der Bruchsaler Scherbelhaufen, eine never-ending story?

von Matthias Menzel
die Aufarbeitung der Wahlfälschung in Bruchsal, wir hatten hier bereits mehrfach über den sogenannten „Scherbelhaufen“ berichtet, ist nach nunmehr 3 Jahren, immer noch nicht beendet. Am 9.12.2009 hatte die Staatsanwalt Karlsruhe gegen den Bruchsaler CDU Stadtrat Uwe Scherbel (CDU) Anklage wegen des Verdachts auf Wahlfälschung erhoben, er hatte sich unter einer Scheinadresse in Bruchsal angemeldet. Aufgedeckt hatten dies aber zuerst die Kollegen von bruchsal.org.
Ich konnte mich schon damals des Eindrucks nicht erwehren, dass man die Anklageerhebung erst unter dem Druck der Veröffentlichungen auf bruchsal.org aufnahm.
Mit Pressemitteilung vom 29.7.2010 erklärte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Zuteilung des Sitzes im Gemeinderat der Stadt Bruchsal an Dr. Uwe Scherbel für ungültig.
Am 24.3.2011 erging vor dem Amtsgericht Bruchsal ein erstinstanzliches Urteil, in welchem der damals „noch-Stadtrat“ Scherbel zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Das waren 470 Tage oder 15,5 Monate nach der Aufnahme des Verfahrens!

Doch das sollte noch nicht das Ende des Bruchsaler „Scherbelhaufens“ sein, denn der Beschuldigte legte im April 2011 Berufung beim Landgericht Karlsruhe ein. Zeit seit Aufnahme des Verfahrens bis heute: 35 Monate!
Auf Nachfrage des Kollegen Dr. Jochen Wolf von bruchsal.org zum Stand des Verfahrens beim Landgericht Karlsruhe, erhielt er die Mitteilung, dass

der zuständige Richter der 8. Kleinen Strafkammer Ende diesen Monats in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet werden würde. Dann dauere es erfahrungsgemäß drei bis vier Monate, bis diese Stelle wieder besetzt sei und dann müsse sich der oder die neue Richter(in) erst einarbeiten. Mit einer Terminierung der Berufungsverhandlung vor dem LG Karlsruhe sei daher nicht vor dem Frühjahr 2013 zu rechnen„.

Es ist landläufig bekannt und unbestritten, dass die „Mühlen der Justiz“ langsam mahlen, aber hier drängt sich geradezu der Verdacht auf, dass den Beteiligten an einem möglichst langen Verfahren durchaus gelegen ist. Nach dem Kommunalwahlgesetz Baden Württemberg hätte die Wahl des Bruchsaler Gemeinderates, wegen der erwiesenen Wahlfälschung, eigentlich für ungültig erklärt werden müssen, mit der Konsequenz von Neuwahlen.

Eine ganz besonders „pikante Note“ erhält der juristische Eiertanz um den Bruchsaler „Scherbelhaufen“ jedoch, wenn man den Termin zur nächsten (regulären) Wahl des Gemeinderates in Bruchsal kennt: die findet nämlich im Frühjahr 2014 statt! Also von heute aus nochmals 15 Monate, wie seit der Verfahrens-Aufnahme bis zum erstinstanzlichen Urteil. Ein für die CDU Bruchsal sicherlich wünschenswertes Ergebnis!

Beim interessierten Bürger wird dies, ich möchte es eigentlich nicht Provinzposse nennen, denn es ist eigentlich ein echter Skandal, sicherlich einen „bleibenden Eindruck“ vermitteln. Noch vertrauen laut einer Umfrage von TNS Infratest 58% der Bundesbürger unserem Rechtssystem, aber vielleicht haben die restlichen 40% nur noch nichts von den (nicht wenigen) kommunalpolitischen „Scherbelhäufen“ gehört?

Wer sich detaillierter und quasi „aus erster Hand“ über den Bruchsaler „Scherbelhaufen“ informieren möchte, hier geht’s zu den Kollegen von bruchsal.org

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2 Antworten zu der Bruchsaler Scherbelhaufen, eine never-ending story?

  1. ghg sagt:

    Brettener Nachrichten am 7. August 2014

    AUS DER REGION
    „Hohe Geldstrafe für Ex-Stadtrat“

    Wegen Wahlfälschung in zwei Fällen – Kandidaturen 2004 und 2009 – wurde vom Landgericht Karlsruhe das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 24. März 2011 bestätigt:

    Verurteilung von Scherbel zu 63 000 Euro.

  2. ghg sagt:

    @ Matthias Menzel vom BürgerArbeitsKreis

    Es handelt sich tatsächlich nicht um einen Faschingsscherz – 11. November – den Beginn der fünften Jahreszeit?

    Zunächst sind dazu sicherlich einige Fragen zu stellen:

    Wurde vielleicht nicht konkret und effizient ermittelt? Umfang und Schwierigkeit der Ermittlung sind nicht groß.

    Wurden klare Anklagepunkte vorgebracht?
    Meines Erachtens ist die Anklage schlüssig und verhandlungsfähig. Das Verfahren ist nicht schwierig und auch nicht komplex.

    Welchen Einfluss hat die Personalausstattung beim Landgericht Karlsruhe und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe? Zuständige Rechtsträger sind – überwiegend – die Bundesländer – also hier das Stuttgarter Justizministerium.

    Die 6. Große Strafkammer beim Landgericht Karlsruhe hatte damals das Verfahren an das Amtsgericht Bruchsal verwiesen, weil die Rechtsverletzung nicht sonderlich groß und das öffentliche Interesse nur lokal sei:

    BAK-Link: Prozeß wegen Wahlfälschung SWR Nachrichten 21. April 2010

    Wer beurteilt eigentlich die Bedeutung der Sache (Wahlfälschung)?

    Das Verfahren befindet sich derzeit bei der 8. Kleinen Strafkammer am Landgericht Karlsruhe.

    Ist das eine prozessordnungswidrige Untätigkeit? Eine unangemesene Dauer oder Verzögerung des Gerichtsverfahrens?
    Das Gerichtsverfahren konnte sicherlich in einer angemessenen Zeit zu einem Abschluss gebracht werden.
    Juristisch möglich ist eine Verzögerungsrüge bei Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer. Hat daran überhaupt jemand ein Interesse?

    Folgende Schlusspunkte sind zu klären:
    1. Die Feststellung einer Verfahrensüberlänge
    2. Die Rechtsfolgen einer Verfahrensüberlänge

    Was eindeutig für den Angeklagten Scherbel spricht: Eine überlange Verfahrensdauer muss bei Strafzumessung mildernd berücksichtigt werden!

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