Flehingen zieht gegen Derdingen vor Gericht

von h – z
Brettener Nachrichten am 22. November 2012: „Flehingen zieht gegen Derdingen vor Gericht“; „Ortschaftsrat fordert alte Rechte wieder zurück“
Der Leser liest folgende Aussagen:

…Denn gleich, wer den Prozess verliert, die Gemeinde wird diese Kosten tragen müssen, weil der Klageführer, also der Flehinger Ortschaftsrat, ja ein Gemeinde-Organ Oberderdingens ist.
…Ich finde es beschämend…
…Wir setzen uns für die Belange Flehingens ein…
…wittert in der Klage nur den Willen der Unabhängigen Bürger Flehingens (UBF), Unruhe zu stiften…
…Die Organklage ist befremdlich…
…dass es ihm (dem Ortschaftsrat) nicht um das Wohl der Bürger gehe, sondern nur um persönliche Belange und darum querzuschießen…
…dass in der Presse immer nur die „schreiende Minderheit“ zu Wort komme…
…Diese Organklage belastet nur den Geldbeutel der Bürger…
…Nachdem der Bürgermeister nie den Versuch einer gütlichen Einigung unternommen habe…
…Dass die Gemeinde Beschlüsse des Ortschaftsrates oft ignoriert habe, das rächt sich jetzt…
…Wenn wir das jetzt nicht klären lassen, wird es immer wieder hochkochen…

Es handelt sich hier um eine Organklage.
Vielleicht wäre das Kommunalverfassungsstreitverfahren, das auch Ortschaftsräten Streitbeteiligung gewährt, eine Möglichkeit gewesen, wenn es um die Frage von (Mitwirkungs-) Rechten, d.h. Streitigkeiten zwischen Beteiligten über Inhalt und Umfang der ihnen jeweils zuzuordnenden Rechtskreise, geht.

Die Kosten des Verfahrens trägt die jeweilige Gemeinde.
Übrigens: Dieses Verfahren steht jedem einzelnen Gemeinderatsmitglied offen. Ebenso jeder Fraktion. Wenn es um Streitigkeiten mit einem Bürger- oder Oberbürger-meister geht.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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6 Antworten zu Flehingen zieht gegen Derdingen vor Gericht

  1. R - G sagt:

    Gratulation zur niederlage gegen die gemeinde oberderdingen.hier geht es doch nur um private belange bei der UBF . die kosten müsste die partei UBF bezahlen . es gibt doch nur unruhe seit diese partei dabei ist .

  2. h - z sagt:

    „Ortschaftsrat Flehingen und Gemeinderat Oberderdingen trafen sich vor dem Verwaltungsgericht“
    Brettener Nachrichten am 30. Januar 2014

    Jetzt weiß man mehr!

    Strohmenger für Flehingen und Nowitzki für Oberderdingen lassen das Verwaltungsgericht Karlsruhe entscheiden, weil sie sich nicht gütlich einigen konnten. Es gab keine Einigung auf einen Kompromiss.

    Auf das schriftliche Urteil darf man gespannt sein. 🙂

  3. h - z sagt:

    Nach genau einem Jahr und drei Tagen darf die Frage eines Lesers der Brettener Nachrichten erlaubt sein:

    Was ist aus dieser „Eulenspiegelei“ geworden? 🙂

  4. h - z sagt:

    Die Auseinandersetzung ist inzwischen eskaliert. Eine respektvolle Konfliktklärung ist daher leider nicht mehr möglich. Dazu bestehen zu viele emotionale Altlasten.

    Ein „Bürgermeiser für alle“ – fair miteinander umgehen – hätte längst tragfähige Konflikt-Lösungen erarbeiten müssen!

  5. G. H. sagt:

    Vorschlag als Voraussetzung für eine zukünftige Gesprächskultur in Oberderdingen mit den Ortsteilen Flehingen und Großvillars

    Gegenseitige Achtung
    ist wie ein Lächeln – sie kostet nichts
    und jeder freut sich darüber

  6. G. H. sagt:

    – Beschämend
    – in der Klage wittern: Unruhe stiften – befremdlich sein
    – querzuschießen
    – schreiende Minderheit, Anm. muss sein, um sich Gehör zu verschaffen (besser als schreiende Mehrheit)
    – belastet den Geldbeutel der Bürger – Anm. mal ehrlich: Wen im Gemeinderat kümmert das?
    – Nie den Versuch einer gütlichen Einigung unternommen
    – Beschlüsse oft ignoriert
    – ohne Klärung wird es immer wieder hochkochen

    Mir kann man sicherlich nicht einreden wollen, dass derartige Redewendungen zu einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören. Sieht sie tatsächlich so aus?
    Oder habe ich nur was falsch verstanden?

    Die zitierte Gesprächskultur und die zukünftige allgemeine – wenn auch nur zwischen Mandatsträgern – ist dringend zu verändern.

    Andernfalls wendet man sich als Leser ab. Der aktuelle Zuhörer sicherlich schon viel früher.

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