Urteil zu: Acherner OB mit Besoldungsgruppe B 6 richtig eingestuft?

von ghg
Badische Neueste Nachrichten am 8. August 2012, SÜDWESTECHO:
„Der Gemeinderat habe seinen Besoldungsbeschluss sachgerecht und angemessen getroffen. Die Entscheidung sei insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes getroffen worden. Insoweit stehe dem Gemeinderat ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Das Regierungspräsidium dürfe nur prüfen, ob der Gemeinderat sich von sachfremden Erwägungen habe leiten lassen. Es habe den weiten Beurteilungsspielraum des Gemeinderates missachtet.“

Mit dieser Besoldungsgruppe südbadischer – fünfzehn von neunzehn – Oberbürgermeister sind einer finanziellen Versorgung Tür und Tor geöffnet, die eine fragwürdige Privilegierung darstellt. Die Alimentationspfründe sind also nicht allein auf Südeuropa beschränkt. Sie beherrschen vergleichsweise die Besoldungskarrieren von Oberbürgermeistern im Land mit Hilfe der ausgeklügelten Anrechenbarkeit von völlig überflüssigen Verwaltungsgemeinschaften.

Zum Amstantritt – am 4. November 2007 – wurde besagter OB vom Gemeinderat per Einweisungsbeschluss richtigerweise in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Zwei Monate danach stellte der Gemeinderat fest, ihr OB habe eine Höherstufung nach B 6 verdient. Das Gesetz sieht diese Höherstufung nur für eine zweite Amtszeit verbindlich vor. Der Gemeinderat würdigte jedoch das enorme Arbeitsaufkommen und hatte erfahren, dass er einen Spielraum – ein weitreichendes Ermessen – habe. Beide Beschlüsse wurden von der Kommunalaufsicht im Regierungspräsidium Freiburg als rechtswidrig angesehen. Von mir ebenfalls, weil eine höhere Einweisung doch nicht im Voraus, sozusagen mit finanziellen Vorschusslorbeeren belohnt werden darf.

Voll gegen diese Ansicht beschloss der Gemeinderat am 29. Juni 2009, seinem OB rückwirkend zum Amtsantritt am 4. November 2007 die Besoldungsgruppe B 6 zu gewähren.

Ein richtiges Ermessen wäre gewesen, wenn man vereinbart hätte, nach einem bestimmten festgesetzten Zeitraum – nicht jedoch nach zwei Monaten – zu prüfen, ob der Betroffene sich den Anforderungen an das Amt (Schwierigkeitsgrad) gewachsen gezeigt und seine Arbeitsleistung (Umfang) ohne besondere Beanstandungen erbracht hätte. Dann wären Beurteilungs- und Ermessensspielraum im korrekten juristischen Rahmen angewendet worden. Umschreibungen wie ein enormes Arbeitsaufkommen sowie eine außergewöhnliche Arbeitsbelastung rechtfertigen meines Erachtens keinesfalls eine höhere Einstufung.

Die verständnisvollen und gutmütigen Steuerzahler haben ihm inzwischen sicherlich – seit dem 4. November 2007 – sein sehr bescheidenes Gehalt zugestanden.

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7 Antworten zu Urteil zu: Acherner OB mit Besoldungsgruppe B 6 richtig eingestuft?

  1. G. H. sagt:

    Die öffentlichen Kassen in Bund, Ländern und Gemeinden sind Selbstbedienungsläden, für all die, welche sich ihrer zurecht bedienen, weil sie vorher von den Wählern dazu ermächtigt (legitimiert) wurden, und denen sie gleichsam als Belohnung dann zu allem Übel Zins- und Tilgungsleistungen aufbürden.
    Ein bestens funktionierender systematischer Geldkreislauf!

  2. h - z sagt:

    Wenn sich fünfzehn von neunzehn südbadischen Oberbürgermeistern Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 6 von ihren jeweiligen Stadträten haben genehmigen lassen, dann werden meines Erachtens nur vier Oberbürgermeister nach der richtige Besoldungsgruppe bezahlt!

  3. spezi sagt:

    @ Matz
    Warum soll der Gemeinderat etwas anderes entscheiden, wenn sich Herr Paul Metzger – jetzt OB a.D. – kurz vor seiner Pensionierung, durch die 30.000 Einwohner „Klausel“ (die Bretten alleine noch NIE hatte) seine höheren Einkünfte mit der Zustimmung des Gemeinderats, bereits genehmigt und so die Voraussetzungen für seinen Nachfolger geschaffen hat?
    So haben beide auf Kosten der Steuerzahler profitiert …
    Dem Gemeinderat sei gedankt – aber nicht von den Bürgerinnen und Bürgern als Wähler und Steuerzahler der Stadt Bretten.

  4. G. H. sagt:

    Das Glaswerk in Achern will 70 von 247 Beschäftigten kündigen.
    Betriebsrat und Gewerkschaft sehen das endgültige Aus.

    Hier hat der hochbezahlte Acherner OB Muttach die Möglichkeit, sich durch intensive Verhandlungen im Einklang mit Betriebsrat und Gewerkschaft für die Arbeitnehmer einzubringen und um unbedingt einen Gewerbesteuerzahler in der Stadt zu behalten.

    Mal sehen, ob er sich engagieren wird.

  5. Blogleser sagt:

    stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Sie bewerben sich bei einer Firma um einen Posten und haben das Glück, diesen Job auch zu bekommen. Gleich am ersten Tag gehen Sie zum Personalchef und verlangen eine erhebliche Gehaltserhöhung. Begründung: meine Kollegen sind auch dafür, außerdem ist der Job sooo schwierig! Was in diesem Kontext völlig undenkbar und lächerlich ist, scheint in den Kommunalverwaltungen zur Normalität zu gehören.

  6. Polak sagt:

    die kommunalen Kassen als Selbstbedienungsladen mit Pseudo-Rechtfertigung einer Truppe, die zurecht eigentlich die gelbe Armbinde mit den schwarzen Punkten darauf tragen müßte.
    Uns Bürgern wird derweil Griechenland als Beispiel für Mißwirtschaft und Selbstbedienungs-Mentalität vorgeführt: warum den in die Ferne schweifen???

  7. Matz sagt:

    Der neue Oberbürgermeister Martin Wolff wird sein Gehalt nach der Besoldungsgruppe B5 beziehen. Das hat der Gemeinderat einstimmig und ohne Diskussion entschieden. […] Die Einstufung erfolgt entsprechend der Einwohnerzahl ab 30 001. Zum Grundgehalt kommt eine Aufwandsentschädigung von 13,5 Prozent. (BNN 25.2.2010)
    Gleich zu Amtsantritt!! Und was war das dann bitte, Vorschußlorbeeren oder vorauseilender Kadavergehorsam?

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