gesundheitsbezogene Werbeaussagen künftig wissenschaftlich prüfen muss – ohne Genehmigung der EFSA dürfen sie nicht verwendet werden. Nach jahrelanger Prüfung von zunächst mehr als 40.000 Anträgen der Lebensmittelhersteller (die später zu rund 4.500 Hauptaussagen zusammengefasst wurden) gilt vom 14. Dezember 2012 an eine „Positivliste“: Die 222 darauf zunächst enthaltenen Werbebotschaften („Claims“) sind zulässig, während bereits 1.600 Aussagen der EFSA-Prüfung nicht standhielten und künftig untersagt sein werden. Die Ablehnungsquote beträgt damit weit über 80 Prozent. Im Vorfeld hatten einige Unternehmen Anträge wieder zurückgezogen oder langjährig eingesetzte Werbeaussagen gar nicht erst zur Prüfung vorgelegt. Nicht mehr erlaubt sind Aussagen wie „Actimel activiert Abwehrkräfte“ von Danone; Konkurrent Yakult darf nicht behaupten, dass sein probiotischer Joghurt vor Erkältungen schütze. Abgelehnt wurden zudem Aussagen, nach denen Hopfen den Busen vergrößere, Granatapfelsaft gegen erektile Dysfunktion und Cranberrysaft gegen Blasenentzündungen helfe sowie schwarzer Tee die Aufmerksamkeit steigere. Die EFSA genehmigte dagegen Claims, nach denen Vitamine „zur normalen Funktion des Immunsystems“ oder Magnesium „zur normalen Funktion der Muskeln“ beitrügen.

Redaktioneller Hinweis:
15-Punkte-Plan von foodwatch gegen Verbrauchertäuschung: www.foodwatch.de/15punkte
Liste der von der EFSA geprüften Health Claims: http://ec.europa.eu/nuhclaims/resources/docs/euregister.pdf

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Eine Antwort zu Verbot gesundheitsbezogener Werbeaussagen ab dem 14. Dezember 2012

  1. ghg sagt:

    Welche Rolle spielt dabei Ilse Aigner (CSU) im Bundeministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz? 🙁

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